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Gründungsprotokoll Pro Juventute Kanton Thurgau

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- Anders Stokholm, Eschenz<br />

- Carol Superina, Kreuzlingen<br />

- Marianne Vögeli, Kreuzlingen<br />

- Karin Wittwer, Flurlingen<br />

- Sigrid Wrensch, Frauenfeld<br />

- Angela Zeidler, Romanshorn<br />

Demnach ist die gemäss Art. 60 ff. ZGB zur Gründung eines Vereins erforderliche Zahl<br />

von Gründungsmitgliedern erfüllt und die Gründungsversammlung beschlussfähig.<br />

2 Wahl eines Stimmenzählers / einer Stimmenzählerin<br />

Walter Knöpfel wird einstimmig als Stimmenzähler gewählt.<br />

3 Genehmigung der Traktandenliste<br />

Auf Antrag von Anders Stokholm wird die Traktandenliste einstimmig genehmigt.<br />

4 Wahl des Tagungspräsidenten/der Tagungspräsidentin<br />

Anders Stokholm erklärt sich bereit, das Tagungspräsidium zu übernehmen. Der Vorschlag<br />

wird von der Gründerversammlung einstimmig gut geheißen, und Anders Stokholm<br />

übernimmt den Vorsitz der Gründerversammlung.<br />

5 Wahl des <strong>Pro</strong>tokollführers/der <strong>Pro</strong>tokollführerin<br />

Auf Antrag von Anders Stokholm wird Petra Hotz als <strong>Pro</strong>tokollführerin der Gründungsversammlung<br />

bestimmt.<br />

6 Grund für die Errichtung des Vereins pro juventute TG<br />

Durch die Reorganisation der Stiftung pro juventute mit Sitz in Zürich wurde den<br />

schweizweit 186 Bezirke der Stiftung vorgeschlagen, sich zusammenzuschliessen und<br />

Vereine zu gründen. Im <strong>Thurgau</strong> hat sich schnell ein kantonal breit abgestütztes Team<br />

gefunden, das bereit war, die Gründung des Vereins <strong>Pro</strong> <strong>Juventute</strong> vorzubereiten. Der<br />

statuarisch Vereinszweck „die Organisation von Angeboten und Dienstleistungen für<br />

Kinder, Jugendliche und Familien auf dem Gebiet des <strong>Kanton</strong>s <strong>Thurgau</strong>“ wird damit gegenüber<br />

innen und aussen gestärkt, bewahrt und gibt die Möglichkeit, allenfalls Neues<br />

zu entwickeln.<br />

7 Genehmigung der Statuten<br />

Anders Stokholm präsentiert die Artikel der Statuten. Es werden von den Anwesenden<br />

keine Änderungen vorgenommen. Die Statuten werden einstimmig von der Gründungsversammlung<br />

angenommen und Anders Stokholm erklärt die Gründung des Vereins<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Juventute</strong> <strong>Thurgau</strong> als vollzogen.<br />

8 Geschäftsordnung<br />

In der Geschäftsordnung wird vor allem die Zusammenarbeit zwischen den Sektionen<br />

und dem Verein geregelt. Ein Entwurf liegt vor. Der Vorstand, indem je ein Mitglied aus<br />

den Sektionen vertreten ist, wird die Geschäftsordnung bereinigen und in Kraft setzen.<br />

9 a+b: Wahl des Vorstandes<br />

Die Gründerversammlung wählt einstimmig folgende Mitglieder des Vorstands:<br />

- Anders Stokholm, Sektion Steckborn als Präsident<br />

- Olga Kappeler, Sektion Weinfelden<br />

- Walter Knöpfel, Sektion Romanshorn<br />

- Susanne Spring, Sektion Bischofszell<br />

<strong>Gründungsprotokoll</strong> Verein <strong>Pro</strong> <strong>Juventute</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>Thurgau</strong> 18.9.09 Seite 2 von 3

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