Brandschutzkatalog 2012/2013 - EPS-Vertrieb
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Ein Stück Lebensqualität:<br />
Sicherheit durch Rauchmelder<br />
Rauch ist leise, heimtückisch und giftig. Brände verbrauchen Sauerstoff und<br />
setzen Giftgase frei. Das geruchlose Kohlenmonoxid wird nach wenigen Minuten freigesetzt. Bereits drei<br />
Atemzüge Rauch machen bewusstlos, 10 Atemzüge führen zum Tod!<br />
Besonders nachts besteht eine potenzielle Gefahr, denn dann schläft auch der Geruchssinn.<br />
Für eine frühzeitige Branderkennung sind daher Rauchwarnmelder unverzichtbar. Diese erkennen die<br />
Gefahr bereits in der Entstehungsphase (Schwelbrand) und alarmieren zuverlässig und vor allem rechtzeitig.<br />
So empfehlen Versicherungen, Feuerwehren und Brandschutzexperten die Installation von Rauchwarn-<br />
meldern in privaten Wohnungen. In einigen Bundesländern ist dafür eine verbindliche und im Baurecht<br />
verankerte Regelung in Kraft getreten.<br />
Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm<br />
DIN 14676 zu Grunde: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die<br />
Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die<br />
Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch<br />
frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“<br />
Drei Faktoren sind hierbei besonders wichtig: leistungsfähige Geräte, die richtige Montage<br />
und die regelmäßige Wartung. Was die Geräte leisten müssen, wird in der Produktnorm DIN 14604<br />
beschrieben. Montage und Wartung sind in der Anwendungsnorm DIN 14676 festgelegt. Sie definiert<br />
die Mindestausstattung: Rauchmelder gehören in Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure.<br />
Hierzu bietet <strong>EPS</strong> umfassende Schulungen an.<br />
GesetzGebunG | 5