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Mutterschutz und Elternzeit

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zu erwarten sind, schweren körperlichen Arbeiten,<br />

Kein Verdienstausfall<br />

insbesondere wenn regelmäßig Lasten von mehr als Wenn Sie wegen eines gesetzlichen Beschäfti-<br />

5 kg oder gelegentlich von mehr als 10 kg ohne megungsverbots oder aufgr<strong>und</strong> eines ärztlichen Atteschanische<br />

Hilfsmittel von Hand gehoben oder betes teilweise oder ganz mit der Arbeit aussetzen<br />

wegt werden. Mit Arbeiten, bei denen Sie ständig müssen, haben Sie in der Regel keinen Verdienstaus-<br />

stehen müssen, dürfen Sie nicht über vier St<strong>und</strong>en fall zu befürchten. Sie erhalten z.B. dann weiterhin<br />

täglich beschäftigt werden; diese Einschränkung gilt Ihren vollen Lohn oder Ihr volles Gehalt, wenn Sie<br />

jedoch erst nach Ablauf des fünften Monats der nicht an einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt wer-<br />

Schwangerschaft. Mit Akkordarbeit oder Arbeit, bei den können oder wenn Ihnen ein anderer Arbeits-<br />

der ein gesteigertes Arbeitstempo die Gr<strong>und</strong>lage für platz aus zwingenden persönlichen Gründen nicht<br />

ein höheres Entgelt ist <strong>und</strong> mit Fließarbeit in einem zugemutet werden kann. Auch wegen des Verbots<br />

vorgegebenen Arbeitstempo dürfen Sie nicht mehr der Akkord- <strong>und</strong> Fließarbeit müssen Sie keine Ein-<br />

beschäftigt werden.<br />

kommenseinbußen befürchten. Sie erhalten trotz ge-<br />

Sie dürfen auch nicht länger als 81/2 St<strong>und</strong>en tägringerer Arbeitsleistung weiterhin Ihren bisherigen<br />

lich oder 90 St<strong>und</strong>en pro Doppelwoche, in der Akkordlohn. Der Verdienst wird solange weiterge-<br />

Nacht zwischen 20 <strong>und</strong> 6 Uhr <strong>und</strong> an Sonn- <strong>und</strong> zahlt, bis Sie Mutterschaftsgeld beziehen können. Er<br />

Feiertagen beschäftigt werden. Wenn Sie noch nicht wird aus dem Durchschnitt der Lohn- <strong>und</strong> Gehalts-<br />

18 Jahre alt sind, dürfen Sie höchstens 8 St<strong>und</strong>en zahlungen der letzten 13 Wochen bzw. der letzten<br />

täglich <strong>und</strong> 40 St<strong>und</strong>en in der Woche arbeiten. drei Monate vor Beginn des ersten Schwanger-<br />

Für einzelne Gewerbezweige (z.B. Gast- <strong>und</strong> schaftsmonats berechnet. Urlaubsgeld, Weihnachts-<br />

Schankwirtschaften) gibt es vom Verbot der Nachtgeld <strong>und</strong> sonstige Gratifikationen werden bei der<br />

arbeit <strong>und</strong> der Arbeit an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen eben- Berechnung nicht berücksichtigt.<br />

falls Ausnahmen. Auch im Verkehrswesen <strong>und</strong> in<br />

Krankenhäusern sowie im Familienhaushalt dürfen<br />

Schutzfristen<br />

Sie an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen arbeiten.<br />

Sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der<br />

Entbindung dürfen Sie nicht mehr beschäftigt wer-<br />

Umgang mit Gefahrstoffen<br />

den. Sie können sich jedoch auch ausdrücklich zur<br />

Wegen der von einigen Gefahrstoffen ausgehen- Weiterarbeit bereit erklären. Bevor Sie diesen Schritt<br />

den besonderen Ges<strong>und</strong>heitsgefahren für Sie <strong>und</strong> unternehmen, sollte Ihnen klar sein, dass die Weiter-<br />

Ihr Kind, dürfen Sie während der Schwangerschaft arbeit während der sechswöchigen Schutzfrist Ihre<br />

<strong>und</strong> Stillzeit mit krebserzeugenden, fruchtschädi- Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> die Ihres Kindes gefährden kann.<br />

genden, erbgutverändernden, sehr giftigen, giftigen, Im Normalfall ergeben sich dadurch auch keine fi-<br />

ges<strong>und</strong>heitsschädigenden oder in sonstiger Weise nanziellen Vorteile, da Sie von Ihrer Krankenkasse<br />

den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstof- Mutterschaftsgeld erhalten, wenn Sie nicht arbeiten.<br />

fen nicht mehr uneingeschränkt beschäftigt werden. Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Arzt fragen, ob er<br />

Dies gilt auch für den Umgang mit Stoffen, Zuberei- Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung hat. Ihre<br />

tungen oder Erzeugnissen, die ihrer Art nach erfah- Bereitschaft zur Weiterarbeit können Sie jederzeit<br />

rungsgemäß Krankheitserreger übertragen können. widerrufen.<br />

Ihr Arbeitgeber muss prüfen, ob die notwendigen Nach der Geburt Ihres Kindes dürfen Sie acht<br />

Voraussetzungen für eine Weiterbeschäftigung mit Wochen lang nicht beschäftigt werden. Bei Frühphysikalischen,<br />

chemischen oder biologischen A- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist<br />

genzien gegeben sind. Während der Schwanger- auf zwölf Wochen; bei einer Frühgeburt oder bei<br />

schaft dürfen Sie auf keinen Fall Tätigkeiten aus- sonstiger vorzeitiger Entbindung zusätzlich um den<br />

üben, bei denen die Beurteilung ergab, dass das Risi- Zeitraum den Sie vor der Geburt nicht in Anspruch<br />

ko einer die Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit gefährden- nehmen konnten. Im Gegensatz zur Schutzfrist vor<br />

den Einwirkung von Toxoplasma oder Rötelviren der Entbindung dürfen Sie während der Schutzfrist<br />

gegeben sein kann, es sei denn, dass ein ausreichen- nach der Entbindung nicht beschäftigt werden.<br />

der Schutz gegen diese Krankheitserreger durch Auch nicht, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen<br />

Immunisierung nachgewiesen ist. Während der sollten.<br />

Schwangerschaft <strong>und</strong> solange Sie stillen, dürfen Sie<br />

auch nicht mit Blei <strong>und</strong> Bleiderivaten umgehen, so-<br />

Erholungsurlaub<br />

weit die Gefahr besteht, dass diese Stoffe von Ihrem Bei der Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs sind<br />

Organismus aufgenommen werden.<br />

Ausfallzeiten durch mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote<br />

(z.B. die Schutzfristen vor <strong>und</strong> nach<br />

der Geburt) als Beschäftigungszeiten zu rechnen.

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