Insolvenzversteigerung - Elektro-Bau - Weis und Weis Auktionen ...
Insolvenzversteigerung - Elektro-Bau - Weis und Weis Auktionen ...
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Versteigerungsbedingungen<br />
Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen gestellt<br />
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird in fremden Namen <strong>und</strong> für fremde Rechnung durchgeführt.<br />
2. Die einzelnen Gegenstände werden in dem Zustand ausgeboten, in dem sie sich zur Zeit der Versteigerung<br />
befinden. Kosten der Demontage, der Verladung, des Transportes u.ä. trägt der Erwerber. Katalog. bzw.<br />
Listenbeschreibungen werden nach besten Wissen <strong>und</strong> Gewissen vorgenommen. Der Versteigerer haftet nicht<br />
für sichtbare oder unsichtbare Mängel. Ebenfalls keine Gewähr übernimmt der Auktionator für mündliche<br />
Angaben oder Zusagen. Die Objekte können vor der Versteigerung besichtigt <strong>und</strong> geprüft werden. Nach erfolgten<br />
Zuschlag werden keine Reklamationen mehr angenommen.<br />
3. Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge<br />
auszubieten oder zurückzunehmen.<br />
4. Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden erteilt, sofern der vom Einlieferer<br />
vorgeschriebene Listenpreis erreicht ist. Unter dem Limitpreis kann der Versteigerer das Gebot ablehnen oder<br />
unter Vorbehalt zuschlagen. Der Zuschlag unter Vorbehalt bindet den Bieter zwei Wochen an sein Gebot. Erhält<br />
er innerhalb dieser Zeit keine schriftliche Benachrichtigung über den vorbehaltlosen Zuschlag, wird sein Gebot<br />
nicht wirksam. Der Zuschlag unter Vorbehalt kann jederzeit durch neuen Ausruf oder weiteres Gebot überholt<br />
werden. Beim Gebot des Limitpreises kann der Zuschlag sofort fest erfolgen. Der Versteigerer kann ein Gebot<br />
ablehnen. In Diesem Fall bleibt das vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche<br />
Gebot oder bestehen Uneinigkeiten über den Zuschlag, so kann der Auktionator das Objekt sofort nochmals<br />
ausrufen <strong>und</strong> den Zuschlag zugunsten eines Bieter wiederholen.<br />
5. Die im Katalog bzw. Verzeichnis mit o.L. bezeichneten Objekte, können laut Auftrag des Einlieferers vom<br />
Auktionator nach eigenem Ermessen ausgerufen <strong>und</strong> zugeschlagen werden.<br />
6. Will ein Höchstbieter sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Auktionator diesem trotzdem den Zuschlag<br />
erteilen <strong>und</strong> die sich hieraus ergebenen Rechte weiterverfolgen. Ebenso kann der Versteigerer den Zuschlag dem<br />
vorherigen Bieter erteilen oder den Gegenstand neu ausrufen.<br />
7. Der ordnungsgemäß erteilte Zuschlag verpflichtet zur Abnahme <strong>und</strong> sofortigen Bezahlung. Mit dem Zuschlag<br />
geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechselungen usw. auf den Bieter über. Das<br />
Eigentum geht erst nach erfolgter Bezahlung auf den Käufer über. Die Objekte werden nach Zahlung ausgeliefert.<br />
8. Jeder Bieter kauft auf eigenen Namen <strong>und</strong> auf eigene Rechnung . Auf den Zuschlagpreis kommt das<br />
vom Ersteigerer an den Auktionator zu zahlende Aufgeld in Höhe von 15% des Zuschlagpreises zuzüglich<br />
der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% auf den Gesamtbetrag (Mehrwertsteuersonderregelung für EG<br />
Binnenmarktgeschäfte.)<br />
Berechnungsbeispiel: Zuschlagsbetrag 100,00€ netto zuzügl. 15% Aufgeld= 15,00€ zuzügl. 19%<br />
Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag=21,85€ ergibt einen Zahlungsbetrag in Höhe von 136,85€.<br />
Der Gesamtpreis ist sofort fällig. Zahlungsart: Bankbestätigte Schecks, LZB-Schecks, Kleinbeträge<br />
Barzahlung möglich. Im Falle der unbaren Zahlung verbleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen<br />
Bezahlung im Eigentum des Lieferers. Anzahlungen sind Reuegeld.<br />
9. Die Abnahme der ersteigerten Gegenstände muss vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung innerhalb von 2<br />
St<strong>und</strong>en nach der Versteigerung erfolgen. Die Haftung für etwaige Beschädigung oder Verlust übernimmt der<br />
Versteigerer nicht. Jede Verwahrung <strong>und</strong> jeder Transport erfolgt auf Kosten <strong>und</strong> Gefahr des Käufers.<br />
10. Innerhalb des Versteigerungslokals haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen- auch ohne<br />
Verschulden für jeden von ihn verursachten Schaden. Das Betreten des Versteigerungslokales <strong>und</strong> des<br />
dazugehörigen Geländes zum Zweck der Besichtigung, Teilnahme an der Versteigerung oder Abholung erfolgt<br />
auf eigenes Risiko. Keine Haftung übernimmt der Auktionator für Unfälle während der Besichtigung,<br />
Versteigerung oder Abholung.<br />
11. Die Aufzeichnungen über die Versteigerung können von den Beteiligten eingesehen werden.<br />
12. Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam werden, so tritt an ihre Stelle eine<br />
Regelung. die dem Sinn <strong>und</strong> insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.<br />
Die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingengen bleibt hierfür unberührt.<br />
13. Die vorgenannten Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf.<br />
14. Die Veranstaltung wird videoüberwacht, wobei die Daten nach deren Auswertung gelöscht werden.<br />
Robert <strong>Weis</strong>, öffentlich bestellter <strong>und</strong> vereidigter Auktionator<br />
<strong>Weis</strong> & <strong>Weis</strong> <strong>Auktionen</strong> GmbH<br />
Veranstalter: <strong>Weis</strong> & <strong>Weis</strong> <strong>Auktionen</strong> GmbH – 66424 Homburg – Tel. 06841-65425, Fax: 06841-65300