Produkte für Dach und Wand - ivt.de
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Allgemeine Liefer- <strong>und</strong> Verkaufsbedingungen<br />
<strong>de</strong>r IVT GmbH & Co.KG<br />
§ 1 Anwendungs- <strong>und</strong> Geltungsbereich<br />
1. Die nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen gelten <strong>für</strong> alle unsere<br />
Verkaufsgeschäfte mit allen unseren K<strong>und</strong>en. Sie gelten<br />
auch <strong>für</strong> zukünftige Verträge, selbst wenn dabei ein<br />
ausdrücklicher Hinweis auf diese Geschäftsbedingungen<br />
nicht mehr erfolgt. Entgegenstehen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r von unseren<br />
Bedingungen abweichen<strong>de</strong> Bedingungen <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>en<br />
wer<strong>de</strong>n nicht anerkannt. Das gilt insbeson<strong>de</strong>re <strong>für</strong><br />
Bedingungen auf Auftragsschreiben <strong>und</strong> im allgemeinen<br />
Schriftverkehr, auch wenn wir nicht ausdrücklich<br />
wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />
2. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen.<br />
Abweichen<strong>de</strong> mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n sind aus<br />
Beweiszwecken schriftlich nie<strong>de</strong>rzulegen.<br />
§ 2 Vertragsschluss<br />
1. Unsere Kataloge <strong>und</strong> sonstigen Produktbeschreibungen<br />
dienen <strong>de</strong>r Information <strong>und</strong> beinhalten kein Angebot im<br />
Rechtssinn. Unsere Angebote sind freibleibend.<br />
2. Der Vertragsantrag ist vom K<strong>und</strong>en abzugeben. Wir sind<br />
berechtigt, ein Angebot <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en binnen einer Frist<br />
von zwei Wochen zu akzeptieren. Der Vertrag kommt<br />
erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung o<strong>de</strong>r<br />
die Übergabe bzw. Lieferung <strong>de</strong>s Kaufgegenstan<strong>de</strong>s<br />
zustan<strong>de</strong>.<br />
§ 3 Zahlungen <strong>und</strong> Preise<br />
1. Die Preise verstehen sich „ab Werk“ <strong>und</strong> einschließlich<br />
normaler Verpackung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die Lieferung von Waren ab einem Bestellwert von<br />
800,00 EUR erfolgt frachtfrei.<br />
2. Die Preise sind netto ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird<br />
mangels ausdrücklicher abweichen<strong>de</strong>r Vereinbarung<br />
nicht gewährt. Schecks <strong>und</strong> Wechsel wer<strong>de</strong>n nur bei<br />
beson<strong>de</strong>rer Vereinbarung <strong>und</strong> nur erfüllungshalber<br />
angenommen. Bank-, Diskont- <strong>und</strong> Einziehungsspesen<br />
wer<strong>de</strong>n nicht von uns übernommen.<br />
3. Liegen zwischen Vertragsschluss <strong>und</strong><br />
vereinbarungsgemäßer Lieferung mehr als vier Monate,<br />
sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise nach<br />
Maßgabe <strong>de</strong>r prozentualen Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r uns<br />
treffen<strong>de</strong>n Kosten <strong>für</strong> Material, Transport, Lohn, Zoll<br />
o<strong>de</strong>r Abgaben angemessen anzupassen.<br />
4. Unseren Ansprüchen gegenüber ist die Aufrechnung<br />
ebenso wie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts<br />
ausgeschlossen, es sei <strong>de</strong>nn, die Gegenfor<strong>de</strong>rungen sind<br />
rechtskräftig festgestellt, unbestritten o<strong>de</strong>r von uns<br />
anerkannt.<br />
§ 4 Verzug <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en<br />
1. Der K<strong>und</strong>e gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen<br />
nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung<br />
o<strong>de</strong>r gleichwertigen Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung begleicht.<br />
Es bleibt uns vorbehalten, <strong>de</strong>n Verzug durch die Erteilung<br />
einer nach Fälligkeit zuzustellen<strong>de</strong>n Mahnung zu<br />
einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend<br />
von <strong>de</strong>n Sätzen 1 <strong>und</strong> 2 gerät <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e in Verzug, wenn<br />
vereinbart ist, dass die Vergütung zu einem<br />
kalen<strong>de</strong>rmäßig bestimmten o<strong>de</strong>r bestimmbaren<br />
Zeitpunkt gezahlt wer<strong>de</strong>n soll <strong>und</strong> <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e diese nicht<br />
spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.<br />
2. Bei Verzug <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en sind wir berechtigt,<br />
a) unbescha<strong>de</strong>t eines nachzuweisen<strong>de</strong>n höheren Scha<strong>de</strong>ns<br />
Jahres-Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über <strong>de</strong>m<br />
Basiszinssatz zu verlangen,<br />
b) alle Ansprüche aus diesem o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Geschäften,<br />
auch soweit einzelne Raten noch nicht fällig sind,<br />
gegenüber <strong>de</strong>m K<strong>und</strong>en sofort geltend zu machen,<br />
c) Lieferungen o<strong>de</strong>r sonstigen Leistungen aus diesem o<strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>ren Geschäften bis zur vollständigen Erfüllung<br />
sämtlicher uns zustehen<strong>de</strong>r Ansprüche aus diesem o<strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>ren Aufträgen durch <strong>de</strong>n Besteller zurückzubehalten,<br />
d) angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.<br />
§ 5 Liefer- <strong>und</strong> Leistungszeit<br />
1. Liefertermine <strong>und</strong> Lieferfristen, die verbindlich <strong>und</strong><br />
unverbindlich vereinbart wer<strong>de</strong>n können, sind schriftlich<br />
IVT<br />
anzugeben. Die Lieferung steht unter <strong>de</strong>m<br />
Vorbehalt <strong>de</strong>r Selbstbelieferung.<br />
2. Liefer- <strong>und</strong> Ausführungsfristen verlängern sich<br />
angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von<br />
Arbeitskämpfen, insbeson<strong>de</strong>re bei Streik <strong>und</strong><br />
Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener<br />
Hin<strong>de</strong>rnisse, wenn diese bei uns o<strong>de</strong>r unseren<br />
Lieferanten o<strong>de</strong>r Subunternehmern unverschul<strong>de</strong>t zu<br />
vorübergehen<strong>de</strong>n Leistungsverzögerungen führen.<br />
§ 6 Gefahrübergang<br />
1. Der Versand von Waren erfolgt nur aufgr<strong>und</strong><br />
beson<strong>de</strong>rer Vereinbarung <strong>und</strong> nur auf Gefahr <strong>de</strong>s<br />
K<strong>und</strong>en.<br />
2. Die Gefahr geht auf <strong>de</strong>n K<strong>und</strong>en über, sobald die<br />
Sendung an die Transportperson übergeben wor<strong>de</strong>n ist<br />
o<strong>de</strong>r zwecks Versendung unser Werk verlässt.<br />
§ 7 Gewährleistung<br />
1. Vertragsgegenstand ist ausschließlich <strong>de</strong>r Kaufgegenstand<br />
mit <strong>de</strong>n Eigenschaften <strong>und</strong> Merkmalen sowie <strong>de</strong>m<br />
Verwendungszweck gemäß <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m K<strong>und</strong>en bekannten<br />
Produktbeschreibung <strong>de</strong>s Herstellers. Der K<strong>und</strong>e kann<br />
die entsprechen<strong>de</strong> Produktbeschreibung vor Abschluss<br />
<strong>de</strong>s Kaufvertrages bei uns einsehen. An<strong>de</strong>re o<strong>de</strong>r<br />
weitergehen<strong>de</strong> Eigenschaften <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Merkmale o<strong>de</strong>r<br />
ein darüber hinausgehen<strong>de</strong>r Verwendungszweck gelten<br />
nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich<br />
schriftlich bestätigt wer<strong>de</strong>n. Hinweise auf die<br />
gr<strong>und</strong>sätzliche Verwendungsfähigkeit <strong>de</strong>s<br />
Kaufgegenstan<strong>de</strong>s entheben <strong>de</strong>n K<strong>und</strong>en nicht von <strong>de</strong>r<br />
Obliegenheit, selbst die Eignung <strong>de</strong>s Kaufgegenstan<strong>de</strong>s<br />
<strong>für</strong> <strong>de</strong>n beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen.<br />
2. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich schriftlich<br />
mitzuteilen. Das gilt auch <strong>für</strong> Mängel, die nach einem<br />
Nachbesserungsversuch festgestellt wer<strong>de</strong>n. Mängel, die<br />
nicht als ver<strong>de</strong>ckte Mängel anzusehen sind, sind uns<br />
binnen einer Frist von 5 Tagen seit Abnahme anzuzeigen.<br />
Ver<strong>de</strong>ckte Mängel sind binnen 5 Tagen nach Ent<strong>de</strong>ckung<br />
<strong>de</strong>s Mangels anzuzeigen. Ist bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Frist die<br />
Anzeige nicht an uns abgesandt wor<strong>de</strong>n, gilt die Ware als<br />
mängelfrei genehmigt.<br />
3. Verlangt <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e unter <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />
Voraussetzungen Nacherfüllung, können wir diesen<br />
Anspruch nach unserer Wahl durch Beseitigung <strong>de</strong>s<br />
Mangels ohne Lieferung einer mangelfreien Sache<br />
erfüllen. Erst bei Fehlschlagen <strong>de</strong>r Nacherfüllung ist<br />
<strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e berechtigt, <strong>de</strong>n Kaufpreis zu min<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r<br />
nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.<br />
4. Es gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab<br />
Übergabe.<br />
5. In je<strong>de</strong>m Fall unberührt bleiben Ansprüche <strong>de</strong>s<br />
K<strong>und</strong>en wegen eines Körperscha<strong>de</strong>ns sowie bei<br />
arglistigem Verschweigen eines Mangels o<strong>de</strong>r bei<br />
Übernahme einer Garantie <strong>für</strong> die Beschaffenheit<br />
o<strong>de</strong>r eines Beschaffungsrisikos.<br />
§ 8 Eigentumsvorbehalt<br />
1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung<br />
sämtlicher bereits bestehen<strong>de</strong>r <strong>und</strong> zukünftiger<br />
For<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>r Geschäftsverbindung, einschließlich<br />
Nebenfor<strong>de</strong>rungen, Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen <strong>und</strong><br />
Einlösungen von Schecks <strong>und</strong> Wechseln, unser Eigentum.<br />
Bei laufen<strong>de</strong>r Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum<br />
an <strong>de</strong>n gelieferten Waren (Vorbehaltsware) als Sicherung<br />
<strong>für</strong> die Saldoverpflichtung <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en.<br />
2. Der K<strong>und</strong>e ist berechtigt, die Vorbehaltsware im<br />
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten <strong>und</strong><br />
unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern, solange er nicht<br />
in Verzug mit seinen Verpflichtungen ist. Verpfändungen<br />
o<strong>de</strong>r Sicherungsübereignungen sind unzulässig.<br />
3. Wird <strong>de</strong>r Liefergegenstand mit an<strong>de</strong>ren Gegenstän<strong>de</strong>n<br />
verb<strong>und</strong>en, so überträgt <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e, soweit wir nicht<br />
bereits aufgr<strong>und</strong> Gesetzes Miteigentümer entsprechend<br />
unserem Anteil an <strong>de</strong>r Vorbehaltsware gewor<strong>de</strong>n sind,<br />
sein Eigentum an <strong>de</strong>n neu hergestellten Gegenstän<strong>de</strong>n<br />
auf uns <strong>und</strong> verwahrt diese <strong>für</strong> uns mit <strong>de</strong>r Sorgfalt eines<br />
or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmanns. Das Eigentum an diesen<br />
Gegenstän<strong>de</strong>n dient uns nur in <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s Wertes<br />
<strong>de</strong>r Vorbehaltsware zur Sicherung.<br />
4. Die For<strong>de</strong>rungen aus einem Weiterverkauf <strong>de</strong>r Ware<br />
<strong>und</strong> daraus hergestellter Erzeugnisse wer<strong>de</strong>n bereits<br />
jetzt an uns abgetreten, gegebenenfalls im Verhältnis<br />
unseres Miteigentumsrechts zu <strong>de</strong>n Rechten an<strong>de</strong>rer.<br />
Der K<strong>und</strong>e hat uns auf Verlangen die Schuldner <strong>de</strong>r<br />
abgetretenen For<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> die For<strong>de</strong>rungshöhe<br />
mitzuteilen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Schuldnern die Abtretung<br />
anzuzeigen. Vorbehaltlich unseres Wi<strong>de</strong>rrufs darf er die<br />
abgetretenen For<strong>de</strong>rungen einziehen. Die eingezogenen<br />
Beträge sind gegebenenfalls in Höhe unseres Anteils <strong>und</strong><br />
bis zur Höhe unserer Kaufpreisfor<strong>de</strong>rung an uns<br />
abzuführen.<br />
5. Wird Vorbehaltsware vom K<strong>und</strong>en in ein Gr<strong>und</strong>stück<br />
eingebaut, so tritt <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e uns schon jetzt die daraus<br />
entstan<strong>de</strong>ne For<strong>de</strong>rung auf Vergütung in Höhe <strong>de</strong>s<br />
Fakturenwertes <strong>de</strong>r Vorbehaltsware mit allen<br />
Nebenrechten einschließlich <strong>de</strong>s Rechts auf Einräumung<br />
einer Sicherungshypothek mit Rang vor <strong>de</strong>m Rest ab.<br />
Hat <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e die For<strong>de</strong>rung im Rahmen <strong>de</strong>s echten<br />
Factorings verkauft, wird unsere For<strong>de</strong>rung sofort fällig<br />
<strong>und</strong> <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e tritt die an ihre Stelle treten<strong>de</strong> For<strong>de</strong>rung<br />
gegen <strong>de</strong>n Factor an uns ab <strong>und</strong> leitet seinen<br />
Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter. Wir nehmen<br />
diese Abtretung an.<br />
6. Übersteigen die Sicherungsrechte unsere For<strong>de</strong>rung um<br />
mehr als 50 %, sind wir auf Verlangen <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en<br />
verpflichtet, Sicherheiten bis zu einer angemessenen<br />
Deckungsgrenze freizugeben, bei mehreren Sicherheiten<br />
nach unserer Auswahl.<br />
7. Bei Zahlungsverzug <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en sind wir nach Ablauf<br />
einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag<br />
zurückzutreten <strong>und</strong> die Waren herauszuverlangen.<br />
§ 9 Haftung<br />
1. In allen Fällen <strong>de</strong>r Verletzung von vertraglichen o<strong>de</strong>r<br />
vorvertraglichen sowie gesetzlichen Pflichten haften wir<br />
nur bei Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit.<br />
2. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung<br />
durch uns o<strong>de</strong>r durch unsere Erfüllungsgehilfen haften<br />
wir nur bei <strong>de</strong>r Verletzung o<strong>de</strong>r Nichterfüllung<br />
wesentlicher Vertragspflichten <strong>und</strong> nur auf <strong>de</strong>n<br />
vertragstypischen, vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>n.<br />
3. Die Haftung aufgr<strong>und</strong> arglistigen Verschweigens eines<br />
Mangels, aus <strong>de</strong>r Übernahme einer Garantie o<strong>de</strong>r eines<br />
Beschaffungsrisikos nach <strong>de</strong>m Produkthaftungsgesetz<br />
<strong>und</strong> <strong>für</strong> Körperschä<strong>de</strong>n bleibt stets unberührt.<br />
4. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in § 5 abschließend<br />
geregelt.<br />
5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer<br />
gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen <strong>und</strong><br />
Betriebsangehörigen <strong>für</strong> von ihnen durch leichte<br />
Fahrlässigkeit verursachte Schä<strong>de</strong>n.<br />
§ 10 Sonstiges<br />
1. Das Vertragsverhältnis einschließlich <strong>de</strong>r Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen wird ausschließlich nach <strong>de</strong>m<br />
Recht <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland beurteilt, auch<br />
wenn <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e seinen Sitz im Ausland hat o<strong>de</strong>r wenn<br />
es sich um ein Exportgeschäft han<strong>de</strong>lt.<br />
2. Sollten einzelne Teile <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Bedingungen<br />
unwirksam sein, so bleiben alle übrigen<br />
Geschäftsbedingungen in ihrer Gültigkeit unberührt. Die<br />
Vertragsteile sind gehalten, einer ungültigen Bestimmung<br />
nach Möglichkeit eine <strong>de</strong>ren wirtschaftlichem Zweck<br />
entsprechen<strong>de</strong> wirksame Fassung zu geben.<br />
3. Gerichtsstand ist Unna. Wir sind jedoch auch berechtigt,<br />
<strong>de</strong>n K<strong>und</strong>en an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu<br />
verklagen.