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Amtsblatt Geislingen KW 8 - Stadt Geislingen

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4<br />

<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong><br />

zu Top 4 - Freiwillige Feuerwehr <strong>Geislingen</strong><br />

4.1. Allgemeine Information durch den Kommandanten<br />

Kommandant Hans Schenk wird im Gemeinderat über die aktuelle<br />

Situation der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Geislingen</strong> berichten.<br />

4.2. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur<br />

Regelung der Kosten der Überlandhilfe für die Städte und<br />

Gemeinden im Zollernalbkreis<br />

Die Feuerwehren aus den Städten und Gemeinden leisten sich<br />

auf Anforderung gegenseitig Hilfe. Dies ist eine Pflichtaufgabe<br />

nach dem Feuerwehrgesetz (FWG). Die Kosten für eine solche<br />

Überlandhilfe hat die anfordernde Gemeinde zu tragen. Der<br />

Kreisfeuerwehrverband setzt sich dafür ein, eine kreisweit geltende<br />

Vereinbarung in Form eines öffentlich rechtlichen Vertrages<br />

zur Regelung der Kosten der Überlandhilfe für die Städte<br />

und Gemeinden einzuführen. Durch Herrn Kreisbrandmeister<br />

Stefan Hermann wurde ein Entwurf ausgearbeitet. Ziel ist es,<br />

eine einfache und solidarische Regelung bei der Kostenabrechnung<br />

zwischen den Städten und Gemeinden zu erreichen. Der<br />

Gemeinderat wird den Entwurf beraten.<br />

zu Top 5 - 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Beund<br />

II“, Binsdorf<br />

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

Im Bereich Hinter Beund II soll auf insgesamt 3 Flurstücken<br />

die vorgesehene verdichtete Bebauung aufgelöst und die offene<br />

Bauweise ermöglicht werden. Durch die Neueinteilung der<br />

Bauplätze sollen weitere Einfamilienhäuser erstellt und die Flächen<br />

optimal ausgenutzt werden können. Der Entwurf zum Bebauungsplan<br />

„Hinter Beund II, 3. Änderung“ wurde durch den<br />

Gemeinderat in dessen Sitzung im Dezember im vergangenen<br />

Jahr gebilligt. Dieser wurde öffentlich ausgelegt, die Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden angehört.<br />

Die eingegangenen Stellungnahmen werden durch den Gemeinderat<br />

abgewogen. Ein Beschluss des Bebauungsplans in<br />

Form einer Satzung ist vorgesehen.<br />

zu Top 6 - 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hofen“,<br />

Erlaheim<br />

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

Im bestehenden Bebauungsplan „Hofen“ ist die Einfriedungshöhe<br />

allgemein geregelt, was oft nicht mit den Planungswünschen<br />

der Bauherren in Einklang zu bringen ist. Dies soll analog<br />

zu den sonstigen Bebauungsplänen der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong><br />

liberalisiert werden, wo eine Regelung der Einfriedungshöhe<br />

lediglich zur Straße hin geregelt ist. Der Entwurf zum Bebauungsplan<br />

„Hofen, 1. Änderung“ wurde durch den Gemeinderat<br />

in dessen Sitzung im Dezember im vergangenen Jahr gebilligt.<br />

Dieser wurde öffentlich ausgelegt, die Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange wurden angehört. Die eingegangenen<br />

Stellungnahmen werden durch den Gemeinderat abgewogen.<br />

Ein Beschluss des Bebauungsplans in Form einer Satzung<br />

ist vorgesehen.<br />

Informationen zum Winterdienst - wir bitten<br />

um Beachtung!<br />

Ihre Pflichten als Hausbesitzer oder Mieter<br />

Für das Räumen und Streuen von Gehwegflächen sind laut<br />

der Räum- und Streupflichtsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> die<br />

Eigentümer und Besitzer (Mieter und Pächter) des angrenzenden<br />

Grundstücks verantwortlich. Zu diesen Gehwegflächen<br />

zählen auch Treppen oder die seitlichen Flächen am Rand einer<br />

Fahrbahn ohne baulichen Gehweg. Die Gehwege sollten<br />

so geräumt und gestreut werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos<br />

aneinander vorbei gehen können. Die Gehwege müssen<br />

an Werktagen bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen<br />

bis 8 Uhr geräumt und bestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt<br />

Schnee fällt oder Schnee bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich,<br />

bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu<br />

streuen. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.<br />

Auf Gehwegen sollte mit abstumpfendem Streumaterial wie<br />

Splitt gestreut werden. Salz sollte aus Umweltschutzgründen<br />

nur auf Gefällstrecken, Treppen und Rampen sowie bei Eisregen<br />

verwendet werden.<br />

Was Sie noch beachten sollten:<br />

* Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, denken Sie bitte<br />

daran, den Räumfahrzeugen Vorfahrt zu gewähren und bei<br />

Staus die Fahrbahnmitte sowie Kreuzungsbereiche frei zu<br />

halten.<br />

* Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehweges und<br />

nicht auf die Straße, damit bei Tauwetter ein guter Wasserablauf<br />

gewährleistet ist und die Einlaufschächte nicht überlaufen.<br />

* Seien Sie nicht verärgert, wenn Schneereste bei der Räumung<br />

der Straße wieder auf Ihrem frisch geräumten Gehweg<br />

landen - dies lässt sich leider oftmals nicht vermeiden.<br />

* Halten Sie bitte für die Räum- und Streufahrzeuge ausreichende<br />

Durchfahrtsmöglichkeiten frei. Beachten Sie dabei:<br />

Die Schneepflüge sind bis zu 3,50 Meter breit. Das entspricht<br />

etwa der Breite von zwei Autos nebeneinander.<br />

Denken Sie auch an die Müllabfuhr und halten Sie deswegen<br />

Wege zu den Abfallbehältern schneefrei.<br />

Deponie „Kellerle“ <strong>Geislingen</strong> -<br />

Sonderöffnungszeit<br />

Am Samstag, 23.02.2013 ist die Grüngutdeponie „Kellerle“ in<br />

der Zeit von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Die Erddeponie ist leider<br />

bei dieser Witterung im Moment nicht befahrbar und somit<br />

nicht geöffnet.<br />

Ab 02.03.2013 ist die Deponie wieder regelmäßig samstags<br />

von 10:00-12:00 Uhr geöffnet.<br />

<strong>Stadt</strong>bauamt<br />

Standesamtliche Nachrichten<br />

für den Monat Januar 2013<br />

22. Februar 2013, Nummer 8<br />

Geburten<br />

08.01.2013<br />

Zoe Fiona, Eltern: Waldemar und Julia Gering geb. Schulmeister,<br />

Hubertstraße 4, <strong>Geislingen</strong><br />

22.01.2013<br />

Moritz, Eltern: Michael und Nadine Kambeitz geb. Rittberger,<br />

Ringstraße 10, <strong>Geislingen</strong><br />

29.01.2013<br />

Maximilian Philibert, Eltern: Egon und Sonja Schanz geb. Poggemöller,<br />

Binsdorf, Beundgasse 2, <strong>Geislingen</strong><br />

Sterbefälle:<br />

05.01.2013<br />

Anna Maria Weisser geb. Roth, Oberer Ellenberg 17,<br />

<strong>Geislingen</strong><br />

08.01.2013<br />

Anton Fischer, Pürschützstraße 10, <strong>Geislingen</strong><br />

16.01.2013<br />

Maria Holderied geb. Renner, Erlaheim, Karlstraße 47, <strong>Geislingen</strong><br />

19.01.2013<br />

Johanna Dettling geb. Ritter, Binsdorf, Turmstraße 46/1,<br />

<strong>Geislingen</strong><br />

Ingrid Kupffer geb. Lange, Pfarrer-Münch-Straße 6, <strong>Geislingen</strong><br />

21.01.2013<br />

Julius Renner, Wartestraße 28, <strong>Geislingen</strong><br />

28.01.2013<br />

Maria Merz geb. Petsche, Froschstraße 6, <strong>Geislingen</strong><br />

30.01.2013<br />

Anna Maria Stauß geb. Weiß, Froschstraße 6, <strong>Geislingen</strong><br />

31.01.2013<br />

Paula Schlaich geb. Pfaff, Melchiorstraße 12, <strong>Geislingen</strong>

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