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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR - Mediabox

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AGB<br />

1. Anwendbarkeit<br />

Die Insertionsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem<br />

Inserenten (“Inserent“) bzw. der von ihm beauftragten Agentur (“Werbevermittler”)<br />

und der bewegungsmelder ag (“Verlag”). Insoweit diese Bedingungen<br />

keine abweichenden Regeln enthalten, gelten im Übrigen die anwendbaren Vorschriften<br />

des schweizerischen Obligationenrechts.<br />

2. Änderung und Sistierung von Inseratsaufträgen<br />

2.1 Änderungen und Sistierungen von Inseratsaufträgen müssen bis spätestens<br />

zum Inseratsannahmeschluss (vgl. aktuelle Preisliste) in schriftlicher Form erfolgen.<br />

2.2 Ein allfälliger, durch die Änderung oder Sistierung von Inseratsaufträgen beim<br />

Verleger entstandener Mehraufwand (z. B. durch bereits bearbeitetes Druckmaterial),<br />

wird separat in Rechnung gestellt.<br />

3. Platzierung von Inseraten<br />

3.1 Platzierungswünsche werden unverbindlich entgegengenommen und nach<br />

Möglichkeit berücksichtigt. Der Verlag kann ein Inserat jedoch ohne Rückfrage<br />

beim Inserenten bzw. Werbevermittler und ohne Angabe von Gründen jederzeit<br />

anders platzieren bzw. verschieben.<br />

3.2 Für Platzierungsvorschriften wird ein Zuschlag erhoben. Sie werden nur in<br />

vorheriger Absprache und nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag verbindlich.<br />

4. Ablehnungsbefugnis<br />

4.1 Der Verlag behält sich vor, Inseratsaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft<br />

oder der technischen Form nicht zu veröffentlichen bzw. Änderungen des<br />

Inseratsauftrags zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Inseratsanzeige<br />

gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten<br />

Sitten verstösst bzw. die Veröffentlichung für den Verlag aus sonstigen Gründen<br />

unzumutbar ist.<br />

4.2 Der Verlag ist jederzeit berechtigt, Inseratsaufträge, deren Inhalte gegen<br />

gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstossen,<br />

ohne vorherige Abmahnung des Inserenten bzw. des Werbevermittlers abzulehnen<br />

oder zu sistieren. Der Inserent bzw. der Werbevermittler wird von einer<br />

solchen Massnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungs- bzw. Schadensersatzanspruch<br />

des Inserenten bzw. des Werbevermittlers wird hierdurch nicht<br />

begründet.<br />

5. Inhalt der Inserate<br />

5.1 Für den Inhalt der Inserate ist alleine der Inserent bzw. der Werbevermittler<br />

verantwortlich.<br />

5.2 Inserate, welche aufgrund ihres redaktionellen Charakters nicht als solche<br />

erkennbar sind, werden vom Verlag automatisch mit dem Vermerk „Anzeige“<br />

kenntlich gemacht.<br />

5.3 Das Logo oder der Name der Zeitschrift (bewegungsmelder oder what’s<br />

up) darf nur mit schriftlichem Einverständnis des Verlags verwendet werden; andernfalls<br />

behält sich dieser vor, Aufträge zurückzuweisen oder eigenhändig zu<br />

korrigieren. Ein Erstattungs- bzw. Schadensersatzanspruch des Inserenten bzw.<br />

des Werbevermittlers wird hierdurch nicht begründet.<br />

5.4 Sofern im Rahmen der Veröffentlichung des Inserats geschützte Immaterialgüterrechte<br />

benutzt werden, erteilt der Inserent bzw. der Werbevermittler hiermit<br />

die Genehmigung zu deren Nutzung. Der Inserent bzw. der Werbevermittler sichert<br />

zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.<br />

5.5 Allfällige, gegen den Verlag aufgrund der Veröffentlichung des Inserats geltend<br />

gemachte Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Immaterial güterrechten,<br />

Persönlichkeitsrechten oder anderer Rechte, wehrt der Inserent bzw. der Werbevermittler<br />

auf eigene Kosten und Gefahr ab. Der Verlag gibt solche Forderungen<br />

dem Inserenten bzw. dem Werbevermittler bekannt und überlässt ihm die Führung<br />

eines allfälligen Prozesses und die Massnahmen für die gerichtliche oder<br />

aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites. Unter diesen Voraussetzungen<br />

übernimmt der Inserent bzw. der Werbevermittler sämtliche dem Verlag entstandenen<br />

oder auferlegten Kosten und Schadensersatzleistungen.<br />

6. Gut zum Druck<br />

Eine „Gut zum Druck“-Vorlage wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und sofern<br />

die Druckunterlagen rechtzeitig, d. h. vor Druckunterlagenschluss (vgl. aktuelle<br />

Preisliste) dem Verlag vorliegen, erstellt.<br />

bewegungsmelder ag<br />

Chefredaktor:<br />

Pablo Sulzer<br />

psulzer@bewegungsmelder.ch<br />

bewegungsmelder Redaktion<br />

Monbijoustrasse 24<br />

CH-3011 Bern<br />

Telefon 031 370 30 00<br />

Telefax 031 370 30 03<br />

www.bewegungsmelder.ch<br />

<strong>ALLGEMEINE</strong> <strong>GESCHÄFTSBEDINGUNGEN</strong> <strong>FÜR</strong> INSERTIONSAUFTRÄGE<br />

Verlagsleiter / Anzeigeleiter:<br />

Marcel Wirth<br />

mwirth@bewegungsmelder.ch<br />

bewegungsmelder ag<br />

Monbijoustrasse 24<br />

CH-3011 Bern<br />

Telefon 031 370 30 00<br />

Telefax 031 370 30 03<br />

www.bewegungsmelder.ch<br />

7. Gewährleistung<br />

7.1 Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der<br />

Inseratsvorlagen. Hierzu sind ohne Ausnahme einwandfreie Druckvor lagen zu<br />

liefern (Offsetfilme oder Daten).<br />

7.2 Der Verlag haftet nicht, wenn das Inserat<br />

a) aufgrund technischer Störungen, verspäteter bzw. nicht erfolgter Lieferung<br />

der Druckunterlagen, Lieferung mangelhafter Druckvorlagen oder verspäteter<br />

Genehmigung der „Gut zum Druck“-Vorlage nicht gedruckt werden konnte;<br />

b) infolge ungeeigneter Druckunterlagen oder durch ungünstige Grafik der<br />

Druckvorlagen drucktechnische Mängel aufweist; insbesondere bleibt bei<br />

Buntfarben eine angemessene Toleranz in der Farbnuance vorbehalten;<br />

c) wegen undeutlicher oder sonst mangelhafter Vorlage Druckfehler enthält;<br />

fehlende Codezeichen bzw. Nummerierungen in Couponinseraten gelten nicht<br />

als Druckfehler und begründen weder einen Ersatz- noch einen Schadensersatzanspruch;<br />

d) Fehler enthält, die aus Datenübermittlungen jeder Art entstanden sind.<br />

7.3 In Fällen von Ziff. 7. 2 hiervor ist der Inserent bzw. der Werbevermittler<br />

verpflichtet, den vereinbarten Preis zu bezahlen, selbst wenn er die genannten<br />

Umstände nicht selbst zu vertreten hat.<br />

7.4 Allfällige Mängel, die von Ziff. 7. 2 hiervor nicht erfasst sind, werden nach<br />

Wahl des Verlags entweder mit einem Preisnachlass oder in Form eines kostenlosen<br />

Inseratsplatzes vergütet, maximal im Umfang des für das Inserat<br />

vereinbarten Preises. Ein weitergehender Schadensersatz ist nicht geschuldet.<br />

7.5 Reklamationen zum Druckerzeugnis werden nur innerhalb von 10 Tagen<br />

nach Rechnungsstellung angenommen.<br />

8. Zahlungskonditionen<br />

8.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig, wobei unberechtigte<br />

Skontoabzüge nachgefordert werden.<br />

8.2 Rabattvereinbarungen für Mehrfachschaltungen gelten grundsätzlich für<br />

ein Jahr und eine Firma. Für Inserate des gleichen Auftraggebers, die unter<br />

verschiedenen Namen oder auf Rechnung verschiedener Firmen erscheinen<br />

(Tochtergesellschaften, Agenturkunden etc.), sind getrennte Rabattvereinbarungen<br />

abzuschliessen.<br />

8.3 Die Rechnungen sind innerhalb von zwanzig Tagen ab Rechnungsdatum<br />

zur Bezahlung fällig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.<br />

8.4 Befindet sich der Inserent bzw. der Werbevermittler mit der Zahlung in<br />

Verzug, ist der Verlag ohne weitere Mitteilung berechtigt, für weitere Inseratsaufträge<br />

Vorauszahlung zu verlangen. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins<br />

in der Höhe des zu dieser Zeit üblichen Zinses für ungedeckte Kontokorrent-Kredite<br />

– mindestens jedoch 7% - belastet.<br />

8.5 Im Falle einer betreibungsrechtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung<br />

der Forderung sowie im Falle des Konkurses oder eines Nachlassvertrages<br />

verliert der Inserent bzw. der Werbevermittler jegliches Anrecht auf Rabatt und/<br />

oder Provision.<br />

8.6 Reklamationen zur Rechnungsstellung können nur schriftlich und innerhalb<br />

von 20 Tagen nach Rechnungsstellung entgegengenommen werden.<br />

9. Insertionsbelege<br />

Auf Verlangen werden dem Inserenten bzw. dem Werbevermittler max. je 6<br />

Exemplare der Zeitschriften, in denen er inseriert hat, an max. 3 verschiedene<br />

Anschriften in der Schweiz unentgeltlich zugestellt.<br />

10. Schlussbestimmungen<br />

10.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistung aus dem Vertrag ist das Domizil des<br />

Verlages in Bern.<br />

10.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Insertionsbedingungen unwirksam sein<br />

oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen<br />

nicht berührt.<br />

10.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem<br />

Vertragsverhältnis ist Bern.<br />

10.4 Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verlag und dem Inserenten bzw.<br />

dem Werbevermittler unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht.<br />

10.5 Die vorliegenden Allgemeinen Insertionsbedingungen treten am 1. März<br />

2006 in Kraft. Alle früheren Bestimmungen sind ab diesem Datum aufgehoben.<br />

oder via <strong>Mediabox</strong> Print GmbH:<br />

Geschäftsleitung/Verkauf & Beratung<br />

Nico Keramaris, keramaris@mediabox.ch<br />

Madiabox Print GmbH<br />

Eichstrasse 25<br />

CH-8045 Zürich<br />

Telefon 044 205 50 27<br />

Telefax 044 205 50 21<br />

www.mediabox.ch

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