Insolvenzversteigerung - Gartenbaubetrieb - Weis und Weis ...
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Versteigerungsbedingungen<br />
Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennen Käufer <strong>und</strong> Verkäufer folgende Bedingungen an:<br />
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird in fremden Namen <strong>und</strong> für fremde Rechnung durchgeführt.<br />
2. Die einzelnen Gegenstände werden in dem Zustand ausgeboten, in dem sie sich zur Zeit der Versteigerung befinden.<br />
Kosten der Demontage, der Verladung, des Transportes u.ä. trägt der Erwerber. Katalog. bzw. Listenbeschreibungen<br />
werden nach besten Wissen <strong>und</strong> Gewissen vorgenommen. Der Versteigerer haftet nicht für sichtbare oder unsichtbare<br />
Mängel. Ebenfalls keine Gewähr übernimmt der Auktionator für mündliche Angaben oder Zusagen. Die Objekte können<br />
vor der Versteigerung besichtigt <strong>und</strong> geprüft werden. Nach erfolgten Zuschlag werden keine Reklamationen mehr<br />
angenommen.<br />
3. Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten<br />
oder zurückzunehmen.<br />
4. Der Zuschlag wird nach dreimaligen Aufruf an den Meistbietenden erteilt, sofern der vom Einlieferer vorgeschriebene<br />
Listenpreis erreicht ist. Unter dem Limitpreis kann der Versteigerer das Gebot ablehnen oder unter Vorbehalt<br />
zuschlagen. Der Zuschlag unter Vorbehalt bindet den Bieter zwei Wochen an sein Gebot. Erhält er innerhalb dieser Zeit<br />
keine schriftliche Benachrichtigung über den vorbehaltlosen Zuschlag, wird sein Gebot nicht wirksam. Der Zuschlag<br />
unter Vorbehalt kann jederzeit durch neuen Ausruf oder weiteres Gebot überholt werden. Beim Gebot des Limitpreises<br />
kann der Zuschlag sofort fest erfolgen.. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen. In Diesem Fall bleibt das vorher<br />
abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot oder bestehen Uneinigkeiten über den<br />
Zuschlag, so kann der Auktionator das Objekt sofort nochmals ausrufen <strong>und</strong> den Zuschlag zugunsten eines Bieter<br />
wiederholen.<br />
5. Die im Katalog bzw. Verzeichnis mit o.L. bezeichneten Objekte, können laut Auftrag des Einlieferers vom Auktionator<br />
nach eigenen Ermessen ausgerufen <strong>und</strong> zugeschlagen werden.<br />
6. Will ein Höchstbieter sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Auktionator diesem trotzdem den Zuschlag erteilen<br />
<strong>und</strong> die sich hieraus ergebenen Rechte weiterverfolgen. Ebenso kann der Versteigerer den Zuschlag dem vorherigen<br />
Bieter erteilen oder den Gegenstand neu ausrufen.<br />
7 Der ordnungsgemäß erteilte Zuschlag verpflichtet zur Abnahme <strong>und</strong> sofortigen Bezahlung. Mit dem Zuschlag geht die<br />
Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechselungen usw. auf den Bieter über. Das Eigentum geht erst nach<br />
erfolgter Bezahlung auf den Käufer über. Die Objekte werden nach Zahlung ausgeliefert.<br />
8. Jeder Bieter kauft auf eigenen Namen <strong>und</strong> auf eigene Rechnung . Auf den Zuschlagpreis kommt das vom<br />
Ersteigerer an den Auktionator zu zahlende Aufgeld in Höhe von 15% des Zuschlagpreises zuzüglich der<br />
gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag. Anzahlungen sind Reugeld.<br />
Der Gesamtpreis ist sofort fällig. Zahlungsart: Bankbestätigte Schecks, LZB-Schecks, Kleinbeträge Barzahlung<br />
möglich. Im Falle der unbaren Zahlung verbleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung im<br />
Eigentum des Lieferers.<br />
Zuschläge können nur dann umsatzsteuerfrei berechnet werden, wenn Bieter <strong>und</strong> Käufer aus EU-<br />
Mitgliedsstaaten eine amtlich beglaubigte Ust-ID-Nummer vorlegen.<br />
Die Mehrwertsteuer ist für Bieter <strong>und</strong> Käufer aus Nicht-EU-Staaten zu hinterlegen, sie wird jedoch nach Vorlage<br />
der ordnungsgemäß abgestempelten Ausfuhrbescheinigung zurückerstattet.<br />
9 Die Abnahme der ersteigerten Gegenstände muss vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung innerhalb von 2 St<strong>und</strong>en<br />
nach der Versteigerung erfolgen. Die Haftung für etwaige Beschädigung oder Verlust übernimmt der Versteigerer nicht.<br />
Jede Verwahrung <strong>und</strong> jeder Transport erfolgt auf Kosten <strong>und</strong> Gefahr des Käufers.<br />
10. Innerhalb des Versteigerungslokals haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen- auch ohne<br />
Verschulden für jeden von ihn verursachten Schaden. Das Betreten des Versteigerungslokales <strong>und</strong> des dazugehörigen<br />
Geländes zum Zweck der Besichtigung, Teilnahme an der Versteigerung oder Abholung erfolgt auf eigenes Risiko.<br />
Keine Haftung übernimmt der Auktionator für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung oder Abholung.<br />
11. Die Aufzeichnungen über die Versteigerung können von den Beteiligten eingesehen werden.<br />
12. Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung.<br />
die dem Sinn <strong>und</strong> insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Die Wirksamkeit<br />
der übrigen Versteigerungsbedingengen bleibt hiervon unberührt.<br />
13. Die vorgenannten Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf.<br />
<strong>Weis</strong> & <strong>Weis</strong> GmbH, Am Butterhügel 3, 66450 Bexbach, Tel.: 06826-933150