Vorlage Satzung - Bad Oeynhausen
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Beirat für Menschen mit Behinderungen 515<br />
§ 12<br />
Ehrenamt<br />
Seite 5<br />
Die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen üben ihre Tätigkeit als Ehrenamt<br />
aus.<br />
§ 13<br />
Verschwiegenheit<br />
Die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht<br />
nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Bei der Übernahme<br />
des Ehrenamtes sind sie hierüber zu belehren.<br />
§ 14<br />
Entschädigung<br />
Hinsichtlich der Entschädigung werden die Regelungen über die Entschädigung der<br />
Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung)<br />
zugrunde gelegt und entsprechend angewendet.<br />
§ 15<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Satzung</strong> tritt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
Hinweis:<br />
Die Veröffentlichung erfolgte am 24. und 25.05.2005.<br />
Stand: Juni 2005 19. Erg.Lfg.