A M T S B L A T T - in der Gemeinde Grünheide (Mark)
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- Teil A. Bekanntmachungen - amtlicher Teil-<br />
8. Jahrgang / Nr. 03/10 Amtsblatt für die Geme<strong>in</strong>de <strong>Grünheide</strong> (<strong>Mark</strong>) <strong>Grünheide</strong> (<strong>Mark</strong>), den 23.10.2010<br />
bis 1000 600 Euro<br />
von 1001 bis 2000 650 Euro<br />
von 2001 bis 3000 700 Euro<br />
von 3001 bis 4000 750 Euro<br />
von 4001 bis 5000 800 Euro<br />
über 5000 850 Euro<br />
Die pauschalierte Aufwandsentschädigung wird nicht für den Besuch von Ausbildungslehrgängen an <strong>der</strong><br />
Landesfeuerwehrschule, Feuerwehrtechnischem Zentrum und an<strong>der</strong>en Ausbildungsstätten gezahlt.<br />
(2) Die Verteilung <strong>der</strong> pauschalierten Aufwandsentschädigung erfolgt durch die jeweilige Ortswehrführung im<br />
E<strong>in</strong>vernehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten. Die Verteilung ist schriftlich zu dokumentieren.<br />
(3) § 1 Absatz 7 gilt entsprechend.<br />
§ 3 Würdigung <strong>der</strong> Zugehörigkeit zur Feuerwehr (Dienstjahre)<br />
(1) Die f<strong>in</strong>anzielle Würdigung <strong>der</strong> Dienstjahre erfolgt nach <strong>der</strong> Zugehörigkeit zur aktiven Wehr. Zeiten <strong>der</strong><br />
Jugendfeuerwehr werden ab vollendetem 14. Lebensjahr anerkannt. Die Zeiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ehrenabteilung<br />
werden nur dann anerkannt, wenn e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive Arbeit <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Wehr erkennbar war.<br />
F<strong>in</strong>anzielle e<strong>in</strong>malige Würdigung bei<br />
10 - jährige Zugehörigkeit 50 Euro<br />
20 - jährige Zugehörigkeit 100 Euro<br />
30 - jährige Zugehörigkeit 150 Euro<br />
40 - jährige Zugehörigkeit 200 Euro<br />
50 - jährige Zugehörigkeit 250 Euro<br />
Für jedes weitere Jahrzehnt <strong>der</strong> Zugehörigkeit kommen jeweils 50 Euro zum vorhergehenden Betrag dazu.<br />
(2) § 1 Absatz 7 gilt entsprechend.<br />
§ 4 In-Kraft-Treten<br />
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2011 <strong>in</strong> Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung des Amtes <strong>Grünheide</strong> (<strong>Mark</strong>), Landkreis O<strong>der</strong>-Spree, über die Entschädigung<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr des Amtes <strong>Grünheide</strong> (<strong>Mark</strong>) vom 25.01.1998 außer Kraft.<br />
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