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RVL - Einstellervertrag - Reitverein Lindlar e.V.

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§ 2<br />

Mietzins<br />

1. Der monatliche Mietzins berechnet sich wie folgt:<br />

Kosten Silo Heu Silo ohne Heu ohne<br />

Kraftfutter Kraftfutter<br />

Grundmiete Box € 70,00 € 70,00 € 70,00 € 70,00<br />

Anlagennutzung € 12,50 € 12,50 € 12,50 € 12,50<br />

Kosten für<br />

Heu/Silo und<br />

Einstreu<br />

Kosten für<br />

Weidenutzung<br />

Kosten für<br />

Kraftfutter<br />

Personalkosten<br />

für Fütterung<br />

und Ausmisten<br />

insgesamt<br />

€ 95,00 € 135,00 € 95,00 € 135,00<br />

€ 10,00 € 10,00 € 10,00 € 10,00<br />

€ 42,00 € 42,00 ____ _____<br />

€ 50,50 € 50,50 € 50,50 € 50,50<br />

€ 280,00<br />

€ 320,00<br />

€ 238,00<br />

€ 278,00<br />

und ist im Voraus bis spätestens zum 10. eines laufenden Monats auf das Konto<br />

112280014 bei der Volksbank Wipperfürth/ <strong>Lindlar</strong> BLZ 370 698 40 zu zahlen.<br />

2. Der Einsteller oder dessen Beauftragter verpflichtet sich Arbeitstunden im Rahmen<br />

der jeweils geltenden Regelungen für Anlagennutzer, welche dem jährlichen Antrag<br />

auf Anlagennutzung entnommen werden können, zu erbringen. Nicht erbrachte<br />

Arbeitsleistungen werden mit 20€ / Std. in Ansatz gebracht.<br />

3. Eine Reduzierung des Mietzins auf Grund Leerstandes der gemieteten Box (z.B. bei<br />

Aufenthalt des Pferdes in einer Klinik oder auswärtigen Turnieren) ist nicht möglich.<br />

Bei längerer Abwesenheit des Pferdes (mindestens ein Monat) kann nach Zustimmung<br />

des <strong>RVL</strong> der Mietzins reduziert werden. Der <strong>RVL</strong> kann jedoch für die Zeit der<br />

Abwesenheit die Box anderweitig vermieten.<br />

4. Der <strong>RVL</strong> kann auf Verspätete Zahlungen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,50€<br />

je Mahnung erheben. Der <strong>RVL</strong> behält sich vor, Verzugszinsen in Höhe von 5%-<br />

Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Fälligkeit des Mietzinses zu verlangen,<br />

§ 288 BGB.

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