RVL - Einstellervertrag - Reitverein Lindlar e.V.
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§ 2<br />
Mietzins<br />
1. Der monatliche Mietzins berechnet sich wie folgt:<br />
Kosten Silo Heu Silo ohne Heu ohne<br />
Kraftfutter Kraftfutter<br />
Grundmiete Box € 70,00 € 70,00 € 70,00 € 70,00<br />
Anlagennutzung € 12,50 € 12,50 € 12,50 € 12,50<br />
Kosten für<br />
Heu/Silo und<br />
Einstreu<br />
Kosten für<br />
Weidenutzung<br />
Kosten für<br />
Kraftfutter<br />
Personalkosten<br />
für Fütterung<br />
und Ausmisten<br />
insgesamt<br />
€ 95,00 € 135,00 € 95,00 € 135,00<br />
€ 10,00 € 10,00 € 10,00 € 10,00<br />
€ 42,00 € 42,00 ____ _____<br />
€ 50,50 € 50,50 € 50,50 € 50,50<br />
€ 280,00<br />
€ 320,00<br />
€ 238,00<br />
€ 278,00<br />
und ist im Voraus bis spätestens zum 10. eines laufenden Monats auf das Konto<br />
112280014 bei der Volksbank Wipperfürth/ <strong>Lindlar</strong> BLZ 370 698 40 zu zahlen.<br />
2. Der Einsteller oder dessen Beauftragter verpflichtet sich Arbeitstunden im Rahmen<br />
der jeweils geltenden Regelungen für Anlagennutzer, welche dem jährlichen Antrag<br />
auf Anlagennutzung entnommen werden können, zu erbringen. Nicht erbrachte<br />
Arbeitsleistungen werden mit 20€ / Std. in Ansatz gebracht.<br />
3. Eine Reduzierung des Mietzins auf Grund Leerstandes der gemieteten Box (z.B. bei<br />
Aufenthalt des Pferdes in einer Klinik oder auswärtigen Turnieren) ist nicht möglich.<br />
Bei längerer Abwesenheit des Pferdes (mindestens ein Monat) kann nach Zustimmung<br />
des <strong>RVL</strong> der Mietzins reduziert werden. Der <strong>RVL</strong> kann jedoch für die Zeit der<br />
Abwesenheit die Box anderweitig vermieten.<br />
4. Der <strong>RVL</strong> kann auf Verspätete Zahlungen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,50€<br />
je Mahnung erheben. Der <strong>RVL</strong> behält sich vor, Verzugszinsen in Höhe von 5%-<br />
Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Fälligkeit des Mietzinses zu verlangen,<br />
§ 288 BGB.