Das LMJ-Jahr 2012 in Bildern - Landesmusikjugend Hessen eV
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JugendleiterInnen-Card<br />
Die Juleica als bundesweit e<strong>in</strong>heitliche Karte<br />
für JugendleiterInnen wurde aus drei wichtigen<br />
Gründen e<strong>in</strong>geführt:<br />
• Sie ist e<strong>in</strong> amtliches Ausweisdokument, das<br />
ihre Besitzer als JugendleiterInnen ausweist.<br />
• Sie soll durch die Verpflichtung zum Besuch<br />
von Weiterbildungssem<strong>in</strong>aren zur Qualifizierung<br />
von JugendleiterInnen beitragen<br />
• Sie soll ehrenamtliches Engagement stärken<br />
und zur Anerkennung dieses Engagements<br />
beitragen, <strong>in</strong>dem sie zur Inanspruchnahme<br />
von an die Juleica geknüpften Vergünstigungen<br />
berechtigt.<br />
Die Juleica kann jede/r erhalten, der/die als<br />
JugendleiterIn <strong>in</strong> der außerschulischen K<strong>in</strong>derund<br />
Jugendarbeit bei e<strong>in</strong>em dem Hessischen<br />
Jugendr<strong>in</strong>g angehörigen Jugendverband für<br />
e<strong>in</strong>en nach § 75 KJHG anerkannten Träger der<br />
öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.<br />
Für die ausstellung der karte gelten Folgende<br />
bestiMMungen:<br />
1. Die Card ist <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie für ehrenamtliche<br />
MitarbeiterInnen <strong>in</strong> der K<strong>in</strong>der- und<br />
Jugendarbeit bestimmt. Sie kann<br />
auch für neben- und hauptberufliche<br />
MitarbeiterInnen ausgestellt werden,<br />
soweit sie wie JugendleiterInnen tätig<br />
werden.<br />
2. Voraussetzung für die Ausstellung<br />
ist, dass der/die JugendleiterIn für<br />
e<strong>in</strong>en anerkannten Träger der freien<br />
3.<br />
Jugendhilfe im S<strong>in</strong>ne des § 75 SGB VIII<br />
bzw. für e<strong>in</strong>e nach den Richtl<strong>in</strong>ien für die<br />
Anerkennung der Förderungswürdigkeit<br />
von Jugendgeme<strong>in</strong>schaften anerkannte<br />
Jugendgeme<strong>in</strong>schaft oder für e<strong>in</strong>en Träger<br />
der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.<br />
Der/die JugendleiterIn muss über pädagogische<br />
und rechtliche Kenntnisse im Um-<br />
...e<strong>in</strong>e Karte, die sich lohnt!<br />
gang mit K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen verfügen<br />
und <strong>in</strong> der Lage se<strong>in</strong>, verantwortlich<br />
Aktivitäten mit K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />
zu gestalten. Soweit pädagogische und<br />
rechtliche Kenntnisse nicht durch Ausbildung<br />
oder Studium erworben s<strong>in</strong>d, ist die<br />
Teilnahme an e<strong>in</strong>er JugendleiterInnenausbildung<br />
erforderlich (siehe Seite 41 M<strong>in</strong>deststandards).<br />
Zuständigkeit und VerFahren<br />
1. Die Card wird auf Antrag ausgestellt. Langjährige,<br />
ehrenamtliche <strong>in</strong> der K<strong>in</strong>der- und<br />
Jugendarbeit tätige Personen können bei<br />
Bestätigung ihres Engagements durch den<br />
anerkannten Träger der Jugendhilfe (z.B.<br />
<strong>Landesmusikjugend</strong> <strong>Hessen</strong> e.V.) e<strong>in</strong>en<br />
Antrag auf Ausstellung der Card bei ihrem<br />
zuständigen Kreisjugendamt stellen.<br />
2. Die Card besitzt e<strong>in</strong>e Gültigkeitsdauer von<br />
3 <strong>Jahr</strong>en. Nach Ablauf dieser Dauer ist<br />
e<strong>in</strong>e Neubeantragung möglich. Grundlage<br />
hierfür ist die Teilnahme an e<strong>in</strong>em<br />
3.<br />
Fortbildungsangebot.<br />
Die Card ist an das jeweilige Kreisjugendamt<br />
zurückzugeben, wenn die für die<br />
Ausstellung gegebenen Voraussetzungen<br />
weggefallen s<strong>in</strong>d. <strong>Das</strong>selbe gilt bei<br />
Missbrauch durch die/den InhaberIn<br />
oder bei Bekanntwerden von Tatsachen,<br />
die die Annahme rechtfertigen, dass die<br />
Ausstellung der Card auf unrichtigen<br />
Feststellungen oder Angaben beruht.<br />
Welche Vergünstigungen wünschen sich JugendleiterInnen?<br />
Wünsche und Anregungen zu<br />
diesem Thema können schriftlich bei der Geschäftsstelle<br />
der <strong>Landesmusikjugend</strong> <strong>Hessen</strong><br />
e.V. e<strong>in</strong>gereicht werden. Diese Informationen<br />
gehen dann gesammelt an den Hessischen Jugendr<strong>in</strong>g.<br />
41<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Informationen