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STZ - VO.pdf - tgm

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(2) Es müssen eine leitende Sicherheitsfachkraft und ein leitender Arbeitsmediziner bestellt werden,<br />

die in fachlicher Hinsicht voneinander unabhängig sind. Die Unabhängigkeit bei der Ausübung der<br />

Fachkunde muß auch im Fall einer gemeinsamen administrativen Leitung für beide Bereiche<br />

gewährleistet sein.<br />

(3) Das Zentrum muß über die in § 5 Abs. 1 und 2 AMZ-<strong>VO</strong> und § 5 Abs. 1 und 2 dieser Verordnung<br />

vorgeschriebene Ausstattung und die vorgeschriebenen Mittel verfügen.<br />

(4) Als Mindestausstattung muß das Zentrum über folgende Räumlichkeiten verfügen:<br />

1. Den im Zentrum beschäftigten Personen müssen entsprechende Arbeitsräume zur Verfügung<br />

stehen.<br />

2. Sofern nicht jeder Präventivfachkraft ein eigener Arbeitsraum zur Verfügung steht, muß ein<br />

geeignetes Besprechungszimmer vorhanden sein.<br />

Unter Präventivfachkräften sind Sicherheitsfachkräfte und ArbeitsmedizinerInnen zu verstehen<br />

(§ 83 Abs 1 ASchG).<br />

3. Das Zentrum muß weiters über die in § 4 Abs. 2, 3, 5 und 6 AMZ-<strong>VO</strong> und § 4 Abs. 4 dieser<br />

Verordnung genannten Räume und Einrichtungen verfügen.<br />

Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.<br />

3. Abschnitt<br />

Schlußbestimmungen<br />

§ 7.<br />

Liste: <strong>STZ</strong> - Sicherheitstechnische Zentren<br />

Liste der sicherheitstechnischen Zentren nach § 75 ASchG<br />

(Stand November 2004)<br />

Diese Liste enthält sicherheitstechnische Zentren, die die Voraussetzungen des § 75 Abs 1 ASchG<br />

erfüllen und nicht nach § 75 Abs 4 ASchG aus der Liste zu streichen waren.<br />

Sicherheitstechnische Zentren:<br />

Burgenland<br />

Betreiber des <strong>STZ</strong> Bezeichnung des <strong>STZ</strong> LeiterIn Telefonnummer<br />

E-Mail<br />

HEISS LOGISTIC<br />

Ges.m.b.H<br />

Viktor Kaplan Allee 1<br />

7023 Pöttelsdorf<br />

HEISS LOGISTIC<br />

Ges.m.b.H - <strong>STZ</strong><br />

Viktor Kaplan Allee 1<br />

7023 Pöttelsdorf<br />

Ing. Herbert HEISS 02626 / 58 80<br />

stz@heiss.at<br />

Informationssystem ArbeitnehmerInnenschutz Stand: 1.12.2004 © Joe Püringer Seite 4

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