Die Anmeldung Ihrer Eheschließung beim Standesamt Sie haben sich entschlossen? Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt an Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz zuständig. Die Trauung selbst kann <strong>in</strong> je<strong>dem</strong> Standesamt <strong>in</strong> Deutschland stattf<strong>in</strong>den. Sie haben lediglich den „Wunschort“ Ihrem Wohnsitzstandesamt mitzuteilen. Sie wollen <strong>in</strong> <strong>Crailsheim</strong> heiraten? Dann rufen Sie uns an, damit wir Ihren Wunschterm<strong>in</strong> schon vorab reservieren können und er nicht von anderen Brautpaaren belegt wird. Wir s<strong>in</strong>d Ihr Wohnsitzstandesamt? In e<strong>in</strong>em persönlichen Gespräch teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen <strong>in</strong> Ihrem Fall zur Anmeldung Ihrer Eheschließung benötigt werden. Wenn Sie alle Urkunden /Besche<strong>in</strong>igungen vorliegen haben, lassen Sie uns diese bitte zukommen. Geme<strong><strong>in</strong>s</strong>am legen wir dann e<strong>in</strong>en Term<strong>in</strong> zur Anmeldung Ihrer Eheschließung fest, an <strong>dem</strong> Sie beide Zeit haben. Sie und Ihr/e Partner/<strong>in</strong> haben bei diesem Term<strong>in</strong> nun auch Gelegenheit Fragen zum Ablauf und/oder zur persönlichen Ausgestaltung der Trauung zu klären. Sie können geme<strong><strong>in</strong>s</strong>am Ihr Familienstammbuch aus e<strong>in</strong>er Vielzahl von Musterbüchern zu unterschiedlichen Preisen auswählen, sowie e<strong>in</strong>en geme<strong><strong>in</strong>s</strong>amen Ehenamen festlegen oder getrennte Namen bestimmen. Trauzeugen s<strong>in</strong>d nicht mehr zw<strong>in</strong>gend vorgeschrieben, können aber weiterh<strong>in</strong> gerne die Trauung begleiten. Haben Sie oder/und Ihr/e Partner/<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e ausländische Staatsangehörigkeit? Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei uns, um zu erfahren, welche Unterlagen und Urkunden für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich s<strong>in</strong>d. Andere Länder – andere Urkunden. In e<strong>in</strong>em Land erhalten Sie <strong>in</strong>ternationale Urkunden, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen Land besteht durch länderrechtlichen Vertrag bzw. Abkommen die Pflicht auf den Urkunden die Apostille oder Legalisation anzubr<strong>in</strong>gen. Manche Länder stellen Ehefähigkeitszeugnisse aus, andere wiederum Familienstandsbesche<strong>in</strong>igungen. Sie sehen, es ist wirklich ratsam, direkt bei uns nachzufragen, welche Urkunden und Unterlagen erforderlich s<strong>in</strong>d. Die Prüfverfahren, wenn andere Behörden oder Gerichte e<strong>in</strong>zuschalten s<strong>in</strong>d, erfordern naturgemäß Zeit. Dies ist bei der Planung des <strong>Hochzeit</strong>stages unbed<strong>in</strong>gt zu berücksichtigen. E<strong>in</strong> Wort zu gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Am 01. August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz <strong>in</strong> Kraft getreten. Von diesem Zeitpunkt an können Paare gleichen Geschlechts mite<strong>in</strong>ander e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>getragene Lebenspartnerschaft e<strong>in</strong>gehen. Dabei handelt es sich nicht um e<strong>in</strong>e Ehe im bürgerlichrechtlichen S<strong>in</strong>ne, gleichwohl aber s<strong>in</strong>d die Rechte und Pflichten beider Partner denen von Ehegatten annähernd gleich. In Baden- Württemberg liegt die Zuständigkeit für die Beurkundung und E<strong>in</strong>tragung der Lebenspartnerschaften bei den Landratsämtern. Nähere Informationen wie z.B. die rechtlichen Unterschiede zur Ehe, wie Verfassungsrecht, Steuerrecht, Besoldungs- und Versorgungsrecht, Bestattungsrecht und der berufsständischen Versorgung erhalten Sie beim Landratsamt Schwäbisch Hall, Amt für Migration, Telefon 0791 755-7496 . Die Unterlagen Welche Unterlagen s<strong>in</strong>d zu besorgen? Dies soll nur e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Richtl<strong>in</strong>ie se<strong>in</strong>, wie bereits erwähnt erhalten Sie Ihre persönliche <strong>Auf</strong>stellung direkt bei uns. • Personalausweis oder Reisepass. • <strong>Auf</strong>enthaltsbesche<strong>in</strong>igung der Meldebehörde des Haupt- und Nebenwohnsitzes. • E<strong>in</strong>e beglaubigte Abschrift aus <strong>dem</strong> Geburtenregister mit H<strong>in</strong>weisen. Diese Abschrift erhalten Sie im Standesamt Ihres Geburtsortes. • Wenn Sie schon verheiratet waren, zusätzlich Ihre Eheurkunde sowie Ihr rechtskräftiges Scheidungsurteil. • Wenn Sie mit Ihrem/Ihrer Verlobten bereits geme<strong><strong>in</strong>s</strong>ame K<strong>in</strong>der haben, dann auch die Geburtsurkunde des K<strong>in</strong>des und e<strong>in</strong>e Sorgerechtserklärung über geme<strong><strong>in</strong>s</strong>ames Sorgerecht bzw. e<strong>in</strong>e Negativbesche<strong>in</strong>igung des Jugendamtes über alle<strong>in</strong>iges Sorgerecht der Mutter. Wenn Sie Urkunden anfordern müssen, dann nehmen Sie zu Behördengängen immer Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Denken Sie daran, dass bei Urkundenausstellungen Gebühren anfallen, die je nach Bundesland unterschiedlich se<strong>in</strong> können. Sie wollen im Ausland heiraten? Sie wollen im Ausland zum Beispiel während Ihres Urlaubs heiraten, dann erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig <strong>in</strong> diesem Ferienort, welche Unterlagen dort benötigt werden, denn das Familienrecht im Ausland kann wesentlich vom deutschen Recht abweichen. 4 5 Fach<strong>in</strong>formationen erteilen auch die Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige. Hier erhalten Sie auch Informationsbroschüren zum Thema „Trauung im Ausland“. Weiteres erfahren Sie auch im Internet beim Bundesverwaltungsamt unter www.bundesverwaltungsamt.de oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertigesamt.de.