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Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Speyer (EBS) vom 17

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(3) Der Oberbürgermeister macht den Kreis <strong>der</strong> für den Eigenbetrieb Vertretungsberechtigten<br />

sowie den Umfang ihrer Vertretungsmacht öffentlich bekannt.<br />

§ 10<br />

Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan, Kassenführung<br />

(1) Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes ist das Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

(2) Der von <strong>der</strong> Werkleitung zu erstellende Wirtschaftsplan ist rechtzeitig vor Beginn des<br />

Wirtschaftsjahres über den zuständigen Beigeordneten und den Oberbürgermeister nach<br />

Beratung im Werksausschuß dem Stadtrat zur Feststellung vorzulegen.<br />

§ 11<br />

Jahresabschluß<br />

(1) Die Werkleitung hat den gemäß § 86 Absatz 2 GemO geprüften Jahresabschluß, den<br />

Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und den Jahresbericht innerhalb von sechs Monaten<br />

nach Schluß des Wirtschaftsjahres aufzustellen, zu unterschreiben und über den zuständigen<br />

Beigeordneten und den Oberbürgermeister nach Vorberatung im Werksausschuß dem Stadtrat<br />

zur Feststellung vorzulegen.<br />

(2) Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz<br />

und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über<br />

den Anhang für den Jahresabschluß <strong>der</strong> großen Kapitalgesellschaften des Dritten Buches des<br />

Handesgesetzbuches finden sinngemäß Anwendung, soweit sich aus <strong>der</strong> Eigenbetriebsverordnung<br />

Rheinland-Pfalz nichts an<strong>der</strong>es ergibt.<br />

(3) Gleichzeitig mit dem Jahresabschluß ist ein Lagebericht aufzustellen. § 289 des<br />

Handelsgesetzbuches gilt sinngemäß. Im Lagebericht ist auch einzugehen auf die in § 27<br />

EigVO gefor<strong>der</strong>ten Angaben.<br />

§ 12<br />

Leistungsaustausch<br />

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Darlehen des Eigenbetriebes an die Stadt <strong>Speyer</strong> o<strong>der</strong><br />

an sonstige Eigenbetriebe und Eigengesellschaften <strong>der</strong> Stadt <strong>Speyer</strong> sind angemessen zu<br />

vergüten.<br />

§ 13<br />

Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Betriebssatzung</strong> tritt am 1.1.1995 in Kraft.

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