Download - Marktgemeinde Wolfsbach
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Hinweis – Öffnungszeiten ASZ<br />
Am Samstag, den 07. Jänner 2012 ist das ASZ von 08.00 bis 09.00 Uhr geöffnet.<br />
Gehsteigreinigung bei Schnee und Eis<br />
Gemäß § 93 der Straßenverkehrsordnung haben die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet – ausgenommen<br />
die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften - dafür zu sorgen,<br />
dass die entlang der Liegenschaft vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden<br />
Gehsteige und Gehwege entlang der ganzen Liegenschaft<br />
in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr<br />
von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und<br />
bei Schnee und Glatteis zu streuen sind.<br />
Ist ein Gehsteig nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 Meter zu säubern und zu streuen.<br />
Die Liegenschaftsbesitzer haben ferner dafür zu sorgen, dass Schneewechten oder Eisbildungen von den<br />
Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Weiters wird darauf hingewiesen, dass<br />
gem. § 93 Abs. 6 der StVO zum Ablagern von Schnee von Häusern oder Grundstücken auf der Straße eine<br />
Bewilligung der Behörde erforderlich ist. Eine solche Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn dadurch die<br />
Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.<br />
Um eine ordnungsgemäße Schneeräumung auf den Straßen in den Siedlungsgebieten durchführen zu<br />
können, wird gebeten, die Autos nicht auf der Fahrbahn abzustellen. Bitte benutzen Sie die dafür vorgesehenen<br />
Abstellplätze! Verparkte Flächen können nicht mit dem Schneepflug geräumt werden!<br />
Um die HAUSZUFAHRTEN (STREULAGE) räumen zu können, werden die Hausbesitzer ersucht Schneestöcke<br />
zu setzen.<br />
Mitteilung der Fa. Hasenöhrl – Müllentsorgung<br />
Liebe GemeindebürgerInnen!<br />
Wir ersuchen Sie um Ihre Unterstützung bei der Durchführung der kommunalen Müllsammlung. Die Erfahrung<br />
der letzten Jahre hat uns gezeigt, dass folgende Umstände vermehrt auftreten.<br />
Behälterbereitstellung nicht vereinbarungsgemäß<br />
Einige Bürger haben sich an fixe Abfuhrzeiten – z.B. 11.00 Uhr – gewöhnt. Wir wollen nochmals darauf<br />
hinweisen, dass die Behälter grundsätzlich um 6.00 Uhr auf öffentlichem Gut bereitzustellen sind. Im<br />
Winter müssen wir oftmals Touren umdrehen, da die Straßendienste nicht alle Straßen gleichzeitig räumen<br />
können.<br />
Mangelhafte Schneeräumung, Schneeverwehungen bzw. keine Schneezeiger, Umkehrplatz nicht befahrbar<br />
Die betreffende Straße kann von unseren LKWs nicht befahren werden.<br />
Bäume sind nicht ausgeschnitten bzw. die Schneelast drückt die Äste nach unten<br />
Unsere LKWs sind 4 m hoch und 2,5 m (ohne Spiegel) breit! Bitte Bäume rechtzeitig zurückschneiden.<br />
Sollte aus einem der oben angeführten Gründe eine Abholung nicht möglich sein, werden bei der nächsten<br />
Abfuhr auch Säcke mitgenommen. Eine Abholung am gleichen Tag ist oftmals nicht mehr möglich, da sich der<br />
LKW bereits mehrere Kilometer entfernt befindet. Die Abholung am nächsten Tag ist aufgrund der Toureneinteilung<br />
nicht durchführbar.<br />
Mutter-Eltern-Beratung<br />
Jeden 3. Dienstag im Monat findet die Mutterberatung um 16 Uhr in der Mutterberatungsstelle der <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Wolfsbach</strong> (ehemaliges Gemeindezentrum) statt.<br />
Die voraussichtlichen Termine für das 1. Halbjahr 2012:<br />
17. Jänner 21. Februar 20. März 17. April 15. Mai 19. Juni<br />
Franz Sturm eh.<br />
Bürgermeister