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Das LMJ-Jahr 2012 in Bildern - Landesmusikjugend Hessen eV

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JugendleiterInnen-Card<br />

Die Juleica als bundesweit e<strong>in</strong>heitliche Karte<br />

für JugendleiterInnen wurde aus drei wichtigen<br />

Gründen e<strong>in</strong>geführt:<br />

• Sie ist e<strong>in</strong> amtliches Ausweisdokument, das<br />

ihre Besitzer als JugendleiterInnen ausweist.<br />

• Sie soll durch die Verpflichtung zum Besuch<br />

von Weiterbildungssem<strong>in</strong>aren zur Qualifizierung<br />

von JugendleiterInnen beitragen<br />

• Sie soll ehrenamtliches Engagement stärken<br />

und zur Anerkennung dieses Engagements<br />

beitragen, <strong>in</strong>dem sie zur Inanspruchnahme<br />

von an die Juleica geknüpften Vergünstigungen<br />

berechtigt.<br />

Die Juleica kann jede/r erhalten, der/die als<br />

JugendleiterIn <strong>in</strong> der außerschulischen K<strong>in</strong>derund<br />

Jugendarbeit bei e<strong>in</strong>em dem Hessischen<br />

Jugendr<strong>in</strong>g angehörigen Jugendverband für<br />

e<strong>in</strong>en nach § 75 KJHG anerkannten Träger der<br />

öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.<br />

Für die ausstellung der karte gelten Folgende<br />

bestiMMungen:<br />

1. Die Card ist <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie für ehrenamtliche<br />

MitarbeiterInnen <strong>in</strong> der K<strong>in</strong>der- und<br />

Jugendarbeit bestimmt. Sie kann<br />

auch für neben- und hauptberufliche<br />

MitarbeiterInnen ausgestellt werden,<br />

soweit sie wie JugendleiterInnen tätig<br />

werden.<br />

2. Voraussetzung für die Ausstellung<br />

ist, dass der/die JugendleiterIn für<br />

e<strong>in</strong>en anerkannten Träger der freien<br />

3.<br />

Jugendhilfe im S<strong>in</strong>ne des § 75 SGB VIII<br />

bzw. für e<strong>in</strong>e nach den Richtl<strong>in</strong>ien für die<br />

Anerkennung der Förderungswürdigkeit<br />

von Jugendgeme<strong>in</strong>schaften anerkannte<br />

Jugendgeme<strong>in</strong>schaft oder für e<strong>in</strong>en Träger<br />

der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.<br />

Der/die JugendleiterIn muss über pädagogische<br />

und rechtliche Kenntnisse im Um-<br />

...e<strong>in</strong>e Karte, die sich lohnt!<br />

gang mit K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen verfügen<br />

und <strong>in</strong> der Lage se<strong>in</strong>, verantwortlich<br />

Aktivitäten mit K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />

zu gestalten. Soweit pädagogische und<br />

rechtliche Kenntnisse nicht durch Ausbildung<br />

oder Studium erworben s<strong>in</strong>d, ist die<br />

Teilnahme an e<strong>in</strong>er JugendleiterInnenausbildung<br />

erforderlich (siehe Seite 41 M<strong>in</strong>deststandards).<br />

Zuständigkeit und VerFahren<br />

1. Die Card wird auf Antrag ausgestellt. Langjährige,<br />

ehrenamtliche <strong>in</strong> der K<strong>in</strong>der- und<br />

Jugendarbeit tätige Personen können bei<br />

Bestätigung ihres Engagements durch den<br />

anerkannten Träger der Jugendhilfe (z.B.<br />

<strong>Landesmusikjugend</strong> <strong>Hessen</strong> e.V.) e<strong>in</strong>en<br />

Antrag auf Ausstellung der Card bei ihrem<br />

zuständigen Kreisjugendamt stellen.<br />

2. Die Card besitzt e<strong>in</strong>e Gültigkeitsdauer von<br />

3 <strong>Jahr</strong>en. Nach Ablauf dieser Dauer ist<br />

e<strong>in</strong>e Neubeantragung möglich. Grundlage<br />

hierfür ist die Teilnahme an e<strong>in</strong>em<br />

3.<br />

Fortbildungsangebot.<br />

Die Card ist an das jeweilige Kreisjugendamt<br />

zurückzugeben, wenn die für die<br />

Ausstellung gegebenen Voraussetzungen<br />

weggefallen s<strong>in</strong>d. <strong>Das</strong>selbe gilt bei<br />

Missbrauch durch die/den InhaberIn<br />

oder bei Bekanntwerden von Tatsachen,<br />

die die Annahme rechtfertigen, dass die<br />

Ausstellung der Card auf unrichtigen<br />

Feststellungen oder Angaben beruht.<br />

Welche Vergünstigungen wünschen sich JugendleiterInnen?<br />

Wünsche und Anregungen zu<br />

diesem Thema können schriftlich bei der Geschäftsstelle<br />

der <strong>Landesmusikjugend</strong> <strong>Hessen</strong><br />

e.V. e<strong>in</strong>gereicht werden. Diese Informationen<br />

gehen dann gesammelt an den Hessischen Jugendr<strong>in</strong>g.<br />

41<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Informationen

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