Bußgeldbescheid - Bad Oeynhausen
Bußgeldbescheid - Bad Oeynhausen
Bußgeldbescheid - Bad Oeynhausen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Zahlungsaufforderung<br />
Sie haben, spätestens 2 Wochen nach Rechtskraft (das sind 4 Wochen nach Zustellung) dieses <strong>Bußgeldbescheid</strong>es, den zu zahlenden<br />
Gesamtbetrag - unter Benutzung der beiliegenden Zahlungsbelege - zu überweisen.<br />
Im Falle der Zahlungsunfähigkeit haben Sie der umseitig angegebenen Behörde unter eingehender Begründung rechtzeitig vor Ablauf der<br />
Zahlungsfrist mitzuteilen, warum Ihnen die fristgemäße Zahlung nicht zuzumuten ist. Geeignete Nachweise über Ihre wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse (z. B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers) sind beizufügen. Falls Sie weder die Zahlungsfrist einhalten noch Ihre<br />
Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig dartun, wird der fällige Betrag zwangsweise beigetrieben. Auch kann das Amtsgericht gegen Sie<br />
Erzwingungshaft anordnen.<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Bei allen Zahlungen, Einsprüchen und sonstigen Eingaben ist die Angabe des Aktenzeichens unerlässlich. Ohne Aktenzeichen können Ihre<br />
Zahlungen und Eingaben nicht verbucht bzw. bearbeitet werden.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verarbeitung über DV-Anlage Ihre Daten bis zum Abschluss des Verfahrens in einer automatisiert<br />
geführten Datei gespeichert werden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Dieser <strong>Bußgeldbescheid</strong> wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich<br />
oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde Einspruch einlegen. Wird der Einspruch schriftlich eingelegt, so ist die Frist nur dann<br />
gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist bei dieser Behörde eingeht; die Erklärung muss in deutscher Sprache abgefasst sein.<br />
Bei einem Einspruch kann auch eine für Sie nachteiligere Entscheidung getroffen werden.<br />
Sie haben die Möglichkeit, zugleich mit dem Einspruch oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses <strong>Bußgeldbescheid</strong>es<br />
sich dazu zu äußern, ob und welche Tatsache und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlastung vorbringen wollen; dabei<br />
steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Sie werden jedoch darauf hingewiesen, dass<br />
Ihnen, falls entlastende Umstände nicht rechtzeitig vorgebracht werden, Nachteile bei der Kostenfestsetzung entstehen können, selbst wenn<br />
das Bußgeldverfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung endet. Nimmt die Verwaltungsbehörde den <strong>Bußgeldbescheid</strong> trotz Ihres<br />
Einspruchs nicht zurück, so leitet sie den Vorgang an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weiter.<br />
Erledigungsvermerk:<br />
I.<br />
Abdruck an<br />
gesetzlichen Vertreter<br />
Verteidiger<br />
II. Bescheid zugestellt am:<br />
III. Bescheid rechtskräftig seit:<br />
Einspruch eingelegt am:<br />
IV. Kostenrechnung Nr.:<br />
Ort:<br />
abgesandt am:<br />
Datum:<br />
V. Eintrag in die Bußgeldliste<br />
Nr.:<br />
VI. Karteikarte angelegt /<br />
ergänzt am:<br />
VII. Zahlung eingegangen am:<br />
gemahnt am:<br />
VIII. zum Akt<br />
(Unterschrift)<br />
Seite 3<br />
Carl Link Verlag Nr. 325Z.165 - 3/H Musterschutz nach<br />
dem Urheberrecht! Nachahmung/Nachdruck nur mit<br />
Verlagsgenehmigung!