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PDF-Dokument - Lindern

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3.5<br />

a) Mitwirkung bei der Festlegung des Bedarfs an Geräten und technischen<br />

Einrichtungen für die Bekämpfung von Bränden und die<br />

Durchführung von Hilfeleistungen;<br />

b) Mitwirkung bei der Erstellung des Haushaltsvoranschlags der<br />

Gemeinde (Abschnitt: Freiwillige Feuerwehr);<br />

c) Überwachung der Pflege und Wartung der Geräte und Ausrüstungsgegenstände<br />

sowie Mitwirkung bei der Durchsetzung der<br />

"Unfallverhütungsvorschriften für Feuerwehren" und sonstiger Sicherheitsbestimmungen;<br />

d) Mitwirkung bei der Aufstellung von örtlichen Alarmplänen und<br />

Plänen für die Löschwasserversorgung sowie deren laufender Ergänzung;<br />

e) Überwachung der laufenden Schulung der Mitglieder der Freiwilligen<br />

Feuerwehr sowie Beratung bei deren Entsendung zu Lehrgängen<br />

an den Landesfeuerwehrschulen;<br />

f) Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Übungen.<br />

(2) Das Gemeindekommando besteht aus dem Gemeindebrandmeister als<br />

Leiter sowie seinem Stellvertreter, einem Schriftwart und einem Sicherheitsbeauftragten<br />

als Beisitzern.<br />

Schriftwart und Sicherheitsbeauftragter werden vom Gemeindebrandmeister<br />

nach Anhörung des Ortsbrandmeisters aus den aktiven<br />

Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr für die Dauer von 3 Jahren zu<br />

Beisitzern bestellt.<br />

Das Gemeindekommando kann auf Vorschlag des Gemeindebrandmeisters<br />

als weitere Beisitzer aus den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen<br />

Feuerwehr auch die Träger bestimmter Funktionen (z. B. den<br />

Leiter der Jugendabteilung, den Leiter der Feuerwehrmusik- bzw. -<br />

spielmannszüge usw.) gleichfalls für die Dauer von 3 Jahren aufnehmen.<br />

(3) Das Gemeindekommando wird vom Gemeindebrandmeister bei Bedarf<br />

einberufen. Der Gemeindebrandmeister hat das Gemeindekommmando<br />

einzuberufen, wenn der Verwaltungsausschuss oder<br />

mehr als die Hälfte der Beisitzer dies unter Angabe des Grundes verlangen.<br />

864<br />

3.5

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