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Die Sportordnung der Deutschen Triathlon Union (SpO)

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DTU <strong>Sportordnung</strong><br />

§ 2.7 Wettkampfbesprechung<br />

§ 2.7.1 Es wird dringend nahegelegt, an <strong>der</strong> Wettkampfbesprechung teilzunehmen, da die dort erteilten Anweisungen<br />

für den Wettkampf verbindlich sind. <strong>Die</strong>s gilt insbeson<strong>der</strong>e für Mannschaftsbetreuer.<br />

§ 2.8 Teilnehmerinformation<br />

§ 2.8.1 Es obliegt dem Teilnehmer, seine Startunterlagen rechtzeitig abzuholen.<br />

§ 2.9 Zeitnahme und Ergebnisse<br />

§ 2.9.1 Setzt <strong>der</strong> Veranstalter Limitzeiten für Teilabschnitte, so dürfen Teilnehmer, die diese Limitzeiten verfehlen,<br />

den Wettkampf nicht fortsetzen. Setzt <strong>der</strong> Veranstalter eine Gesamtlimitzeit, so kommen Teilnehmer<br />

nicht in die Wertung, die diese Gesamtlimitzeit ve rfehlen.<br />

§ 3 Strafen und Massnahmen des Wettkampfgerichtes (Katalogtabelle im Anschluss)<br />

§ 3.1 Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 3.1.1 Verstösse gegen die <strong>Sportordnung</strong> sowie gegen das allgemeine Fairnessgebot o<strong>der</strong> sonstige Regeln.<br />

die dem Wettkampf zugrunde liegen. führen zu disziplinarischen Massnahmen. Als solche kommen in<br />

Betracht:<br />

a) Verwarnungen (Zeigen <strong>der</strong> gelben Karte, Ansprechen mit <strong>der</strong> Startnummer und Auffor<strong>der</strong>ung, den Regelverstoss<br />

zu beseitigen)<br />

b) Disqualifikation (Zeigen <strong>der</strong> roten Karte)<br />

c) sofortiger Ausschluss (Zeigen <strong>der</strong> roten Karte verbunden mit <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung. den Wettkampf sofort zu<br />

beenden).<br />

§ 3.1.2 Eine Verwarnung vor einer Disqualifikation ist nicht zwingend erfor<strong>der</strong>lich. Jede Ahndung nach den<br />

Massnahmen in § 3 muss mit einem Pfiff mit einer Trillerpfeife o<strong>der</strong> einem an<strong>der</strong>en akustisch-mechanischem<br />

Signal eingeleitet werden.<br />

§ 3.1.3. Darüber hinaus unterliegen die Wettkämpfer <strong>der</strong> Disziplinarordnung <strong>der</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Triathlon</strong> <strong>Union</strong>.<br />

§ 3.2 Verwarnungen<br />

§ 3.2.1 Verwarnungen sind auszusprechen bei:<br />

a) einfachen Regelverstössen, <strong>der</strong>en Zweck ein Zeitvorteil ist. <strong>Die</strong>ser Zeitvorteil kann vom Kampfrichter ggf.<br />

durch Ansprache des Betroffenen aufgehoben werden.<br />

b) Verstössen gegen Gebote, <strong>der</strong>en Ziel es in erster Linie ist, einen Vorteil im Wettkampf zu unterbinden, <strong>der</strong><br />

Vorteil aber noch nicht eingetroffen ist o<strong>der</strong> durch Korrektur noch aufgehoben werden kann.<br />

§ 3.3 Zeitstrafe<br />

§ 3.3.1 Wenn sich eine Gefahr des Windschattenfahrens abzeichnet, kann <strong>der</strong> Kampfrichter den/dem<br />

betroffenen Athleten die gelbe Karte zeigen. Der Kampfrichter pfeift, nennt die Startnummer, zeigt die<br />

gelbe Karte und ruft Zeitstrafe.<br />

Zeitstrafen: Volks-/Sprintdistanz 1min., Olympische Distanz 2min., Mitteldistanz 3min. und Langdistanz<br />

4min. <strong>Die</strong> Zeitstrafe wird zur Wettkampfzeit addiert. <strong>Die</strong>se Anordnung entspricht einer Verwarnung.<br />

Eine zweite Zeitstrafe führt zur Disqualifikation.<br />

§ 3.4 Disqualifikationen<br />

§ 3.4.1 Disqualifikationen sind auszusprechen bei schwerwiegenden Regelverstössen.<br />

§ 3.4.2 Ausgesprochene Disqualifikationen sind durch Aushang an vorher bekanntgegebenem Ort zu veröffentlichen.<br />

Auch wenn wahrend des Wettkampfes die rote Karte nicht gezeigt wurde, können Disqualifikationen<br />

durch den Einsatzleiter ausgesprochen werden, falls ihm durch Mitglie<strong>der</strong> des Wettkampfgerichtes, <strong>der</strong><br />

Rennleitung o<strong>der</strong> durch die Polizei ein dies rechtfertigen<strong>der</strong> Sachverhalt zur Kenntnis gebracht wird.<br />

§ 3.4.3 Neben diesen genannten Massnahmen findet nötigenfalls die Disziplinarordnung Anwendung.<br />

§ 3.5 Sofortiger Ausschluss<br />

§ 3.5.1 Der sofortige Ausschluss erfolgt bei:<br />

a) Streckenabkürzungen<br />

b) Windschattenfahren<br />

c) grob unsportlichem Verhalten in Form von Tätlichkeiten und Beleidigungen.<br />

§ 3.6 Wettkampfsperre<br />

§ 3.6.1 Definition<br />

Eine Wettkampfsperre wird durch das Präsidium, bzw. einen von diesem Gremium Beauftragten ausgesprochen.<br />

Sie ist gleichbedeutend mit <strong>der</strong> Einziehung des Startpasses und/o<strong>der</strong> dem Verbot <strong>der</strong> Erteilung des<br />

Startpasses o<strong>der</strong> einer Tageslizenz.<br />

Stand 11/2001 3 / 14

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