AGB - Otto Fischer AG
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9. Eigentumsrechte<br />
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen von OF<strong>AG</strong> bleiben alle gelieferten Produkte und Waren im alleinigen Eigentum<br />
von OF<strong>AG</strong>.<br />
Solange die Waren im Eigentum von OF<strong>AG</strong> sind, hat der Käufer sämtliche angemessenen Massnahmen zu ergreifen, um das Eigentum<br />
von OF<strong>AG</strong> zu schützen. Der Kunde hat die Waren auf eigene Kosten instand zu halten und diese zugunsten von OF<strong>AG</strong> gegen Diebstahl,<br />
Betriebsstörung, Feuer, Wasser und andere Risiken zu versichern. Er hat die unbezahlten Produkte im Weiteren getrennt von den eigenen<br />
Produkten und mit dem Vermerk «Eigentum von OF<strong>AG</strong>» aufzubewahren und sämtliche Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen,<br />
dass das Eigentum von OF<strong>AG</strong> in keiner Weise gefährdet ist.<br />
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
Die Verträge zwischen OF<strong>AG</strong> und Kunde (einschliesslich diese <strong><strong>AG</strong>B</strong>) unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher<br />
Gerichtsstand ist in jedem Falle Zürich.<br />
Zürich, März 2010<br />
<strong>Otto</strong> <strong>Fischer</strong> <strong>AG</strong><br />
<strong>Otto</strong> <strong>Fischer</strong> <strong>AG</strong> | Elektrogrosshandel<br />
Aargauerstrasse 2 | Postfach | 8010 Zürich<br />
www.ottofischer.ch<br />
Telefon 044 276 76 76 | Fax 044 276 76 86