Guter Rat ist nicht teuer - Amtsgericht Bernau bei Berlin - Brandenburg
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Beispiel:<br />
- 10 -<br />
Unser Herr Fröhlich, verheiratet und Vater von zwei unterhaltsberechtigten Kindern, verdient<br />
monatlich nach Abzug von S<strong>teuer</strong>n, Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten netto 3 000,-<br />
DM. Abzusetzen sind davon die Freibeträge für ihn selbst (672,- DM), seine Frau (weitere<br />
672,- DM) und die <strong>bei</strong>den Kinder (2 x 473,- DM = 946,- DM), ferner der zusätzliche Freibetrag<br />
für ihn als Erwerbstätigen (292,- DM) und die Wohnkosten einschließlich Heizung (820,-<br />
DM). Zusammen sind das 3 402,- DM, die von seinen 3 000,- DM netto abzuziehen sind. Es<br />
verbleibt kein einzusetzendes Einkommen. Herr Fröhlich erhält daher Prozesskostenhilfe<br />
ohne <strong>Rat</strong>enzahlungsverpflichtung.<br />
Rechtsuchenden Personen, deren einzusetzendes Einkommen über 30,- DM liegt, wird das<br />
Recht eingeräumt, die Prozesskosten in monatlichen, nach der Höhe des einzusetzenden<br />
Einkommens gestaffelten <strong>Rat</strong>en zu zahlen.<br />
Da<strong>bei</strong> sind insgesamt höchstens 48 Monatsraten aufzubringen, gleichgültig, wieviele Instanzen<br />
der Prozess durchläuft. Darüber hinaus anfallende Kosten werden erlassen.<br />
Zur Höhe der Monatsrate s. die nachfolgende Tabelle:<br />
Einzusetzendes<br />
Einkommen Monatsrate<br />
(Deutsche Mark) (Deutsche Mark)<br />
bis 30 0<br />
100 30<br />
200 60<br />
300 90<br />
400 120<br />
500 150<br />
600 190<br />
700 230<br />
800 270<br />
900 310<br />
1000 350<br />
1100 400<br />
1200 450<br />
1300 500<br />
1400 550<br />
1500 600<br />
über 1500 600 zuzüglich des<br />
1500 übersteigenden<br />
Teils des einzusetzenden<br />
Einkommens