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Gutachten - Tuning-Contact

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TEILEGUTACHTEN<br />

Nr. 00-1771-00-02<br />

Prüfgegenstand: Fahrwerksfedern für Audi 100 Typ 44<br />

Hersteller: De Merwede B.V.<br />

I. Verwendungsbereich<br />

Seite 2 von 6<br />

Fahrzeughersteller: Audi AG Ingolstadt<br />

Fz.-Typ Ausführungen Handelsname ABE-Nr.<br />

44 alle bis 147 kW<br />

Audi 100<br />

C 727<br />

ohne<br />

Niveauregulierung<br />

Audi 100 Avant<br />

C 727/1<br />

Achslastgrenzen: Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast über<br />

1070 kg auf Achse 1. Bei Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast über 950 kg auf<br />

Achse 2 ist diese auf 950 kg zu begrenzen.<br />

II. Beschreibung der Federn<br />

Federn für Vorderachse: Kennzeichnung 10-026 VA<br />

Windungszahl 4,7<br />

Außendurchmesser 185 mm<br />

Ungespannte Höhe 320 mm<br />

Drahtstärke 15 mm<br />

Kennlinie linear<br />

Federn für Hinterachse: Kennzeichnung 10-026 HA<br />

Windungszahl 10,25<br />

Außendurchmesser 122,5 mm<br />

Ungespannte Höhe 344 mm<br />

Drahtstärke 13 mm<br />

Kennlinie linear<br />

Endanschläge: vorn und hinten Verwendung der serienmäßigen Endanschläge<br />

III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen<br />

• Sonderräder/Distanzscheiben<br />

Der Einbau der Federn ist an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen mit allen<br />

Rad-Reifen-Kombinationen mit und ohne Distanzscheiben zulässig, die serienmäßig Verwendung<br />

finden oder durch besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen freigegeben sind, wenn<br />

die Spurverbreiterung nicht mehr als 2% beträgt,<br />

die Auflagen und Hinweise des Rädergutachtens/Distanzscheibengutachtens auch<br />

weiterhin eingehalten werden,<br />

und die serienmäßigen Endanschläge nicht aufgrund von Auflagen im Rädergutachten/<br />

Distanzscheibengutachten verändert werden müssen (z.B. durch den Einbau zusätzlicher<br />

oder geänderter Federwegsbegrenzer).<br />

• Spoiler und Sonderauspuffanlagen<br />

Im Leerzustand hat das Fahrzeug eine verringerte Bodenfreiheit. Bei zulässiger Achslast ist die<br />

Bodenfreiheit gegenüber einem Serienfahrzeug unverändert. Wird die Bodenfreiheit durch<br />

Spoiler, Seitenschweller oder Sonderauspuffanlagen eingeschränkt, ist dies wegen der<br />

Tieferlegung bereits bei Teillast besonders zu beachten.<br />

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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