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Leistungsansprüche für die Auslandschweizer ... - Treffpunkt-Arbeit

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Wie bin ich als <strong>Arbeit</strong>nehmer oder <strong>Arbeit</strong>nehmerin mit<br />

Schweizer Pass bei der Rückkehr bzw. erstmaligen Einreise<br />

in <strong>die</strong> Schweiz aus einem Nicht-EU/EFTA-Staat versichert ?<br />

• Sie sind gegen <strong>Arbeit</strong>slosigkeit versichert, wenn Sie in einem<br />

Nicht-EU/EFTA-Staat als <strong>Arbeit</strong>nehmer oder <strong>Arbeit</strong>nehmerin tätig<br />

waren und :<br />

2<br />

– nach Ihrem Auslandaufenthalt von mehr als einem Jahr in <strong>die</strong><br />

Schweiz zurückkehren ;<br />

– mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 2 Jahre<br />

gearbeitet haben ;<br />

– Ihren Anspruch innerhalb eines Jahres nach Ihrer Rückkehr<br />

bzw. Einreise geltend machen<br />

3<br />

und<br />

– eine Bescheinigung Ihres <strong>Arbeit</strong>gebers über <strong>die</strong> Dauer Ihrer<br />

Tätigkeit beibringen.<br />

Welche Schritte habe ich bei meiner Rückkehr bzw.<br />

erstmaligen Einreise in <strong>die</strong> Schweiz aus einem Nicht-EU/<br />

EFTA-Staat zu unternehmen ?<br />

• Wenn Sie bei Ihrer Rückkehr bzw. Einreise in <strong>die</strong> Schweiz aus einem<br />

Nicht-EU/EFTA-Staat arbeitslos sind und eine Erwerbstätigkeit auf-<br />

3<br />

nehmen wollen, müssen Sie sich unverzüglich persönlich bei Ihrer<br />

Wohngemeinde (oder beim zuständigen RAV) als arbeitslos melden.<br />

• Den Anspruch auf <strong>Arbeit</strong>slosenentschädigung müssen Sie unbedingt<br />

innerhalb eines Jahres seit Ihrer Rückkehr bzw. Einreise in <strong>die</strong><br />

Schweiz geltend machen. Andernfalls entfällt der Anspruch auf<br />

Versicherungsleistungen.<br />

• Im Übrigen haben Sie <strong>die</strong> gleichen Voraussetzungen zu erfüllen<br />

wie inländische Personen (vgl. Info-Service “<strong>Arbeit</strong>slosigkeit”,<br />

Nr. 716.200).<br />

Wie viel <strong>Arbeit</strong>slosenentschädigung erhalte ich ?<br />

• Nach Rückkehr aus einem Nicht-EU/EFTA-Staat und bei Erfüllung aller<br />

Anspruchsvoraussetzungen haben Sie Anspruch auf 90 Taggelder.<br />

Ihr Taggeld beträgt 80 % Ihres Pauschalansatzes. Der Pauschalansatz<br />

beträgt je nach Ausbildung und Alter von Ihnen 153, 127, 102<br />

oder 40 Franken pro Tag. Dieser wird um <strong>die</strong> Hälfte reduziert, wenn<br />

Sie infolge Schulausbildung, Umschulung, Weiterbildung oder im<br />

Anschluss an eine Berufslehre von der Erfüllung der Beitragszeit<br />

befreit sind, weniger als 25 Jahre alt sind und keine Unterhaltspflichten<br />

gegenüber Kindern haben.<br />

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