Chancen Spezial
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SERVICE<br />
Auf jede Frage eine Antwort<br />
KATJA FEIST vom Infocenter<br />
der KfW Förderbank<br />
beantwortet alle<br />
Fragen rund um den<br />
KfW-Studienkredit.<br />
6 <strong>Chancen</strong> <strong>Spezial</strong> 03|09<br />
Sie wollen noch mehr über den KfW-Studienkredit wissen? Die Experten<br />
im Infocenter der KfW helfen Ihnen weiter. Beraterin Katja Feist fasst typische<br />
Fragen zum Thema zusammen.<br />
Was passiert, wenn ich während meines Studiums<br />
die Fachrichtung wechsele?<br />
Das ist grundsätzlich möglich. Allerdings muss<br />
der Kreditnehmer nach dem sechsten Semester<br />
an Universitäten beziehungsweise nach dem<br />
fünften Semester an Fachhochschulen und bei<br />
Bachelorstudiengängen einen Nachweis über<br />
das Vordiplom oder eine vergleichbare Leistung<br />
vorlegen. Wer sich an der Universität nach dem<br />
vierten Semester für ein neues Studienfach entscheidet,<br />
hat also nur noch zwei Semester Zeit,<br />
diesen Nachweis zu erwerben. Das kann oft<br />
schwierig werden. Daher sollten Studenten, die<br />
ihr Fach wechseln möchten, diesen Schritt so<br />
früh wie möglich gehen.<br />
Mein Studium dauert länger als erwartet. Kann<br />
ich trotzdem bis zum Schluss mit dem Studienkredit<br />
rechnen?<br />
Beim BAföG ist es von zentraler Bedeutung, dass<br />
das Studium in der Regelstudienzeit beendet<br />
wird – beim Studienkredit nicht. Hier gilt grundsätzlich:<br />
Die Finanzierung kann bis zum Ende<br />
des zehnten Fördersemesters erfolgen. Darüber<br />
hinaus haben Studenten die Möglichkeit, die<br />
Auszahlungsphase um bis zu vier Semester zu<br />
verlängern. Wer dies nutzen möchte, muss aller-<br />
dings spätestens im zehnten Fördersemester<br />
eine Bescheinigung vorlegen, in der die Hochschule<br />
bestätigt, dass der Student sein Studium<br />
voraussichtlich innerhalb der kommenden vier<br />
Semester beenden wird.<br />
Ich möchte vorübergehend an einer Hochschule<br />
im Ausland studieren. Läuft mein Kredit weiter?<br />
In diesem Fall wird zwischen zwei Szenarien<br />
unterschieden. Viele Studierende legen ein Auslandssemester<br />
ein, weil es in ihrem Studiengang<br />
vorgesehen ist. Sie bleiben dann eventuell weiterhin<br />
an der deutschen Hochschule ordentlich<br />
eingeschrieben und der Kredit wird ganz normal<br />
weiter ausgezahlt. Anders sieht es aus,<br />
wenn ein Student ein Urlaubssemester einlegt,<br />
um ins Ausland zu gehen. Dann wird die Kreditauszahlung<br />
unterbrochen. Auch für ein Praxissemester<br />
ist es möglich, ein Urlaubssemester<br />
einzulegen, während dessen die Auszahlung<br />
unterbrochen wird.<br />
Nehmen Sie Kontakt auf<br />
Strack/Corbis<br />
Ant<br />
Wer Fragen zum KfW-Studienkredit hat, erreicht das Infocenter<br />
telefonisch unter 0180 1 24 24 25* montags bis freitags zwischen<br />
Szyperski,<br />
8:00 Uhr und 17:30 Uhr.<br />
Heike Henke,<br />
Die KfW fi nden Sie außerdem im Internet unter www.kfw.de<br />
Lena<br />
*3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen. Fotos: