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Die St. Katharinen-Kapelle in Luhden - Gemeinde Luhden

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Nutzungsrecht an der <strong>Kapelle</strong>, das nicht durch e<strong>in</strong>seitige Aufkündigung der<br />

Ortsgeme<strong>in</strong>de <strong>Luhden</strong> nichtig gemacht werden könne. Da der schlechte Zustand der<br />

<strong>Kapelle</strong> zu Lasten der Ortsgeme<strong>in</strong>de gehe, die sich nicht rechtzeitig um<br />

Restaurierungsarbeiten gekümmert habe, gehe auch zu ihren Lasten die Rettung der<br />

<strong>Kapelle</strong>. Mit e<strong>in</strong>em Abbruch der <strong>Kapelle</strong> würde die Geme<strong>in</strong>de <strong>Luhden</strong> ihre<br />

Gottesdienststätte verlieren. Es müsse alles getan werden, um die <strong>Kapelle</strong> zu<br />

erhalten. <strong>Die</strong> Bestätigung der E<strong>in</strong>sturzgefahr werde durch das landeskirchliche<br />

Bauamt Bielefeld bei Berufung e<strong>in</strong>er Spezialfirma auf ca. 7.000 bis 8.000 DM<br />

geschätzt, e<strong>in</strong>e durchgreifende Renovierung auf ca. 40.000 DM. Kirchliche Mittel<br />

könnten nur zur Verfügung gestellt werden, wenn die Kirchengeme<strong>in</strong>de<br />

Kle<strong>in</strong>enbremen Eigentümer<strong>in</strong> von Grundstück und Kirche werde. <strong>Die</strong><br />

Kirchengeme<strong>in</strong>de solle nochmals mit der Kommunalgeme<strong>in</strong>de <strong>Luhden</strong> verhandeln.<br />

Doch die Fronten zwischen Pfarrer Jürgensmeyer und Bürgermeister Wilken<strong>in</strong>g<br />

schienen verhärtet zu se<strong>in</strong>. <strong>Die</strong> Hannoversche Presse vom 25./26.10.1966 zitierte<br />

den Bürgermeister: "Was die Kirche <strong>in</strong> Zukunft macht, ist deren Sache, die <strong>Kapelle</strong><br />

gehört der Geme<strong>in</strong>de".<br />

Am 18. Oktober 1966 beschließt das Presbyterium, dass angesichts der nicht<br />

vorherzusehenden Risiken e<strong>in</strong>e Übernahme der <strong>Kapelle</strong> <strong>Luhden</strong> durch die<br />

Kirchengeme<strong>in</strong>de nicht möglich ist. Das Presbyterium nahm mit großem Bedauern<br />

diesen Tatbestand zur Kenntnis und ist sich schmerzlich se<strong>in</strong>er Unfähigkeit bewusst,<br />

den Abriss der <strong>Kapelle</strong> zu verh<strong>in</strong>dern. Andererseits besteht das Presbyterium<br />

gegenüber der Kommunalgeme<strong>in</strong>de <strong>Luhden</strong> darauf, dass diese <strong>in</strong> Anerkennung der<br />

seit Jahrhunderten bestehenden Nutzungsrechte der Kirchengeme<strong>in</strong>de an der<br />

<strong>Kapelle</strong> sich verpflichtet, für die Erstellung e<strong>in</strong>es geeigneten Ersatzraumes zu<br />

sorgen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>St</strong>. <strong>Kathar<strong>in</strong>en</strong> <strong>Kapelle</strong> wurde schließlich Ende Oktober 1966 abgerissen.<br />

<strong>Luhden</strong> und das Schaumburger Land waren um e<strong>in</strong> kulturhistorisches Denkmal<br />

ärmer, obwohl sich das Kreisbauamt <strong>St</strong>adthagen gegenüber dem Landeskirchenamt<br />

Bielefeld dah<strong>in</strong>gehend geäußert hatte, dass der Abbruch der <strong>Kapelle</strong> nur unter der<br />

Voraussetzung genehmigt würde, dass e<strong>in</strong> Wiederaufbau an anderer <strong>St</strong>elle <strong>in</strong><br />

<strong>Luhden</strong> möglich wäre. Es stellt sich die Frage, ob die Kommunalgeme<strong>in</strong>de <strong>Luhden</strong><br />

ohne Abbruchgenehmigung gehandelt hat.<br />

Nach Abbruch der <strong>Kapelle</strong> wurden die Gottesdienste <strong>in</strong> der von der<br />

Kommunalgeme<strong>in</strong>de <strong>Luhden</strong> 1963/1964 errichteten Friedhofskapelle gehalten. Der<br />

kirchliche Unterricht fand seit Jahren <strong>in</strong> der <strong>Luhden</strong>er Schule statt.<br />

In den folgenden Jahren drängte das Landeskirchenamt des Presbyterium immer<br />

wieder, e<strong>in</strong>en Ersatzraum für die Abhaltung der Gottesdienste zu beschaffen. Auch<br />

der Kreissynodalvorstand bat die Kirchengeme<strong>in</strong>de Kle<strong>in</strong>enbremen, die Beschaffung<br />

von Bauland <strong>in</strong> <strong>Luhden</strong> mit Nachdruck zu betreiben. Nach langen Verhandlungen<br />

wurde im Jahre 1971 e<strong>in</strong> Grundstück im Dorf käuflich erworben. Zwei Jahre später<br />

beauftragte die Kirchengeme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>en Architekten mit der Planung e<strong>in</strong>es<br />

Geme<strong>in</strong>dezentrums <strong>in</strong> <strong>Luhden</strong>. Nach e<strong>in</strong>er Besichtigung des Grundstücks durch den<br />

F<strong>in</strong>anzausschuss des Kirchenkreises M<strong>in</strong>den wurde darüber gesprochen, ob der<br />

Bezirk <strong>Luhden</strong> auf längere Sicht tatsächlich bei der Kirchengeme<strong>in</strong>de Kle<strong>in</strong>enbremen<br />

verbleiben sollte. Zusammen mit dem Kreissynodalvorstand empfahl der<br />

F<strong>in</strong>anzausschuss dem Presbyterium zu prüfen, ob die Möglichkeit e<strong>in</strong>es Anschlusses<br />

des Ortes <strong>Luhden</strong> an die Kirchengeme<strong>in</strong>de Bad Eilsen bestehe.

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