Abfallkalenderseiten Hamminkeln - Städtereinigung Gerke
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Eine häufig gestellte Frage zur Abfallentsorgung in<br />
<strong>Hamminkeln</strong>:<br />
Macht das Mülltrennen überhaupt Sinn?<br />
Natürlich macht das Mülltrennen nicht nur in <strong>Hamminkeln</strong> Sinn.<br />
Die erfassten Wertstoffe wie Glas, Papier und die Verpackungen aus dem gelben Sack werden<br />
getrennt erfasst, im Bedarfsfall nachsortiert und gehen in eine entsprechende Verwertung. Sie<br />
gelangen in keinem Fall wieder zu dem Restabfall in der Müllverbrennungsanlage.<br />
So geht das Altglas wieder in die Glasindustrie, Altpapier wird wieder für die Papierherstellung<br />
gebraucht und aus Kunststoffverpackungen werden bei bestimmten Kunststoffen wieder Kunststoffe.<br />
Die Sortierreste aus der Sortierung des Gelben Sackes sind Restmüll und müssen entsprechend<br />
beseitigt werden.<br />
Daher macht Trennen Sinn - und die <strong>Hamminkeln</strong>er Bürgerinnen und Bürger trennen wie die Weltmeister.<br />
CD/DVD-Sammlung ...........................Verwertung!<br />
Ab dem 1. Januar 2007 werden CD´s/DVD´s im Kreisgebiet gesammelt......................und recycelt.<br />
An folgenden Stellen werden ab Januar Sammeltonnen für CD’s/DVD´s aufgestellt:<br />
- Rathaus <strong>Hamminkeln</strong><br />
- Realschule und Hauptschule <strong>Hamminkeln</strong><br />
- Hauptschule Dingden<br />
- Akademie Klausenhof<br />
Die CD’s/DVD´s können aus Datenschutzgründen mit Hilfe eines Mechanismus an der Sammeltonne<br />
bei der Abgabe zerstört (unbrauchbar gemacht) werden.<br />
Hinweise zur Straßenreinigung<br />
Sommer-/ Winterwartung<br />
Die Straßenreinigung im Stadtgebiet <strong>Hamminkeln</strong> ist durch Satzung geregelt u.a. mit der Maßgabe, dass die<br />
Reinigung aller Gehwege einschließlich deren Winterwartung und der Fahrbahnen (hier jedoch nur die<br />
Anliegerstraßen und diese ohne Winterwartung) den Grundstückseigentümern auferlegt worden ist.<br />
In dem in diesem Kalender abgedruckten Revierplan (Seite 8-9) sind die Anliegerstraßen mit einem A<br />
gekennzeichnet.<br />
Das bedeutet für Sie, dass der Gehweg/ die Fahrbahn vor Ihrem Grundstück gemäß Satzung nach Bedarf,<br />
mindestens jedoch einmal wöchentlich zu säubern ist, wobei belästigende Staubentwicklung zu vermeiden<br />
ist. Die Reinigung umfasst unabhängig vom Verursacher alle Verunreinigungen, die die Hygiene oder das<br />
Straßenbild beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können einschließlich der Beseitigung<br />
von Unkraut, wobei das Aufbringen von Herbiziden nicht erlaubt ist, da bis auf bestimmte Berufszweige<br />
für die Handhabung keine Berechtigung besteht. Laub ist unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine<br />
Gefährdung des Verkehrs darstellt.<br />
Die anschließende Entsorgung der Verunreinigungen hat unter Berücksichtigung der Abfallbeseitigungsbestimmungen<br />
ordnungsgemäß zu erfolgen.<br />
Kombinierte Geh/ Radwege ohne oder mit Hochbordstein werden vom städtischen Bauhof gereinigt bzw.<br />
in den Wintermonaten abgestreut. Das trifft ebenfalls für Verbindungswege zwischen zwei Wohnsammelstraßen<br />
zu.<br />
In der Winterzeit ist der Gehweg in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von mindestens<br />
1,50 m von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte ist der Gehweg mit abstumpfenden Mitteln zu<br />
bestreuen. Auf Mischverkehrsflächen (Spielstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche) hat der Anlieger vor<br />
seinem Grundstück einen Fußweg von mindestens 1,50 m Breite von Schnee zu räumen und mit bremsenden<br />
Mitteln rutschfest abzustreuen.<br />
Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist lediglich in besonders klimatischen<br />
Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) und an gefährlichen Stellen auf Gehwegen (z.B. Treppen, Rampen) erlaubt.<br />
Ebenfalls dürfen eventuell auf dem Gehweg befindliche Baumscheiben und begrünte Flächen nicht<br />
mit auftauenden Mitteln bestreut werden.<br />
In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach<br />
Beendigung des Schneefalls bzw. dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener<br />
Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden<br />
Tages zu beseitigen.<br />
Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder, wo dieses nicht möglich<br />
ist, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als<br />
unvermeidlich gefährdet oder behindert wird.<br />
Straßeneinläufe und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis vom Grundstück des<br />
Anliegers dürfen nicht auf dem Gehweg/ der Fahrbahn gelagert werden, sondern haben auf dem Grundstück<br />
zu verbleiben.<br />
Weitere Informationen,<br />
wie die Straßenreinigungssatzung und das Straßenverzeichnis, können Sie aus dem Internet unter<br />
www.hamminkeln.de\Rathaus\Ortsrecht abrufen.<br />
Des weiteren steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Möllmann unter der Tel.-Nr. (02852) 88 175 zur<br />
Verfügung.<br />
Anmerkung zur Straßenkennzeichnung im Revierplan<br />
Wenn ein Straßenname im Revierplan hinter der Reviernummer mit einem roten A gekennzeichnet ist, sind<br />
diese Straße und ihre eventuellen Stichwege Anliegerstraßen.<br />
Beispiel: Straßenname X 1 A<br />
Bei einigen Straßen sind jedoch nur ein Bereich oder die Stichwege Anliegerstraßen. Diese Bereiche oder<br />
Stichwege der Straße sind im Revierplan mit einem Zusatz und einem dahinterstehenden A gekennzeichnet.<br />
Beispiel: Straßenname X 1<br />
- von Straße YY<br />
- bis Straße ZZZ A<br />
- Stichwege A