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AGB downloaden - Durisol Weinregal

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<strong>Durisol</strong>-Werke Ges.m.b.H., Nachfolge Kommanditgesellschaft<br />

6.1.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Lieferung vor der Entladung auf Vollständigkeit<br />

und Mängel zu untersuchen. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, muß die<br />

Untersuchung sofort nach Empfang der Ware durchgeführt werden, in jedem Fall<br />

aber vor Verarbeitung.<br />

6.2.) Etwaige Mängel sind unmittelbar bei Übernahme, spätestens jedoch innerhalb<br />

von acht Tagen schriftlich anzuzeigen und konkret anzugeben. Mängel, die auch bei<br />

sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich<br />

nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- oder Verarbeitung,<br />

spätestens aber sechs Monate nach Empfang der Ware zu rügen. Nach Ablauf<br />

der Sechsmonatsfrist ist die Haftung für Mängel, aus welchem Grund immer, ausgeschlossen.<br />

Mängelansprüche verjähren spätestens einen Monat nach schriftlicher<br />

Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.<br />

6.3.) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung.<br />

6.4.) Rücksendungen von Waren an uns bedürfen unserer vorherigen schriftlichen<br />

Zustimmung.<br />

6.5.) Transportschäden sind vom Auftraggeber einvernehmlich mit dem Frächter bei<br />

Übernahme festzustellen und am Lieferschein mit Gegenbestätigung des Frächters<br />

zu vermerken. Auf Grund einer Transportbeschädigung kann weder die Annahme<br />

der Ware noch die Anerkennung der Rechnung verweigert werden.<br />

6.6.) Bei anerkannten Beanstandungen werden nach unserer Wahl Nachbesserungen<br />

durchgeführt oder Ersatz geliefert. Weitergehende Ansprüche, insbesondere<br />

Schadenersatzansprüche (ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) werden,<br />

soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.<br />

6.7.) Gibt der Verkäufer uns keine Gelegenheit, uns vom Mangel zu überzeugen,<br />

stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon<br />

nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.<br />

6.8.) Die Bestimmungen 6.1. – 6.4. gelten nicht für Verbrauchergeschäfte im Sinne<br />

des KSchG.<br />

VII. Eigentumsvorbehalt<br />

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

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