Ministranten - Handbuch - Liturgie - 2003 - Liturgie-Muenchen.de
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4.2 Eröffnung<br />
4.2.1 Einzug<br />
Die Fackelträger stellen sich ohne Kerzen hinter <strong>de</strong>m Kreuz in <strong>de</strong>r<br />
Sakristei zum Einzug in die Kirche auf (vgl. Aufstellungsskizze). Dann<br />
beginnt <strong>de</strong>r Einzug in <strong>de</strong>n Altarraum.<br />
4.2.2 Verehrung <strong>de</strong>s Altares<br />
Die Verehrung <strong>de</strong>s Altares durch die <strong>Ministranten</strong> und <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />
liturgischen Dienste geschieht durch eine tiefe Verneigung o<strong>de</strong>r, wenn<br />
sich dort (in unmittelbarer Nähe) <strong>de</strong>r Tabernakel befin<strong>de</strong>t, durch eine<br />
Kniebeuge 34 .<br />
Im Altarraum angelangt, gehen die Fackelträger an <strong>de</strong>n für sie vorgesehenen<br />
Platz. Siehe Skizze Nr. 7.1.<br />
4.3. Wortgottesdienst<br />
4.3.1 Lesung(en), Evangelium<br />
Beim Wortgottesdienst bleiben die Fackelträger auf ihrem Platz. Beim<br />
„Ruf vor <strong>de</strong>m Evangelium“ (Halleluja o<strong>de</strong>r je nach <strong>de</strong>r liturgischen<br />
Zeit ein Christusruf) stehen sie auf und schauen in Richtung Ambo,<br />
wenn das Evangelium verkün<strong>de</strong>t wird.<br />
4.4 Eucharistiefeier<br />
4.4.1 Gabenprozession<br />
In <strong>de</strong>r Regel begleiten die Fackelträger mit brennen<strong>de</strong>n Kerzen die<br />
Gabenprozession. Wird Rauchfass verwen<strong>de</strong>t, nimmt <strong>de</strong>r Rauchfassträger<br />
die <strong>Ministranten</strong> vor <strong>de</strong>n Fürbitten mit in die Sakristei und sie<br />
empfangen dort ihre Kerzen.<br />
Zur Gabenprozession gehen sie – voran <strong>de</strong>r Rauchfassträger – in <strong>de</strong>n<br />
Altarraum und stellen sich, je nach <strong>de</strong>n örtlichen Gegebenheiten, an<br />
einem geeigneten Ort um <strong>de</strong>n Altar auf. Dort bleiben sie bis zum En<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>s Hochgebetes. Siehe Skizze Nr. 7.2.<br />
34 Vgl. MB S. 43*, Nr. 84.<br />
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