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Stichwortverzeichnis A B C D - Tilag AG

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11 VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN<br />

ab 1. Januar 2008<br />

1. Unsere Preise verstehen sich exkl. MWST. Preisänderungen bleiben ausdrücklich jederzeit vorbehalten<br />

(unsere Mehrwertsteuernummer 169’278).<br />

2. Einflüsse durch höhere Gewalt sowie Preissteigerungen infolge Rohstoffverknapppung entbindet uns aller<br />

eingegangenen Verpflichtungen.<br />

3. Zahlungskonditionen: 30 Tage – netto.<br />

Es gelten in jedem Fall die in unseren Fakturen vermerkten Konditionen.<br />

Verzugszins: 8 %<br />

Bei Betreibung, Nachlasstundung und Konkurs entfällt jeglicher Rabattanspruch.Bei Nettofakturen<br />

gelten die zurzeit gültigen, offiziellen Brutto-Listenpreise.<br />

4. Lieferungen nach Graubünden werden ab Chur respektive Landquart mit einem Bergzuschlag belastet.<br />

Auslandlieferungen werden mit der effektiven Verzollungsbebühr belastet.<br />

5. Lieferungen ab unserem Lager in Wittenbach unter einem Warenwert von Fr. 2'000.-- (inkl. MwST) werden<br />

mit einem Fracht-/ Umtriebszuschlag von Fr. 61.20 pro Lieferung belastet.<br />

6. Lieferungen ab unserem Lager in Wittenbach ab einem Warenwert von Fr. 2'001.-- (inkl. MwST) werden mit<br />

einem Fracht-/ Umtriebszuschlag von Fr. 48.-- pro Lieferung belastet.<br />

Für Direktlieferungen ab Herstellerwerk gelten die Lieferbedingungen des jeweiligen Lieferanten.<br />

7. Gewisse Artikel werden auf Leihpaletten geliefert. Nicht zurückgegebene Paletten werden verrechnet.<br />

8. Lieferungen verstehen sich ausdrücklich ohne Ablad. Erfolgt der Ablad durch unseren Chauffeur, behalten wir<br />

uns vor, die Kosten in Rechnung zu stellen. Lieferungen von grösseren Mengen, die nicht durch den<br />

Chauffeur abgeladen werden können, nehmen wir, unter Belastung der Frachtkosten, an unser Lager zurück.<br />

Lieferungsverschiebungen ab unserem Lager müssen mind. 24 Stunden vorher gemeldet werden.<br />

9. Reklamationen sind innert 8 Tagen nach Auslieferung der Ware anzumelden.<br />

10. Retouren werden nur in Ausnahmefällen und in einwandfreiem Zustand unter vorheriger Avisierung<br />

angenommen. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Sonderanfertigungen können nicht<br />

zurückgenommen werden.<br />

11. Retouren werden zu 70 % des Netto-Warenwertes vergütet, abzüglich Fr. 100.-- Umtriebsentschädigung. Die<br />

Vergütung erfolgt in Form einer Warengutschrift zur späteren Verrechnung.<br />

12. Die vorliegenden Bedingungen treten bei Auftragserteilung in Kraft. Änderungen bedürfen der schriftlichen<br />

Form. Im weiteren gelten die Bestimmungen des OR.<br />

13. Gerichtstand bildet der Sitz unserer Firma.<br />

11-1

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