Leitfaden zur Teilnahme am Schweizer Franken Repo-Markt und ...
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Der <strong>Schweizer</strong> <strong>Franken</strong> <strong>Repo</strong>- <strong>und</strong> OTC-Spot-<strong>Markt</strong><br />
Eurex <strong>Repo</strong>: Handel bzw.<br />
Handelsplattform<br />
SIX SIS: Wertschriftenabwicklung<br />
<strong>und</strong> -verwaltung sowie<br />
Pfandbriefhalterschaft für Dritte<br />
SIX Interbank Clearing:<br />
Zahlungsverkehr<br />
3. Zeitachse<br />
Bank A Ausführung Ausführung Bank B<br />
Electronic Trading<br />
Avisierung Statusmeldung<br />
Statusmeldung Statusmeldung<br />
Zahlungsanweisung<br />
Kredit Debit<br />
<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Teilnahme</strong> <strong>am</strong> <strong>Schweizer</strong> <strong>Franken</strong> <strong>Repo</strong>-<strong>Markt</strong> <strong>und</strong> OTC-Spot-<strong>Markt</strong><br />
Zahlungsavisierung<br />
Zeitachse für die Aufschaltung für den <strong>Schweizer</strong> <strong>Franken</strong> <strong>Repo</strong>-<strong>Markt</strong> als Indikation:<br />
Infopaket<br />
Eingang der Verträge<br />
Eurex/SIX SIS/SIX<br />
Interbank Clearing/SNB<br />
Schulungen/Limiten aufsetzen<br />
Testphase<br />
Produktionsstart<br />
Woche 1 Woche n Woche n+4 Woche n+6<br />
Seite 5<br />
Voraussetzung für die Produktivschaltung sind die rechtsgültig unterzeichneten Verträge mit allen<br />
Parteien. D<strong>am</strong>it diese Zeitachse eingehalten werden kann, ist es wichtig, den Aufsetzungsprozess bei<br />
allen Institutionen zeitgleich zu beginnen. Bei SIX Interbank Clearing dauert die Aufschaltung mindestens<br />
sechs Wochen.<br />
4. Rechtliche Gr<strong>und</strong>voraussetzung für die <strong>Teilnahme</strong><br />
Der Antragsteller muss in seinem Sitzstaat einer Finanzmarktaufsicht unterstellt sein.<br />
Der Antragsteller muss gemäss dem Recht seines Sitzstaates eine Bank sein (berechtigt zum<br />
Betreiben von Einlagen-, Kredit- <strong>und</strong> Finanzkommissionsgeschäften), einen dem schweizerischen<br />
Effektenhändlerstatus gleichwertigen Status besitzen oder eine in der Schweiz domizilierte<br />
beaufsichtigte Versicherung <strong>und</strong> Fondsleitung von Fonds mit substanzieller Aktivität <strong>am</strong> Geldmarkt<br />
sein.<br />
Zentralbanken, internationale Organisationen sowie weitere Unternehmen, die im Besitz einer<br />
Spezialbewilligung sind, können Teilnehmer sein ohne über den Bankenstatus oder eine<br />
Effektenhändlerbewilligung zu verfügen, sofern sie die technischen Voraussetzungen sowie die<br />
Bedingungen der Eurex Zürich AG, SIX SIS, SIX Interbank Clearing <strong>und</strong> der SNB erfüllen.