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Produkte für Dach und Wand - ivt.de

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140<br />

Allgemeine Liefer- <strong>und</strong> Verkaufsbedingungen<br />

<strong>de</strong>r IVT GmbH & Co.KG<br />

§ 1 Anwendungs- <strong>und</strong> Geltungsbereich<br />

1. Die nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen gelten <strong>für</strong> alle unsere<br />

Verkaufsgeschäfte mit allen unseren K<strong>und</strong>en. Sie gelten<br />

auch <strong>für</strong> zukünftige Verträge, selbst wenn dabei ein<br />

ausdrücklicher Hinweis auf diese Geschäftsbedingungen<br />

nicht mehr erfolgt. Entgegenstehen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r von unseren<br />

Bedingungen abweichen<strong>de</strong> Bedingungen <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>en<br />

wer<strong>de</strong>n nicht anerkannt. Das gilt insbeson<strong>de</strong>re <strong>für</strong><br />

Bedingungen auf Auftragsschreiben <strong>und</strong> im allgemeinen<br />

Schriftverkehr, auch wenn wir nicht ausdrücklich<br />

wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />

2. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen.<br />

Abweichen<strong>de</strong> mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n sind aus<br />

Beweiszwecken schriftlich nie<strong>de</strong>rzulegen.<br />

§ 2 Vertragsschluss<br />

1. Unsere Kataloge <strong>und</strong> sonstigen Produktbeschreibungen<br />

dienen <strong>de</strong>r Information <strong>und</strong> beinhalten kein Angebot im<br />

Rechtssinn. Unsere Angebote sind freibleibend.<br />

2. Der Vertragsantrag ist vom K<strong>und</strong>en abzugeben. Wir sind<br />

berechtigt, ein Angebot <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en binnen einer Frist<br />

von zwei Wochen zu akzeptieren. Der Vertrag kommt<br />

erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung o<strong>de</strong>r<br />

die Übergabe bzw. Lieferung <strong>de</strong>s Kaufgegenstan<strong>de</strong>s<br />

zustan<strong>de</strong>.<br />

§ 3 Zahlungen <strong>und</strong> Preise<br />

1. Die Preise verstehen sich „ab Werk“ <strong>und</strong> einschließlich<br />

normaler Verpackung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Lieferung von Waren ab einem Bestellwert von<br />

800,00 EUR erfolgt frachtfrei.<br />

2. Die Preise sind netto ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird<br />

mangels ausdrücklicher abweichen<strong>de</strong>r Vereinbarung<br />

nicht gewährt. Schecks <strong>und</strong> Wechsel wer<strong>de</strong>n nur bei<br />

beson<strong>de</strong>rer Vereinbarung <strong>und</strong> nur erfüllungshalber<br />

angenommen. Bank-, Diskont- <strong>und</strong> Einziehungsspesen<br />

wer<strong>de</strong>n nicht von uns übernommen.<br />

3. Liegen zwischen Vertragsschluss <strong>und</strong><br />

vereinbarungsgemäßer Lieferung mehr als vier Monate,<br />

sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise nach<br />

Maßgabe <strong>de</strong>r prozentualen Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r uns<br />

treffen<strong>de</strong>n Kosten <strong>für</strong> Material, Transport, Lohn, Zoll<br />

o<strong>de</strong>r Abgaben angemessen anzupassen.<br />

4. Unseren Ansprüchen gegenüber ist die Aufrechnung<br />

ebenso wie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts<br />

ausgeschlossen, es sei <strong>de</strong>nn, die Gegenfor<strong>de</strong>rungen sind<br />

rechtskräftig festgestellt, unbestritten o<strong>de</strong>r von uns<br />

anerkannt.<br />

§ 4 Verzug <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en<br />

1. Der K<strong>und</strong>e gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen<br />

nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung<br />

o<strong>de</strong>r gleichwertigen Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung begleicht.<br />

Es bleibt uns vorbehalten, <strong>de</strong>n Verzug durch die Erteilung<br />

einer nach Fälligkeit zuzustellen<strong>de</strong>n Mahnung zu<br />

einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend<br />

von <strong>de</strong>n Sätzen 1 <strong>und</strong> 2 gerät <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e in Verzug, wenn<br />

vereinbart ist, dass die Vergütung zu einem<br />

kalen<strong>de</strong>rmäßig bestimmten o<strong>de</strong>r bestimmbaren<br />

Zeitpunkt gezahlt wer<strong>de</strong>n soll <strong>und</strong> <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e diese nicht<br />

spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.<br />

2. Bei Verzug <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en sind wir berechtigt,<br />

a) unbescha<strong>de</strong>t eines nachzuweisen<strong>de</strong>n höheren Scha<strong>de</strong>ns<br />

Jahres-Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über <strong>de</strong>m<br />

Basiszinssatz zu verlangen,<br />

b) alle Ansprüche aus diesem o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Geschäften,<br />

auch soweit einzelne Raten noch nicht fällig sind,<br />

gegenüber <strong>de</strong>m K<strong>und</strong>en sofort geltend zu machen,<br />

c) Lieferungen o<strong>de</strong>r sonstigen Leistungen aus diesem o<strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>ren Geschäften bis zur vollständigen Erfüllung<br />

sämtlicher uns zustehen<strong>de</strong>r Ansprüche aus diesem o<strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>ren Aufträgen durch <strong>de</strong>n Besteller zurückzubehalten,<br />

d) angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.<br />

§ 5 Liefer- <strong>und</strong> Leistungszeit<br />

1. Liefertermine <strong>und</strong> Lieferfristen, die verbindlich <strong>und</strong><br />

unverbindlich vereinbart wer<strong>de</strong>n können, sind schriftlich<br />

IVT<br />

anzugeben. Die Lieferung steht unter <strong>de</strong>m<br />

Vorbehalt <strong>de</strong>r Selbstbelieferung.<br />

2. Liefer- <strong>und</strong> Ausführungsfristen verlängern sich<br />

angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von<br />

Arbeitskämpfen, insbeson<strong>de</strong>re bei Streik <strong>und</strong><br />

Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener<br />

Hin<strong>de</strong>rnisse, wenn diese bei uns o<strong>de</strong>r unseren<br />

Lieferanten o<strong>de</strong>r Subunternehmern unverschul<strong>de</strong>t zu<br />

vorübergehen<strong>de</strong>n Leistungsverzögerungen führen.<br />

§ 6 Gefahrübergang<br />

1. Der Versand von Waren erfolgt nur aufgr<strong>und</strong><br />

beson<strong>de</strong>rer Vereinbarung <strong>und</strong> nur auf Gefahr <strong>de</strong>s<br />

K<strong>und</strong>en.<br />

2. Die Gefahr geht auf <strong>de</strong>n K<strong>und</strong>en über, sobald die<br />

Sendung an die Transportperson übergeben wor<strong>de</strong>n ist<br />

o<strong>de</strong>r zwecks Versendung unser Werk verlässt.<br />

§ 7 Gewährleistung<br />

1. Vertragsgegenstand ist ausschließlich <strong>de</strong>r Kaufgegenstand<br />

mit <strong>de</strong>n Eigenschaften <strong>und</strong> Merkmalen sowie <strong>de</strong>m<br />

Verwendungszweck gemäß <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m K<strong>und</strong>en bekannten<br />

Produktbeschreibung <strong>de</strong>s Herstellers. Der K<strong>und</strong>e kann<br />

die entsprechen<strong>de</strong> Produktbeschreibung vor Abschluss<br />

<strong>de</strong>s Kaufvertrages bei uns einsehen. An<strong>de</strong>re o<strong>de</strong>r<br />

weitergehen<strong>de</strong> Eigenschaften <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Merkmale o<strong>de</strong>r<br />

ein darüber hinausgehen<strong>de</strong>r Verwendungszweck gelten<br />

nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich<br />

schriftlich bestätigt wer<strong>de</strong>n. Hinweise auf die<br />

gr<strong>und</strong>sätzliche Verwendungsfähigkeit <strong>de</strong>s<br />

Kaufgegenstan<strong>de</strong>s entheben <strong>de</strong>n K<strong>und</strong>en nicht von <strong>de</strong>r<br />

Obliegenheit, selbst die Eignung <strong>de</strong>s Kaufgegenstan<strong>de</strong>s<br />

<strong>für</strong> <strong>de</strong>n beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen.<br />

2. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich schriftlich<br />

mitzuteilen. Das gilt auch <strong>für</strong> Mängel, die nach einem<br />

Nachbesserungsversuch festgestellt wer<strong>de</strong>n. Mängel, die<br />

nicht als ver<strong>de</strong>ckte Mängel anzusehen sind, sind uns<br />

binnen einer Frist von 5 Tagen seit Abnahme anzuzeigen.<br />

Ver<strong>de</strong>ckte Mängel sind binnen 5 Tagen nach Ent<strong>de</strong>ckung<br />

<strong>de</strong>s Mangels anzuzeigen. Ist bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Frist die<br />

Anzeige nicht an uns abgesandt wor<strong>de</strong>n, gilt die Ware als<br />

mängelfrei genehmigt.<br />

3. Verlangt <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e unter <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />

Voraussetzungen Nacherfüllung, können wir diesen<br />

Anspruch nach unserer Wahl durch Beseitigung <strong>de</strong>s<br />

Mangels ohne Lieferung einer mangelfreien Sache<br />

erfüllen. Erst bei Fehlschlagen <strong>de</strong>r Nacherfüllung ist<br />

<strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e berechtigt, <strong>de</strong>n Kaufpreis zu min<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r<br />

nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.<br />

4. Es gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab<br />

Übergabe.<br />

5. In je<strong>de</strong>m Fall unberührt bleiben Ansprüche <strong>de</strong>s<br />

K<strong>und</strong>en wegen eines Körperscha<strong>de</strong>ns sowie bei<br />

arglistigem Verschweigen eines Mangels o<strong>de</strong>r bei<br />

Übernahme einer Garantie <strong>für</strong> die Beschaffenheit<br />

o<strong>de</strong>r eines Beschaffungsrisikos.<br />

§ 8 Eigentumsvorbehalt<br />

1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung<br />

sämtlicher bereits bestehen<strong>de</strong>r <strong>und</strong> zukünftiger<br />

For<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>r Geschäftsverbindung, einschließlich<br />

Nebenfor<strong>de</strong>rungen, Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen <strong>und</strong><br />

Einlösungen von Schecks <strong>und</strong> Wechseln, unser Eigentum.<br />

Bei laufen<strong>de</strong>r Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum<br />

an <strong>de</strong>n gelieferten Waren (Vorbehaltsware) als Sicherung<br />

<strong>für</strong> die Saldoverpflichtung <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en.<br />

2. Der K<strong>und</strong>e ist berechtigt, die Vorbehaltsware im<br />

ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten <strong>und</strong><br />

unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern, solange er nicht<br />

in Verzug mit seinen Verpflichtungen ist. Verpfändungen<br />

o<strong>de</strong>r Sicherungsübereignungen sind unzulässig.<br />

3. Wird <strong>de</strong>r Liefergegenstand mit an<strong>de</strong>ren Gegenstän<strong>de</strong>n<br />

verb<strong>und</strong>en, so überträgt <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e, soweit wir nicht<br />

bereits aufgr<strong>und</strong> Gesetzes Miteigentümer entsprechend<br />

unserem Anteil an <strong>de</strong>r Vorbehaltsware gewor<strong>de</strong>n sind,<br />

sein Eigentum an <strong>de</strong>n neu hergestellten Gegenstän<strong>de</strong>n<br />

auf uns <strong>und</strong> verwahrt diese <strong>für</strong> uns mit <strong>de</strong>r Sorgfalt eines<br />

or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmanns. Das Eigentum an diesen<br />

Gegenstän<strong>de</strong>n dient uns nur in <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s Wertes<br />

<strong>de</strong>r Vorbehaltsware zur Sicherung.<br />

4. Die For<strong>de</strong>rungen aus einem Weiterverkauf <strong>de</strong>r Ware<br />

<strong>und</strong> daraus hergestellter Erzeugnisse wer<strong>de</strong>n bereits<br />

jetzt an uns abgetreten, gegebenenfalls im Verhältnis<br />

unseres Miteigentumsrechts zu <strong>de</strong>n Rechten an<strong>de</strong>rer.<br />

Der K<strong>und</strong>e hat uns auf Verlangen die Schuldner <strong>de</strong>r<br />

abgetretenen For<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> die For<strong>de</strong>rungshöhe<br />

mitzuteilen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Schuldnern die Abtretung<br />

anzuzeigen. Vorbehaltlich unseres Wi<strong>de</strong>rrufs darf er die<br />

abgetretenen For<strong>de</strong>rungen einziehen. Die eingezogenen<br />

Beträge sind gegebenenfalls in Höhe unseres Anteils <strong>und</strong><br />

bis zur Höhe unserer Kaufpreisfor<strong>de</strong>rung an uns<br />

abzuführen.<br />

5. Wird Vorbehaltsware vom K<strong>und</strong>en in ein Gr<strong>und</strong>stück<br />

eingebaut, so tritt <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e uns schon jetzt die daraus<br />

entstan<strong>de</strong>ne For<strong>de</strong>rung auf Vergütung in Höhe <strong>de</strong>s<br />

Fakturenwertes <strong>de</strong>r Vorbehaltsware mit allen<br />

Nebenrechten einschließlich <strong>de</strong>s Rechts auf Einräumung<br />

einer Sicherungshypothek mit Rang vor <strong>de</strong>m Rest ab.<br />

Hat <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e die For<strong>de</strong>rung im Rahmen <strong>de</strong>s echten<br />

Factorings verkauft, wird unsere For<strong>de</strong>rung sofort fällig<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e tritt die an ihre Stelle treten<strong>de</strong> For<strong>de</strong>rung<br />

gegen <strong>de</strong>n Factor an uns ab <strong>und</strong> leitet seinen<br />

Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter. Wir nehmen<br />

diese Abtretung an.<br />

6. Übersteigen die Sicherungsrechte unsere For<strong>de</strong>rung um<br />

mehr als 50 %, sind wir auf Verlangen <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en<br />

verpflichtet, Sicherheiten bis zu einer angemessenen<br />

Deckungsgrenze freizugeben, bei mehreren Sicherheiten<br />

nach unserer Auswahl.<br />

7. Bei Zahlungsverzug <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en sind wir nach Ablauf<br />

einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag<br />

zurückzutreten <strong>und</strong> die Waren herauszuverlangen.<br />

§ 9 Haftung<br />

1. In allen Fällen <strong>de</strong>r Verletzung von vertraglichen o<strong>de</strong>r<br />

vorvertraglichen sowie gesetzlichen Pflichten haften wir<br />

nur bei Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit.<br />

2. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

durch uns o<strong>de</strong>r durch unsere Erfüllungsgehilfen haften<br />

wir nur bei <strong>de</strong>r Verletzung o<strong>de</strong>r Nichterfüllung<br />

wesentlicher Vertragspflichten <strong>und</strong> nur auf <strong>de</strong>n<br />

vertragstypischen, vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>n.<br />

3. Die Haftung aufgr<strong>und</strong> arglistigen Verschweigens eines<br />

Mangels, aus <strong>de</strong>r Übernahme einer Garantie o<strong>de</strong>r eines<br />

Beschaffungsrisikos nach <strong>de</strong>m Produkthaftungsgesetz<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> Körperschä<strong>de</strong>n bleibt stets unberührt.<br />

4. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in § 5 abschließend<br />

geregelt.<br />

5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer<br />

gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen <strong>und</strong><br />

Betriebsangehörigen <strong>für</strong> von ihnen durch leichte<br />

Fahrlässigkeit verursachte Schä<strong>de</strong>n.<br />

§ 10 Sonstiges<br />

1. Das Vertragsverhältnis einschließlich <strong>de</strong>r Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen wird ausschließlich nach <strong>de</strong>m<br />

Recht <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland beurteilt, auch<br />

wenn <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e seinen Sitz im Ausland hat o<strong>de</strong>r wenn<br />

es sich um ein Exportgeschäft han<strong>de</strong>lt.<br />

2. Sollten einzelne Teile <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Bedingungen<br />

unwirksam sein, so bleiben alle übrigen<br />

Geschäftsbedingungen in ihrer Gültigkeit unberührt. Die<br />

Vertragsteile sind gehalten, einer ungültigen Bestimmung<br />

nach Möglichkeit eine <strong>de</strong>ren wirtschaftlichem Zweck<br />

entsprechen<strong>de</strong> wirksame Fassung zu geben.<br />

3. Gerichtsstand ist Unna. Wir sind jedoch auch berechtigt,<br />

<strong>de</strong>n K<strong>und</strong>en an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu<br />

verklagen.

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