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76670 Fax 08261 – 766730 E-Mail Internet Mindelheim, 08.11.2007 ...

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Jahrgangsstufensprecher/innen für die Schuljahre 2007/2008 und 2008/2009<br />

Jahrgangsstufensprecher für Jahrgangsstufe<br />

Herr Volker Hartmann 5<br />

Frau Dr. Margit Pietzke 6<br />

Frau Susanne Hasl 7<br />

Herr Manfred Simon 8<br />

Frau Antonie Nuscheler 9<br />

Frau Ursula Schuster 10<br />

Elternbeirat für die Schuljahre 2007/2008 und 2008/2009<br />

Name Tel.<br />

Frau Rita Colditz<br />

Herr Volker Hartmann<br />

Frau Susanne Hasl<br />

Frau Sabine Hieber<br />

Herr Oskar Jäkel<br />

Herr Joachim Kuhn<br />

Frau Antonie Nuscheler<br />

Frau Dr. Margit Pietzke<br />

Frau Ursula Schuster<br />

Herr Manfred Simon<br />

Frau Annett Stemmler<br />

Frau Karin Wegscheider<br />

Ersatzfrauen für die Elternbeiräte, die zum Ende des Schuljahres aus dem Elternbeirat ausscheiden<br />

werden, da ihre Töchter eine 10. Klasse besuchen, sind Frau Silvia Keppeler und Frau Silvia Imminger.<br />

Der/die Vorsitzende wird bei der ersten Elternbeiratssitzung am 22.11.2008 gewählt.<br />

Büchergeld<br />

Herr Direktor Ulrich Haaf teilte uns mit, dass das Schulwerk der Diözese Augsburg im Schuljahr 2007/08<br />

von den Eltern kein Büchergeld erhebt.<br />

Schriftliche Informationen über das Notenbild statt Zwischenzeugnis<br />

Die Neufassung der Realschulordnung sieht in § 64 (2) die Möglichkeit vor, das Zwischenzeugnis in den<br />

Jahrgangsstufen 5 bis 8 durch mindestens zwei schriftliche Informationen über das Notenbild der<br />

Schülerinnen zu ersetzen. Die Lehrerkonferenz sieht darin eine hervorragende Möglichkeit, die Eltern<br />

detailliert über den Leistungsstand der Schülerin zu informieren. Die Schülerinnen der Klassen 5 – 8<br />

erhalten die erste Information über das Notenbild am 05.12.07 und die zweite Information über das<br />

Notenbild am 16.04.08. In begründeten Einzelfällen, insbesondere für Bewerbungszwecke, stellt die<br />

Schule auf Antrag auch nachträglich ein Zwischenzeugnis aus. Ansonsten erhalten die Schülerinnen der<br />

Jahrgangsstufen 5 – 8 kein Zwischenzeugnis.<br />

Freiwilliges Wiederholen<br />

Die Neufassung der Realschulordnung sieht in § 61 (1) wie bisher die Möglichkeit des freiwilligen Wiederholens<br />

oder Zurücktretens in die vorherige Jahrgangsstufe vor. Allerdings ist das Zurücktreten nur noch<br />

bis zum Ende des Kalenderjahres möglich, nicht mehr wie in der alten Realschulordnung bis zum<br />

Zwischenzeugnis.<br />

Zahl der Schulaufgaben<br />

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie viele Schulaufgaben in einzelnen Fächern und<br />

Jahrgangsstufen geschrieben werden:

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