PDF, 2,5 MB - Stadtjugendring Velbert eV
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*) Teilnahmebedingungen der Ferienaktionen<br />
1. Die Kinder, die für die Ferienaktionen verbindlich<br />
angemeldet sind, werden unter<br />
sachkundiger Anleitung durch die Betreuer<br />
der durchführenden Vereine beschäftigt.<br />
Der durchführende Verein übernimmt die<br />
Verantwortung für eine sorgfältige, nach<br />
pädagogischen Gesichtspunkten ausgerichtete<br />
Betreuung der Kinder. Es können<br />
nur Kinder an den Aktionen teilnehmen,<br />
die frei von ansteckenden Krankheiten<br />
sind.<br />
2. Die Erziehungsberechtigten übertragen ihr<br />
Weisungsrecht für die Dauer der Ferienaktion<br />
den Beauftragten des durchführenden<br />
Vereins.<br />
6<br />
Diese übernehmen gleichzeitig die sonst<br />
den Eltern obliegende Aufsichtspflicht<br />
(außer bei Aktionen, zu der es keiner Anmeldung<br />
bedarf).<br />
3. Die Kinder sollen zu den einzelnen Veranstaltungen<br />
in einer der jeweiligen Wetterlage<br />
angepassten Bekleidung erscheinen.<br />
Dazu gehören an Regentagen ein als Regenschutz<br />
ausreichender Mantel, Anorak<br />
oder dergleichen.<br />
4. Der durchführende Verein behält sich<br />
wetterbedingte Programmänderungen<br />
vor (z. B. Regen bei einem Tagesausflug).<br />
5. Von den teilnehmenden Kindern wird erwartet,<br />
dass sie sich in die Betreuungsgruppen<br />
einfügen, die Beförderungsbestimmungen<br />
der für die Ausflugsfahrten in<br />
Anspruch genommenen öffentlichen und<br />
privaten Verkehrsträger beachten und den<br />
Weisungen der vom durchführenden Verein<br />
beauftragten Mitarbeiter bereitwillig<br />
Folge leisten.<br />
Die Kinder dürfen sich während der<br />
gemein samen Veranstaltung nicht von<br />
ihrer Gruppe entfernen.<br />
Der durchführende Verein behält sich vor,<br />
Teilnehmer/innen von der Maßnahme<br />
auszuschließen, wenn gegen die Anweisungen<br />
des Betreuungspersonals verstoßen<br />
wird.<br />
Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung<br />
der Kosten entsteht in diesem Fall nicht.<br />
6. Der Teilnehmerbeitrag wird nur zurückerstattet,<br />
wenn das Kind aus schwerwiegenden<br />
Gründen (Krankheit, Unfall) nicht zu<br />
den Veranstaltungen erscheint und ein<br />
ärztliches Attest vorgelegt wird.<br />
Los geht‘s:<br />
Ferienaktionen für Kids Osterferien 2011<br />
Ferienaktionen für Kids<br />
Ausflüge,<br />
Sport,<br />
Basteln<br />
und vieles<br />
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