V K A - Bulletin Nr. 2 2008
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bereits über die AK71 (www.ak71.ch) ab?<br />
1948 gegründet, versichert die Ausgleichskasse Grosshandel + Transithandel AK71 zur Zeit rund<br />
2'600 Mitgliedsfirmen mit einem Arbeitnehmerbestand von über 120'000 Personen.<br />
Mit einem jährlichen Beitragsinkasso von über 740-Mio Franken und jährlichen Rentenzahlungen von<br />
über 680-Mio Franken gehört die Ausgleichskasse zu den zehn grössten Verbandsausgleichskassen<br />
der Schweiz. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Abzügen der AHV/IV/EO<br />
und der ALV erhebt die Kasse zur Deckung Ihres eigenen Aufwandes Verwaltungskostenansätze,<br />
die mit zu den günstigsten der Schweiz gehören.<br />
Bei einer Lohnsumme<br />
bis Fr. 1‘000‘000.00 0,10%<br />
bis Fr. 2‘000‘000.00 0,08%<br />
bis Fr. 5’000‘000.00 0,06%<br />
bis Fr. 10‘000‘000.00 0,05%<br />
bis Fr. 20‘000‘000.00 0,04%<br />
über Fr. 20‘000‘000.00 0,03%<br />
Selbständigerwerbende 0,08% (des beitragspflichtigen Einkommens)<br />
Bei einer Lohnsumme/Beitragspflichtigen Einkommen von Fr. 100'000.-- ergibt dies gegenüber<br />
vielen kantonalen Ausgleichskassen bereits eine jährliche Ersparnis von rund Fr. 200.-- bei den<br />
Verwaltungskosten.<br />
Neben diesen finanziellen Vorteilen, die eine Firma durch den Anschluss an die Kasse hat, bietet die<br />
AK71 jederzeit Hilfe und Rat für die Bewältigung von Problemen in der 1. Säule.<br />
Die BVG-Stiftung Grosshandel + Transithandel wurde 1984 gegründet<br />
Per 31. Dezember 2006 versichert die Stiftung 200 Firmen mit 1‘980 Arbeitnehmerinnen und<br />
Arbeitnehmern. Der derzeitige Deckungsgrad beträgt 131,8%.<br />
Wie die Familienausgleichskasse wird auch die BVG-Stiftung in Personalunion mit der<br />
Ausgleichskasse geführt. Das heisst für die angeschlossenen Firmen auch, dass für diese<br />
Dienstleistung keine weiteren Verwaltungskosten erhoben werden.<br />
Versicherungspläne<br />
• VSIG-MINI (Versicherung nach BVG-Obligatorium)<br />
• VSIG-PLUS (Versicherung nach BVG-Obligatorium mit Invaliditäts- und<br />
Hinterlassenenleistungen in Prozenten des versicherten Lohnes / IV-Renten von 40% - 60%<br />
des versicherten Lohnes)<br />
• VSIG-UEBER 1 (entspricht VSIG-Plus mit einer maximal versicherbaren Lohnsumme nach<br />
UVG (Fr. 106‘800.00) / IV-Renten von 40% - 60% des versicherten Lohnes)<br />
• VSIG-UEBER 2 (entspricht VSIG-Plus mit einer maximal versicherbaren Lohnsumme von Fr.<br />
774‘000.00 / IV-Renten von 40% - 60% des versicherten Lohnes)<br />
Diese Punkte sprechen für die BVG-Stiftung:<br />
• kostengünstig, es werden keine Verwaltungskosten erhoben;<br />
• vereinfachte Abrechnung (Beiträge werden zusammen mit der Faktur für die 1. Säule in<br />
Monats- oder Quartalspauschalen erhoben;<br />
• "kleine, aber feine" Stiftung: guter Deckungsgrad;<br />
• Offertrechnung, die in ‚Eigenregie‘ erarbeitet werden kann (Muster<br />
wird auf einer CD oder per Email zugestellt) oder von der Stiftung nach Vorlage der relevanten<br />
Versicherungsdaten erstellt wird.