ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR - Mediabox
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR - Mediabox
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AGB<br />
1. Anwendbarkeit<br />
Die Insertionsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem<br />
Inserenten (“Inserent“) bzw. der von ihm beauftragten Agentur (“Werbevermittler”)<br />
und der bewegungsmelder ag (“Verlag”). Insoweit diese Bedingungen<br />
keine abweichenden Regeln enthalten, gelten im Übrigen die anwendbaren Vorschriften<br />
des schweizerischen Obligationenrechts.<br />
2. Änderung und Sistierung von Inseratsaufträgen<br />
2.1 Änderungen und Sistierungen von Inseratsaufträgen müssen bis spätestens<br />
zum Inseratsannahmeschluss (vgl. aktuelle Preisliste) in schriftlicher Form erfolgen.<br />
2.2 Ein allfälliger, durch die Änderung oder Sistierung von Inseratsaufträgen beim<br />
Verleger entstandener Mehraufwand (z. B. durch bereits bearbeitetes Druckmaterial),<br />
wird separat in Rechnung gestellt.<br />
3. Platzierung von Inseraten<br />
3.1 Platzierungswünsche werden unverbindlich entgegengenommen und nach<br />
Möglichkeit berücksichtigt. Der Verlag kann ein Inserat jedoch ohne Rückfrage<br />
beim Inserenten bzw. Werbevermittler und ohne Angabe von Gründen jederzeit<br />
anders platzieren bzw. verschieben.<br />
3.2 Für Platzierungsvorschriften wird ein Zuschlag erhoben. Sie werden nur in<br />
vorheriger Absprache und nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag verbindlich.<br />
4. Ablehnungsbefugnis<br />
4.1 Der Verlag behält sich vor, Inseratsaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft<br />
oder der technischen Form nicht zu veröffentlichen bzw. Änderungen des<br />
Inseratsauftrags zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Inseratsanzeige<br />
gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten<br />
Sitten verstösst bzw. die Veröffentlichung für den Verlag aus sonstigen Gründen<br />
unzumutbar ist.<br />
4.2 Der Verlag ist jederzeit berechtigt, Inseratsaufträge, deren Inhalte gegen<br />
gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstossen,<br />
ohne vorherige Abmahnung des Inserenten bzw. des Werbevermittlers abzulehnen<br />
oder zu sistieren. Der Inserent bzw. der Werbevermittler wird von einer<br />
solchen Massnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungs- bzw. Schadensersatzanspruch<br />
des Inserenten bzw. des Werbevermittlers wird hierdurch nicht<br />
begründet.<br />
5. Inhalt der Inserate<br />
5.1 Für den Inhalt der Inserate ist alleine der Inserent bzw. der Werbevermittler<br />
verantwortlich.<br />
5.2 Inserate, welche aufgrund ihres redaktionellen Charakters nicht als solche<br />
erkennbar sind, werden vom Verlag automatisch mit dem Vermerk „Anzeige“<br />
kenntlich gemacht.<br />
5.3 Das Logo oder der Name der Zeitschrift (bewegungsmelder oder what’s<br />
up) darf nur mit schriftlichem Einverständnis des Verlags verwendet werden; andernfalls<br />
behält sich dieser vor, Aufträge zurückzuweisen oder eigenhändig zu<br />
korrigieren. Ein Erstattungs- bzw. Schadensersatzanspruch des Inserenten bzw.<br />
des Werbevermittlers wird hierdurch nicht begründet.<br />
5.4 Sofern im Rahmen der Veröffentlichung des Inserats geschützte Immaterialgüterrechte<br />
benutzt werden, erteilt der Inserent bzw. der Werbevermittler hiermit<br />
die Genehmigung zu deren Nutzung. Der Inserent bzw. der Werbevermittler sichert<br />
zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.<br />
5.5 Allfällige, gegen den Verlag aufgrund der Veröffentlichung des Inserats geltend<br />
gemachte Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Immaterial güterrechten,<br />
Persönlichkeitsrechten oder anderer Rechte, wehrt der Inserent bzw. der Werbevermittler<br />
auf eigene Kosten und Gefahr ab. Der Verlag gibt solche Forderungen<br />
dem Inserenten bzw. dem Werbevermittler bekannt und überlässt ihm die Führung<br />
eines allfälligen Prozesses und die Massnahmen für die gerichtliche oder<br />
aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites. Unter diesen Voraussetzungen<br />
übernimmt der Inserent bzw. der Werbevermittler sämtliche dem Verlag entstandenen<br />
oder auferlegten Kosten und Schadensersatzleistungen.<br />
6. Gut zum Druck<br />
Eine „Gut zum Druck“-Vorlage wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und sofern<br />
die Druckunterlagen rechtzeitig, d. h. vor Druckunterlagenschluss (vgl. aktuelle<br />
Preisliste) dem Verlag vorliegen, erstellt.<br />
bewegungsmelder ag<br />
Chefredaktor:<br />
Pablo Sulzer<br />
psulzer@bewegungsmelder.ch<br />
bewegungsmelder Redaktion<br />
Monbijoustrasse 24<br />
CH-3011 Bern<br />
Telefon 031 370 30 00<br />
Telefax 031 370 30 03<br />
www.bewegungsmelder.ch<br />
<strong>ALLGEMEINE</strong> <strong>GESCHÄFTSBEDINGUNGEN</strong> <strong>FÜR</strong> INSERTIONSAUFTRÄGE<br />
Verlagsleiter / Anzeigeleiter:<br />
Marcel Wirth<br />
mwirth@bewegungsmelder.ch<br />
bewegungsmelder ag<br />
Monbijoustrasse 24<br />
CH-3011 Bern<br />
Telefon 031 370 30 00<br />
Telefax 031 370 30 03<br />
www.bewegungsmelder.ch<br />
7. Gewährleistung<br />
7.1 Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der<br />
Inseratsvorlagen. Hierzu sind ohne Ausnahme einwandfreie Druckvor lagen zu<br />
liefern (Offsetfilme oder Daten).<br />
7.2 Der Verlag haftet nicht, wenn das Inserat<br />
a) aufgrund technischer Störungen, verspäteter bzw. nicht erfolgter Lieferung<br />
der Druckunterlagen, Lieferung mangelhafter Druckvorlagen oder verspäteter<br />
Genehmigung der „Gut zum Druck“-Vorlage nicht gedruckt werden konnte;<br />
b) infolge ungeeigneter Druckunterlagen oder durch ungünstige Grafik der<br />
Druckvorlagen drucktechnische Mängel aufweist; insbesondere bleibt bei<br />
Buntfarben eine angemessene Toleranz in der Farbnuance vorbehalten;<br />
c) wegen undeutlicher oder sonst mangelhafter Vorlage Druckfehler enthält;<br />
fehlende Codezeichen bzw. Nummerierungen in Couponinseraten gelten nicht<br />
als Druckfehler und begründen weder einen Ersatz- noch einen Schadensersatzanspruch;<br />
d) Fehler enthält, die aus Datenübermittlungen jeder Art entstanden sind.<br />
7.3 In Fällen von Ziff. 7. 2 hiervor ist der Inserent bzw. der Werbevermittler<br />
verpflichtet, den vereinbarten Preis zu bezahlen, selbst wenn er die genannten<br />
Umstände nicht selbst zu vertreten hat.<br />
7.4 Allfällige Mängel, die von Ziff. 7. 2 hiervor nicht erfasst sind, werden nach<br />
Wahl des Verlags entweder mit einem Preisnachlass oder in Form eines kostenlosen<br />
Inseratsplatzes vergütet, maximal im Umfang des für das Inserat<br />
vereinbarten Preises. Ein weitergehender Schadensersatz ist nicht geschuldet.<br />
7.5 Reklamationen zum Druckerzeugnis werden nur innerhalb von 10 Tagen<br />
nach Rechnungsstellung angenommen.<br />
8. Zahlungskonditionen<br />
8.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen<br />
Mehrwertsteuer. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig, wobei unberechtigte<br />
Skontoabzüge nachgefordert werden.<br />
8.2 Rabattvereinbarungen für Mehrfachschaltungen gelten grundsätzlich für<br />
ein Jahr und eine Firma. Für Inserate des gleichen Auftraggebers, die unter<br />
verschiedenen Namen oder auf Rechnung verschiedener Firmen erscheinen<br />
(Tochtergesellschaften, Agenturkunden etc.), sind getrennte Rabattvereinbarungen<br />
abzuschliessen.<br />
8.3 Die Rechnungen sind innerhalb von zwanzig Tagen ab Rechnungsdatum<br />
zur Bezahlung fällig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.<br />
8.4 Befindet sich der Inserent bzw. der Werbevermittler mit der Zahlung in<br />
Verzug, ist der Verlag ohne weitere Mitteilung berechtigt, für weitere Inseratsaufträge<br />
Vorauszahlung zu verlangen. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins<br />
in der Höhe des zu dieser Zeit üblichen Zinses für ungedeckte Kontokorrent-Kredite<br />
– mindestens jedoch 7% - belastet.<br />
8.5 Im Falle einer betreibungsrechtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung<br />
der Forderung sowie im Falle des Konkurses oder eines Nachlassvertrages<br />
verliert der Inserent bzw. der Werbevermittler jegliches Anrecht auf Rabatt und/<br />
oder Provision.<br />
8.6 Reklamationen zur Rechnungsstellung können nur schriftlich und innerhalb<br />
von 20 Tagen nach Rechnungsstellung entgegengenommen werden.<br />
9. Insertionsbelege<br />
Auf Verlangen werden dem Inserenten bzw. dem Werbevermittler max. je 6<br />
Exemplare der Zeitschriften, in denen er inseriert hat, an max. 3 verschiedene<br />
Anschriften in der Schweiz unentgeltlich zugestellt.<br />
10. Schlussbestimmungen<br />
10.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistung aus dem Vertrag ist das Domizil des<br />
Verlages in Bern.<br />
10.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Insertionsbedingungen unwirksam sein<br />
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen<br />
nicht berührt.<br />
10.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem<br />
Vertragsverhältnis ist Bern.<br />
10.4 Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verlag und dem Inserenten bzw.<br />
dem Werbevermittler unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht.<br />
10.5 Die vorliegenden Allgemeinen Insertionsbedingungen treten am 1. März<br />
2006 in Kraft. Alle früheren Bestimmungen sind ab diesem Datum aufgehoben.<br />
oder via <strong>Mediabox</strong> Print GmbH:<br />
Geschäftsleitung/Verkauf & Beratung<br />
Nico Keramaris, keramaris@mediabox.ch<br />
Madiabox Print GmbH<br />
Eichstrasse 25<br />
CH-8045 Zürich<br />
Telefon 044 205 50 27<br />
Telefax 044 205 50 21<br />
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