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Ausschreibung Schwimmen<br />
Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (AT)<br />
--- gültig ab 01.01.2007 ---<br />
§ 2 Ausnahmen vom Geltungsbereich<br />
Die WB gelten nicht für<br />
- Sportveranstaltungen im Rahmen des Breiten -, Freizeit- und Gesundheitssports, für die vom<br />
Fachausschuss Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport Sonderbestimmungen festgelegt werden,<br />
- kindgerechte Wettkämpfe für Schwimmer unter zehn Jahren, die nach den Richtlinien der<br />
jeweiligen Fachausschüsse ausgerichtet werden und<br />
- Wettkampfveranstaltungen, an denen nur Mitglieder des veranstaltenden Vereins teilnehmen.<br />
§ 8 Jugendschutz<br />
(1) Teilnehmer an amtlichen Wettkampfveranstaltungen des DSV müssen mindestens zwölf, die an<br />
solchen der LSV, der Bezirke und Kreise mindestens zehn Jahre alt sein. Entscheidend ist das<br />
Kalenderjahr, in welchem der Schwimmer das vorgeschriebene Lebensjahr erreicht.<br />
(2) Teilnehmer an nicht amtlichen Wettkampfveranstaltungen müssen mindestens acht Jahre alt sein.<br />
Entscheidend ist das Kalenderjahr, in welchem der Schwimmer das vorgeschriebene Lebensjahr<br />
erreicht. Ausgenommen sind kindgerechte Wettkampfveranstaltungen. Die Fachausschüsse des DSV<br />
können für 8 – 10 jährige Schwimmer Einschränkungen des Wettkampfprogramms beschließen.<br />
(3) Bei Wassertemperaturen unter 18°C dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht an einer<br />
Wettkampfveranstaltung teilnehmen. Erhöhtes nachträgliches Meldegeld ist in diesem Fall nicht zu<br />
zahlen.<br />
(4) Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen sind von den zuständigen Vorsitzenden der<br />
Fachsparte bzw. Fachwart mit einer Geldbuße von mindestens 50 Euro je Fall zu ahnden.<br />
Bitte unbedingt bei der Erstellung der Vereinsausschreibungen „Kindgerechter Wettkampf“ beachten:<br />
Regeln für kindgerechte Wettkampfformen für Sportler unter 8 Jahren:<br />
- Streckenlänge bis 50m ist erlaubt, jedoch kein Schmetterling<br />
- pro Kalendertag ein Veranstaltungsabschnitt mit einem Zeitlimit von 150 Minuten<br />
- Durchführung der Wettkämpfe nicht nach 18:00 Uhr<br />
- Kindgerechte Wettkämpfe sind nur in gesonderten Abschnitten durchzuführen<br />
- Nicht mehr als 4 Starts pro Tag<br />
Die Betonung soll auf Mannschaftswettkämpfe liegen.<br />
Schwimm - Verband Südwestfalen<br />
Regeln für kindgerechte Wettkampfformen für Sportler im Alter von 8 und 9 Jahren:<br />
- Streckenlänge bis 100m ist erlaubt, jedoch Schmetterling nur bis 50m, dafür können aber 200m Freistil und<br />
200m Lagen geschwommen werden<br />
- pro Kalendertag ein Veranstaltungsabschnitt mit einem Zeitlimit von 150 Minuten<br />
- Durchführung der Wettkämpfe nicht nach 18:00 Uhr<br />
- Kindgerechte Wettkämpfe sind nur in gesonderten Abschnitten durchzuführen<br />
- Nicht mehr als 4 Starts pro Tag<br />
Kindgerechte Wettkämpfe sind anzeigepflichtig, aber bitte nicht dem DSV melden!<br />
Bitte kein Protokoll vom Kindgerechtem Wettkampf an den DSV schicken !!!!!!!<br />
Was ist mit Stadtmeisterschaften?<br />
Wenn die Voraussetzungen nach § 5, Abs. 1 WB nicht gegeben sind (d.h. der Veranstalter ist z.B. der<br />
Stadtsportbund) handelt es sich nicht um eine Wettkampfveranstaltung im Sinne der WB. Allerdings können<br />
keine Rekorde anerkannt werden, die Ergebnisse nicht in die Bestenliste aufgenommen werden und die<br />
Zeiten nicht für ENM oder andere Nachweise verwendet werden.<br />
Tritt aber ein Mitgliedsverein, der einem LSV des DSV angehört als Ausrichter/Veranstalter auf und schreibt<br />
die Anerkennung der WB, Rechtsordnung, ADO usw. vor, handelt es sich bei zwei und mehr teilnehmenden<br />
Vereinen um eine anzeigepflichtige Veranstaltung (anzeige- registrierungs- und lizenzpflichtig). Vereinslose<br />
Schwimmer, Schulen und andere Organisationen können dann nicht teilnehmen.<br />
Versenden von Vereins-Protokollen:<br />
<strong>Datei</strong>format – DSV-Format - : DSV - lizenz.dsv.de; SV NRW - stefanmark@web.de;<br />
<strong>Datei</strong>format – <strong>PDF</strong> mit Kampfgericht - : f.brenner@sv-suedwestfalen.de & b.hein@sv-suedwestfalen.de<br />
Handbuch 2009 Seite 25