Richtlinie über den Bau von Betriebsräumen für ... - Pvting.de
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7.2. Türen müssen nach außen aufschlagen, in feuerbeständigen Wän<strong><strong>de</strong>n</strong> min<strong>de</strong>stens<br />
feuerhemmend und selbstschließend sein und in allen an<strong>de</strong>ren Fällen aus nichtbrennbaren<br />
<strong>Bau</strong>stoffen bestehen.<br />
7.3. Fußbö<strong><strong>de</strong>n</strong> sowie Sockel <strong>für</strong> Batterien müssen gegen die Einwirkung <strong>de</strong>r Elektrolyte<br />
wi<strong>de</strong>rstandsfähig sein. An <strong><strong>de</strong>n</strong> Türen muss eine Schwelle vorhan<strong><strong>de</strong>n</strong> sein, die auslaufen<strong>de</strong><br />
Elektrolyte zurückhält.<br />
7.4. Der Fußbo<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>von</strong> Batterieräumen, in <strong><strong>de</strong>n</strong>en geschlossene Zellen aufgestellt wer<strong><strong>de</strong>n</strong>,<br />
muss an allen Stellen <strong>für</strong> elektrostatische Ladungen einheitlich und ausreichend ableitfähig<br />
sein.<br />
7.5. Lüftungsanlagen müssen gegen die Einwirkungen <strong>de</strong>s Elektrolyts wi<strong>de</strong>rstandsfähig<br />
sein.<br />
7.6. Das Rauchen und das Verwen<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>von</strong> offenem Feuer sind in <strong><strong>de</strong>n</strong> Batterieräumen<br />
verboten; hierauf ist durch Schil<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Außenseite <strong>de</strong>r Türen hinzuweisen.<br />
8. Zusätzliche <strong>Bau</strong>vorlagen<br />
Die <strong>Bau</strong>vorlagen müssen Angaben <strong>über</strong> die Lage <strong>de</strong>s Betriebsraumes und die Art <strong>de</strong>r<br />
elektrischen Anlage enthalten. Soweit erfor<strong>de</strong>rlich, müssen sie ferner Angaben <strong>über</strong> die<br />
Schallschutzmaßnahmen enthalten.<br />
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