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Leitfaden zur Teilnahme am Schweizer Franken Repo-Markt und ...

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Der <strong>Schweizer</strong> <strong>Franken</strong> <strong>Repo</strong>- <strong>und</strong> OTC-Spot-<strong>Markt</strong><br />

Eurex <strong>Repo</strong>: Handel bzw.<br />

Handelsplattform<br />

SIX SIS: Wertschriftenabwicklung<br />

<strong>und</strong> -verwaltung sowie<br />

Pfandbriefhalterschaft für Dritte<br />

SIX Interbank Clearing:<br />

Zahlungsverkehr<br />

3. Zeitachse<br />

Bank A Ausführung Ausführung Bank B<br />

Electronic Trading<br />

Avisierung Statusmeldung<br />

Statusmeldung Statusmeldung<br />

Zahlungsanweisung<br />

Kredit Debit<br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Teilnahme</strong> <strong>am</strong> <strong>Schweizer</strong> <strong>Franken</strong> <strong>Repo</strong>-<strong>Markt</strong> <strong>und</strong> OTC-Spot-<strong>Markt</strong><br />

Zahlungsavisierung<br />

Zeitachse für die Aufschaltung für den <strong>Schweizer</strong> <strong>Franken</strong> <strong>Repo</strong>-<strong>Markt</strong> als Indikation:<br />

Infopaket<br />

Eingang der Verträge<br />

Eurex/SIX SIS/SIX<br />

Interbank Clearing/SNB<br />

Schulungen/Limiten aufsetzen<br />

Testphase<br />

Produktionsstart<br />

Woche 1 Woche n Woche n+4 Woche n+6<br />

Seite 5<br />

Voraussetzung für die Produktivschaltung sind die rechtsgültig unterzeichneten Verträge mit allen<br />

Parteien. D<strong>am</strong>it diese Zeitachse eingehalten werden kann, ist es wichtig, den Aufsetzungsprozess bei<br />

allen Institutionen zeitgleich zu beginnen. Bei SIX Interbank Clearing dauert die Aufschaltung mindestens<br />

sechs Wochen.<br />

4. Rechtliche Gr<strong>und</strong>voraussetzung für die <strong>Teilnahme</strong><br />

Der Antragsteller muss in seinem Sitzstaat einer Finanzmarktaufsicht unterstellt sein.<br />

Der Antragsteller muss gemäss dem Recht seines Sitzstaates eine Bank sein (berechtigt zum<br />

Betreiben von Einlagen-, Kredit- <strong>und</strong> Finanzkommissionsgeschäften), einen dem schweizerischen<br />

Effektenhändlerstatus gleichwertigen Status besitzen oder eine in der Schweiz domizilierte<br />

beaufsichtigte Versicherung <strong>und</strong> Fondsleitung von Fonds mit substanzieller Aktivität <strong>am</strong> Geldmarkt<br />

sein.<br />

Zentralbanken, internationale Organisationen sowie weitere Unternehmen, die im Besitz einer<br />

Spezialbewilligung sind, können Teilnehmer sein ohne über den Bankenstatus oder eine<br />

Effektenhändlerbewilligung zu verfügen, sofern sie die technischen Voraussetzungen sowie die<br />

Bedingungen der Eurex Zürich AG, SIX SIS, SIX Interbank Clearing <strong>und</strong> der SNB erfüllen.

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