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PDF, 2,5 MB - Stadtjugendring Velbert eV

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*) Teilnahmebedingungen der Ferienaktionen<br />

1. Die Kinder, die für die Ferienaktionen verbindlich<br />

angemeldet sind, werden unter<br />

sachkundiger Anleitung durch die Betreuer<br />

der durchführenden Vereine beschäftigt.<br />

Der durchführende Verein übernimmt die<br />

Verantwortung für eine sorgfältige, nach<br />

pädagogischen Gesichtspunkten ausgerichtete<br />

Betreuung der Kinder. Es können<br />

nur Kinder an den Aktionen teilnehmen,<br />

die frei von ansteckenden Krankheiten<br />

sind.<br />

2. Die Erziehungsberechtigten übertragen ihr<br />

Weisungsrecht für die Dauer der Ferienaktion<br />

den Beauftragten des durchführenden<br />

Vereins.<br />

6<br />

Diese übernehmen gleichzeitig die sonst<br />

den Eltern obliegende Aufsichtspflicht<br />

(außer bei Aktionen, zu der es keiner Anmeldung<br />

bedarf).<br />

3. Die Kinder sollen zu den einzelnen Veranstaltungen<br />

in einer der jeweiligen Wetterlage<br />

angepassten Bekleidung erscheinen.<br />

Dazu gehören an Regentagen ein als Regenschutz<br />

ausreichender Mantel, Anorak<br />

oder dergleichen.<br />

4. Der durchführende Verein behält sich<br />

wetterbedingte Programmänderungen<br />

vor (z. B. Regen bei einem Tagesausflug).<br />

5. Von den teilnehmenden Kindern wird erwartet,<br />

dass sie sich in die Betreuungsgruppen<br />

einfügen, die Beförderungsbestimmungen<br />

der für die Ausflugsfahrten in<br />

Anspruch genommenen öffentlichen und<br />

privaten Verkehrsträger beachten und den<br />

Weisungen der vom durchführenden Verein<br />

beauftragten Mitarbeiter bereitwillig<br />

Folge leisten.<br />

Die Kinder dürfen sich während der<br />

gemein samen Veranstaltung nicht von<br />

ihrer Gruppe entfernen.<br />

Der durchführende Verein behält sich vor,<br />

Teilnehmer/innen von der Maßnahme<br />

auszuschließen, wenn gegen die Anweisungen<br />

des Betreuungspersonals verstoßen<br />

wird.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung<br />

der Kosten entsteht in diesem Fall nicht.<br />

6. Der Teilnehmerbeitrag wird nur zurückerstattet,<br />

wenn das Kind aus schwerwiegenden<br />

Gründen (Krankheit, Unfall) nicht zu<br />

den Veranstaltungen erscheint und ein<br />

ärztliches Attest vorgelegt wird.<br />

Los geht‘s:<br />

Ferienaktionen für Kids Osterferien 2011<br />

Ferienaktionen für Kids<br />

Ausflüge,<br />

Sport,<br />

Basteln<br />

und vieles<br />

mehr...

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