SEPA-Lastschriften für Vereine - VR-Bank Handels
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Einzüge/<strong>Lastschriften</strong> in <strong>SEPA</strong><br />
Information <strong>für</strong> <strong>Vereine</strong><br />
Die technischen und organisatorischen Anforderungen von <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschriften</strong> sind durch die Gestaltung<br />
als europaweites Zahlungsinstrument merklich umfangreicher und komplexer geworden als die Ihnen bekannten<br />
Einzugsermächtigungs-<strong>Lastschriften</strong>. In den folgenden Punkten möchten wir Ihnen einen Überblick über<br />
die Neuerungen und die damit verbundenen Vorbereitungen geben.<br />
1. Gläubiger-ID<br />
Jeder Zahlungsempfänger („Gläubiger“) bekommt eine eindeutig zuordenbare Identifikationsnummer. <strong>Lastschriften</strong><br />
können zukünftig ohne diese „Gläubiger-Identifikationssnummer“ (auch Gläubiger-ID bzw CI abgekürzt)<br />
nicht mehr verarbeitet werden. Wenn Ihnen von der Bundesbank noch keine zugeordnet wurde, können<br />
Sie diese kostenlos auf der Internetseite http://glaeubiger-id.bundesbank.de beantragen. Sie benötigen<br />
hier<strong>für</strong> eine Email-Adresse. Als Verein wählen Sie im Online-Formular bei der Beantragung die Personengruppe<br />
„Juristische Personen des Privatrechts (z. B. AG, GmbH, e.V.)“. Nicht-eingetragene <strong>Vereine</strong> (n.V.) sollten die Gläubiger-ID<br />
auf den Namen des Kassierers bestellen, da der Verein keine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt.<br />
Bitte geben Sie uns nach Erhalt der Gläubiger-ID eine Kopie des Schreibens der Deutschen Bundesbank mit der<br />
Angabe des betreffenden Kontos (ggfs. mit einer neuen Inkassovereinbarung - siehe Punkt 2).<br />
Sollte der Name des Vereins später geändert werden ist eine neue Gläubiger-Identifikationsnummer zu beantragen.<br />
Diese ist im Mitglieder- bzw. Zahlungsverkehrsprogramm zu erfassen und uns mitzuteilen.<br />
2. Inkassovereinbarung<br />
Für die Einreichung von <strong>Lastschriften</strong> bei der <strong>Bank</strong> ist zuvor eine „Inkassovereinbarung“ abzuschließen. Kunden,<br />
die bereits <strong>Lastschriften</strong> einziehen wurde im Mai 2012 von uns eine neue Inkassovereinbarung <strong>für</strong> den Einzug<br />
von <strong>Lastschriften</strong> zugeschickt. Wenn Sie diese noch nicht an uns zurückgegeben haben, bitten wir um baldige<br />
Rückgabe inkl. der oben erwähnten „Gläubiger-ID“.<br />
3. <strong>SEPA</strong>-Fähigkeit Ihrer <strong>Bank</strong>ensoftware bzw. Ihres Vereinsprogramms<br />
<strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschriften</strong> können nicht mehr beleghaft oder per Diskette bei der <strong>Bank</strong> eingereicht werden. Falls Sie<br />
bereits eine <strong>Bank</strong>ensoftware oder ein Vereinsprogramm einsetzen, sollten Sie Ihre Software auf <strong>SEPA</strong>-Fähigkeit<br />
prüfen:<br />
➔ Können Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) hinterlegen?<br />
➔ Sind IBAN, BIC und Mandatsdatum in den Stammdaten der Vereinsmitglieder hinterlegbar?<br />
➔ Ist eine Mandatsverwaltung integriert (Archivierung, Vorlauffristen <strong>für</strong> die Einreichung <strong>für</strong> Erst- und<br />
Folgelastschriften bei der <strong>Bank</strong>)?<br />
➔ Ist die Erzeugung und Übertragung von XML-Dateien (anstatt von DTA, DTAZV) möglich?<br />
➔ Kann das Programm selbst per Onlinebanking / HBCI die <strong>Lastschriften</strong> an die <strong>Bank</strong> übertragen oder<br />
können die Daten an eine <strong>Bank</strong>ensoftware übergeben und damit übertragen werden?<br />
Setzen Sie bisher keine Software ein, bieten wir Ihnen zur Unterstützung Ihres elektronischen Zahlungsverkehrs<br />
unsere <strong>Bank</strong>ing-Software „<strong>VR</strong>-Networld-<strong>Bank</strong>ing“ an. Viele Dachorganisationen <strong>für</strong> <strong>Vereine</strong> haben auf Ihren Internetseiten<br />
Empfehlungen <strong>für</strong> ein aktuelles Vereinsverwaltungsprogramm.<br />
Checkliste <strong>für</strong> <strong>SEPA</strong>-Umstellung <strong>Vereine</strong> – Stand 10/2012 Seite - 1
4. Einzugsermächtigung Ihrer Mitglieder prüfen – ggf. neue <strong>SEPA</strong>-Mandate einholen<br />
„<strong>SEPA</strong>-Mandate“ ersetzen zukünftig die bekannten Einzugsermächtigungen. Vorhandene unterschriebene Einzugsermächtigungen<br />
können in Mandate umgewandelt werden (siehe Punkt 7).<br />
a) Bestehende Einzugsermächtigungen<br />
Überprüfen Sie, ob Sie <strong>für</strong> jeden Lastschriftzahler eine unterschriebene Einzugsermächtigung im Original vorliegen<br />
haben. Nur diese Einzugsermächtigung ist <strong>für</strong> die Umwidmung in eine <strong>SEPA</strong>-Basislastschrift zulässig (siehe<br />
Punkt 7) Liegt diese nicht vor, holen Sie diese neu ein und verwenden am besten das sogenannte Kombi-Mandat,<br />
das Einzugsermächtigung und <strong>SEPA</strong>-Basislastschrift-Mandat in einem Formular vereint (siehe beiliegendes<br />
Muster). Darin sind auch bereits die Felder vorhanden, die zukünftig erforderlich sein werden: die internationale<br />
Kontonummer (IBAN) und die internationale <strong>Bank</strong>enkennung (BIC). Ihre Mitglieder können diese auf <strong>Bank</strong>karten<br />
bzw. den Kontoauszügen entnehmen.<br />
b) Einzugsermächtigungen <strong>für</strong> neue Mitglieder<br />
Für neue Mitglieder sollten Sie ab sofort das Kombi-Mandat (bisherige Einzugsermächtigung in Verbindung<br />
mit <strong>SEPA</strong>-Lastschrift) verwenden (siehe beiliegendes Muster). Sobald Sie den Einzug der Beträge auf <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschriften</strong><br />
umgestellt haben, reicht <strong>für</strong> neue Mitglieder das <strong>SEPA</strong>-Basislastschrift- Mandat. (siehe Muster).<br />
5. Aufbau und Text eines <strong>SEPA</strong>-Mandats<br />
Bei der Gestaltung eines Formulars <strong>für</strong> ein <strong>SEPA</strong>-Mandat oder <strong>SEPA</strong>-Kombimandat ist wichtig, dass Sie folgenden<br />
Inhalt und Formulierungen verwenden. Eine Abweichung oder eine Einschränkung (z. B. Vereinbarung<br />
zum Verzicht auf Pre-Notifikation) macht das Mandat ungültig!<br />
Die Gestaltung des <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandats ist nicht festgelegt, sondern nur der Inhalt. Der rechtlich relevante<br />
Text des <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandats ist im folgenden Wortlaut anzugeben:<br />
Ich ermächtige (Wir ermächtigen) [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem (unserem)<br />
Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut<br />
an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein (unser) Konto gezogenen <strong>Lastschriften</strong> einzulösen.<br />
Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum,<br />
die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut<br />
vereinbarten Bedingungen.<br />
Zusätzlich müssen folgende Angaben auf dem <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat enthalten sein:<br />
• Ihr Name, Adresse und Gläubiger-Identifikationsnummer<br />
• Mandatsreferenz ( siehe unten)<br />
• Angabe, ob das Mandat <strong>für</strong> wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird.<br />
• Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Kontoinhabers sowie Datum der Unterschrift.<br />
• Ist der Kontoinhaber nicht identisch mit dem Zahlungspflichtigen (z. B. Einzug vom Konto eines Elternteils)<br />
ist dies ausdrücklich zu nennen. (siehe Muster)<br />
6. Mandatsreferenz<br />
Jedes Mandat <strong>für</strong> einen <strong>Lastschriften</strong>einzug benötigt eine eindeutige „Mandatsreferenz“ (max. 35 Stellen aus<br />
Buchstaben und/oder Zahlen). Sie können hier<strong>für</strong> z. B. die Mitgliedsnummer verwenden.<br />
Im Programm muss <strong>für</strong> jedes Mandat der Zeitpunkt der Unterschrift auf dem Mandat (oder bei einer „Umwidmung“<br />
ein beliebiges Datum nach der Benachrichtigung) erfasst werden, da dies mit der Lastschrift an den<br />
Zahlungspflichtigen übertragen wird.<br />
7. Weiterverwendung von vorhandenen Einzugsermächtigungen („Umwidmung“)<br />
Mit den Sonderbedingungen <strong>für</strong> den <strong>Lastschriften</strong>einzug vom Juli 2012 wurde die Möglichkeit geschaffen,<br />
dass vorhandene Einzugsermächtigungen in <strong>SEPA</strong>-Mandate umgewandelt werden und somit die Einholung<br />
neuer unterschriebener Mandate jedes Mitglieds nicht nötig ist.<br />
Checkliste <strong>für</strong> <strong>SEPA</strong>-Umstellung <strong>Vereine</strong> – Stand 10/2012 Seite - 2
Hier<strong>für</strong> sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen.<br />
• Die Einzugsermächtigung muss schriftlich vorliegen und vom Mitglied gültig unterschrieben sein.<br />
• Dem Mitglied muss schriftlich die Gläubiger-ID des <strong>Vereine</strong>s und die Mandatsreferenz (z.B.<br />
Vereinsmitgliednummer - siehe Nr. 5 oben) mitgeteilt werden.<br />
• Die Mitteilung muss folgende Punkte umfassen:<br />
◦ Tag der Umstellung (ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschriften</strong> gebucht werden)<br />
◦ Name des Mitglieds bzw. des Zahlungspflichtigen<br />
◦ Adresse des Mitglieds bzw. des Zahlungspflichtigen<br />
◦ Mandatsreferenz des Mitglieds<br />
◦ IBAN+BIC des Mitglieds bzw. des Zahlungspflichtigen („Ihre Kontoverbindung lautet....“)<br />
◦ Name des Vereins (=Zahlungsempfängers)<br />
◦ Gläubiger-ID des Vereins (=Zahlungsempfängers)<br />
◦ Zahlungsart: „wiederkehrende Lastschrift“<br />
Eine Umrechnung der bisherigen Kontonummer und <strong>Bank</strong>leitzahl in IBAN und BIC ist technisch mit Hilfe<br />
eines Programms möglich, aber nicht völlig sicher, da dies eigentlich nur die kontoführende <strong>Bank</strong> vornimmt.<br />
Im Schreiben an Ihr Mitglied können Sie dieses mit folgendem Zusatz um Prüfung und Korrektur bitten:<br />
„Die IBAN und BIC wurden aus Ihrer alten Kontoverbindung programmtechisch ermittelt. Bitte prüfen Sie<br />
diese. Sollten sie nicht korrekt sein, bitten wir Sie um unverzügliche Nachricht, spätestens bitte bis zum<br />
XX.XX.XXXX“ (ca 2-4 Wochen vor dem ersten Einzug).<br />
Neuerungen bezüglich <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschriften</strong><br />
Die gesetzlichen Regelungen <strong>für</strong> den Einzug mittels <strong>SEPA</strong>-Basislastschriften bringen folgende Neuerungen<br />
bzw. Anforderungen:<br />
1. Vorabinformation („Pre-Notifikation“)<br />
Grundsätzlich ist ein Lastschrifteinzug vorab und rechtzeitig (siehe folgenden Punkt) dem Zahlungspflichtigen<br />
mitzuteilen („Pre-Notification“).In einer Mitgliederversammlung kann auf die jährlichen Fälligkeiten<br />
hingewiesen werden. Eine weitere Information ist dann nicht mehr notwendig. Eine Veröffentlichung z.B.<br />
Rundbrief, Vereinsjournal, Internetseite, schwarzes Brett usw. ist aber zu empfehlen.<br />
2. Einlieferungszeiten / Vorlaufzeiten<br />
• Erstmalige und einmalige Einzüge: maximal 14 und minimal 6 <strong>Bank</strong>arbeitstage vor Fälligkeit<br />
• Folgende regelmäßige Einzüge: maximal 14 und minimal 3 <strong>Bank</strong>arbeitstage vor Fälligkeit<br />
• Einzüge mit verschiedenen Fälligkeiten sind in separaten Buchungsläufen einzureichen.<br />
Dies sollte das Zahlungsverkehrsprogramm automatisch richtig machen.<br />
3. Aufbewahrung von Mandaten<br />
Der Zahlungsempfänger (der Verein) muss die unterschriebenen Mandate (und evtl. Änderungen – z.B. Änderung<br />
der <strong>Bank</strong>verbindung) im Original aufbewahren. Ebenso müssen die umgewidmeten Einzugsermächtigungen<br />
mit der Information, wann das Mitglied informiert wurde, aufbewahrt werden. Nach Erlöschen (Vereinsaustritt/Tod)<br />
oder Ersatz (z. B. Namenswechsel) des Mandats ist dieses Original noch weitere 14 Monate (gerechnet<br />
ab dem letzten Einreichungsdatum) aufzubewahren.<br />
4. Gültigkeitsdauer des Mandats<br />
• Ein Mandat muss spätestens 36 Monaten nach Unterschrift <strong>für</strong> einen Einzug einer <strong>SEPA</strong>-Lastschrift<br />
verwendet werden sonst verfällt es und muss neu eingeholt werden.<br />
• Nach einem <strong>Lastschriften</strong>einzug verlängert sich die Gültigkeitsdauer um weitere 36 Monate.<br />
• Eine Änderung (z. B. <strong>Bank</strong>verbindung) unterbricht oder verlängert diese 36-Monate-Frist nicht.<br />
Checkliste <strong>für</strong> <strong>SEPA</strong>-Umstellung <strong>Vereine</strong> – Stand 10/2012 Seite - 3
Informationen im Internet zu <strong>SEPA</strong> und <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschriften</strong><br />
Diese Information und Checkliste in aktualisierter Form und weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite<br />
www.vrbank-hg.de<br />
Die „offizielle“ Informationsquelle des Bundesministeriums der Finanzen:<br />
www.sepadeutschland.de<br />
Muster <strong>für</strong> Lastschrifts-Mandate finden Sie auf<br />
http://www.die-deutschekreditwirtschaft.de/uploads/media/120720_DK_Beispiele_Muster_<strong>SEPA</strong>_Lastschriftmandat-SDD_Basis-<br />
Core_09072012.pdf<br />
Die üblichsten Arten sind am Ende dieses Dokuments <strong>für</strong> Sie angehängt.<br />
Benötigen Sie Übersetzungen der <strong>SEPA</strong>-Mandats-Texte in verschiedene Sprachen, so finden Sie diese auf<br />
http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations<br />
Muster-Mandatstexte in allen Sprachen des <strong>SEPA</strong>-Raums<br />
http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=the_sepa_direct_debit_mandate<br />
Eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten sind zusammengestellt auf<br />
http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/zahlungsverkehr/sepa/inhalte-der-sepa/fragenantworten.html<br />
Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer<br />
http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de<br />
Fragen hierzu per Mail an: routing@bundesbank.de<br />
Checkliste <strong>für</strong> <strong>SEPA</strong>-Umstellung <strong>Vereine</strong> – Stand 10/2012 Seite - 4
Zu erledigen: Bemerkung / Notiz Erledigt am<br />
Vereins- oder Zahlungsverkehrsprogramm<br />
ist <strong>SEPA</strong>-fähig<br />
Einzugsermächtigungen liegen im<br />
Original und mit Unterschrift vor<br />
Gläubiger-Identifikationsnummer<br />
erhalten und an die <strong>Bank</strong> weitergegeben<br />
Mandatsnummer je Mitglied vergeben<br />
(z.B. Mitgliedsnummer)<br />
IBAN/BIC aus der alten <strong>Bank</strong>verbindung<br />
(Konto / <strong>Bank</strong>leitzahl ermittelt)<br />
Erster Einzugstermin mittels <strong>SEPA</strong><br />
festgelegt<br />
Mitglieder wurden über Umwidmung<br />
der Einzugsermächtigungen<br />
zu <strong>SEPA</strong>-Mandate informiert<br />
Neue Mandate eingeholt (bei Fehlen<br />
Einzugsermächtigung oder fehlender<br />
Unterschrift)<br />
Erfassung Gläubiger-ID, IBAN, BIC<br />
im Programm<br />
Erste Abbuchung angekündigt<br />
(„Pre-Notifikation“) - z.B. in Umstellungssschreiben<br />
und/oder Rundbrief,<br />
Vereinsmitteilung usw<br />
Online-Einreichung mind 6 Tage vor<br />
Fälligkeit bei der <strong>Bank</strong><br />
Checkliste <strong>für</strong> die Umstellung<br />
Checkliste <strong>für</strong> <strong>SEPA</strong>-Umstellung <strong>Vereine</strong> – Stand 10/2012 Seite - 5
Anlage: <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat einer wiederkehrenden Lastschrift<br />
Musterverein eV, ROSENWEG 2, 00000 IRGENDWO<br />
Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234<br />
Mandatsreferenz 987543CB2<br />
<strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat<br />
Ich ermächtige den Musterverein e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich<br />
mein Kreditinstitut an, die vom Musterverein e.V. auf mein Konto gezogenen <strong>Lastschriften</strong> einzulösen.<br />
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages<br />
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />
_____________________________<br />
Vorname und Name (Kontoinhaber)<br />
_____________________________<br />
Straße und Hausnummer<br />
_____________________________<br />
Postleitzahl und Ort<br />
_____________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _<br />
Kreditinstitut (Name und BIC)<br />
D E _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _<br />
IBAN<br />
_____________________________<br />
Datum, Ort und Unterschrift<br />
Anlage: <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat einer wiederkehrenden Lastschrift (Kontoinhaber ist nicht das<br />
Vereinsmitglied z.B. Elternteil)<br />
Musterverein eV, ROSENWEG 2, 00000 IRGENDWO<br />
Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234<br />
Mandatsreferenz 987543CB2<br />
<strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat<br />
Ich ermächtige den Musterverein e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich<br />
mein Kreditinstitut an, die vom Musterverein e.V. auf mein Konto gezogenen <strong>Lastschriften</strong> einzulösen.<br />
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages<br />
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />
_____________________________<br />
Vorname und Name (Kontoinhaber)<br />
_____________________________<br />
Straße und Hausnummer<br />
_____________________________<br />
Postleitzahl und Ort<br />
_____________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _<br />
Kreditinstitut (Name und BIC)<br />
D E _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _<br />
IBAN<br />
_____________________________<br />
Datum, Ort und Unterschrift<br />
DIESES <strong>SEPA</strong>-LASTSCHRIFTMANDAT GILT FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT VON<br />
_____________________________<br />
VORNAME UND NAME<br />
Checkliste <strong>für</strong> <strong>SEPA</strong>-Umstellung <strong>Vereine</strong> – Stand 10/2012 Seite - 6
Anlage: Kombi-Mandat einer wiederkehrenden Lastschrift vor der kompletten Umstellung auf <strong>SEPA</strong><br />
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandats<br />
1. Einzugsermächtigung<br />
Ich ermächtige den Musterverein e.V. widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift<br />
von meinem Konto einzuziehen.<br />
2. <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat<br />
Ich ermächtige den Musterverein e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich<br />
mein Kreditinstitut an, die von dem Musterverein e.V. auf mein Konto gezogenen <strong>Lastschriften</strong> einzulösen.<br />
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages<br />
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />
_____________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _<br />
Kreditinstitut (Name und BIC)<br />
IBAN: D E _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _<br />
_____________________________<br />
Datum, Ort und Unterschrift<br />
Vor dem ersten Einzug einer <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift wird mich der Musterverein e.V. über den Einzug in dieser Verfahrensart<br />
unterrichten.<br />
Anlage: Beispielschreiben zur Umstellung vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das<br />
<strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriftverfahren<br />
Musterverein e.V, 98765 IRWO<br />
Gläubiger-Identifikationsnummer DE9900106712348905<br />
<br />
Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriftverfahren<br />
und weitere Nutzung Ihrer Einzugsermächtigung<br />
Sehr geehrte.....,<br />
wir nutzen <strong>für</strong> den Einzug der Mitgliedsbeiträge die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung<br />
des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, <strong>SEPA</strong>) stellen wir ab dem [DATUM]<br />
auf das europaweit einheitliche <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung<br />
wird dabei als <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch<br />
- unsere oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer und<br />
- die unten aufgeführte Mandatsreferenz und<br />
gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Da diese Umstellung durch uns erfolgt,<br />
brauchen Sie nichts unternehmen.<br />
<strong>Lastschriften</strong> werden weiterhin von Ihrem folgenden Konto eingezogen:<br />
IBAN: DE45 0123 4567 8901 2345 67<br />
BIC: GENODEF1MTG (<strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong> <strong>Handels</strong>- und Gewerbebank eG)<br />
Mandatsreferenz 123456789<br />
Sollten diese Angaben nicht aktuell oder korrekt sein, bitten wir Sie umgehend um Nachricht. Ihre IBAN und den BIC<br />
finden Sie z. B. auch auf Ihrem Kontoauszug. Sofern Sie Fragen zu diesem Schreiben haben, kontaktieren Sie uns<br />
gerne.<br />
Mit freundlichen Grüßen,<br />
Ihr Musterverein e.V<br />
Checkliste <strong>für</strong> <strong>SEPA</strong>-Umstellung <strong>Vereine</strong> – Stand 10/2012 Seite - 7