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Vorlage Satzung - Bad Oeynhausen

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Beirat für Menschen mit Behinderungen 515<br />

§ 12<br />

Ehrenamt<br />

Seite 5<br />

Die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen üben ihre Tätigkeit als Ehrenamt<br />

aus.<br />

§ 13<br />

Verschwiegenheit<br />

Die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht<br />

nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Bei der Übernahme<br />

des Ehrenamtes sind sie hierüber zu belehren.<br />

§ 14<br />

Entschädigung<br />

Hinsichtlich der Entschädigung werden die Regelungen über die Entschädigung der<br />

Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung)<br />

zugrunde gelegt und entsprechend angewendet.<br />

§ 15<br />

Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Satzung</strong> tritt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

Hinweis:<br />

Die Veröffentlichung erfolgte am 24. und 25.05.2005.<br />

Stand: Juni 2005 19. Erg.Lfg.

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