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Bußgeldbescheid - Bad Oeynhausen

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Zahlungsaufforderung<br />

Sie haben, spätestens 2 Wochen nach Rechtskraft (das sind 4 Wochen nach Zustellung) dieses <strong>Bußgeldbescheid</strong>es, den zu zahlenden<br />

Gesamtbetrag - unter Benutzung der beiliegenden Zahlungsbelege - zu überweisen.<br />

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit haben Sie der umseitig angegebenen Behörde unter eingehender Begründung rechtzeitig vor Ablauf der<br />

Zahlungsfrist mitzuteilen, warum Ihnen die fristgemäße Zahlung nicht zuzumuten ist. Geeignete Nachweise über Ihre wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse (z. B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers) sind beizufügen. Falls Sie weder die Zahlungsfrist einhalten noch Ihre<br />

Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig dartun, wird der fällige Betrag zwangsweise beigetrieben. Auch kann das Amtsgericht gegen Sie<br />

Erzwingungshaft anordnen.<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Bei allen Zahlungen, Einsprüchen und sonstigen Eingaben ist die Angabe des Aktenzeichens unerlässlich. Ohne Aktenzeichen können Ihre<br />

Zahlungen und Eingaben nicht verbucht bzw. bearbeitet werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verarbeitung über DV-Anlage Ihre Daten bis zum Abschluss des Verfahrens in einer automatisiert<br />

geführten Datei gespeichert werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Dieser <strong>Bußgeldbescheid</strong> wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich<br />

oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde Einspruch einlegen. Wird der Einspruch schriftlich eingelegt, so ist die Frist nur dann<br />

gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist bei dieser Behörde eingeht; die Erklärung muss in deutscher Sprache abgefasst sein.<br />

Bei einem Einspruch kann auch eine für Sie nachteiligere Entscheidung getroffen werden.<br />

Sie haben die Möglichkeit, zugleich mit dem Einspruch oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses <strong>Bußgeldbescheid</strong>es<br />

sich dazu zu äußern, ob und welche Tatsache und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlastung vorbringen wollen; dabei<br />

steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Sie werden jedoch darauf hingewiesen, dass<br />

Ihnen, falls entlastende Umstände nicht rechtzeitig vorgebracht werden, Nachteile bei der Kostenfestsetzung entstehen können, selbst wenn<br />

das Bußgeldverfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung endet. Nimmt die Verwaltungsbehörde den <strong>Bußgeldbescheid</strong> trotz Ihres<br />

Einspruchs nicht zurück, so leitet sie den Vorgang an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weiter.<br />

Erledigungsvermerk:<br />

I.<br />

Abdruck an<br />

gesetzlichen Vertreter<br />

Verteidiger<br />

II. Bescheid zugestellt am:<br />

III. Bescheid rechtskräftig seit:<br />

Einspruch eingelegt am:<br />

IV. Kostenrechnung Nr.:<br />

Ort:<br />

abgesandt am:<br />

Datum:<br />

V. Eintrag in die Bußgeldliste<br />

Nr.:<br />

VI. Karteikarte angelegt /<br />

ergänzt am:<br />

VII. Zahlung eingegangen am:<br />

gemahnt am:<br />

VIII. zum Akt<br />

(Unterschrift)<br />

Seite 3<br />

Carl Link Verlag Nr. 325Z.165 - 3/H Musterschutz nach<br />

dem Urheberrecht! Nachahmung/Nachdruck nur mit<br />

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