Satzung Berufsverständnis Richtlinien - Berufsverband für Vitametik ...
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<strong>Berufsverband</strong> <strong>für</strong> <strong>Vitametik</strong> ® e. V. <strong>Satzung</strong> Juni 2012<br />
Beitragsordnung<br />
Anlage zur <strong>Satzung</strong>, Änderung Juni 2012<br />
Bei der Mitgliederversammlung am 15.06.2012 wurden von den anwesenden Mitgliedern die Höhe der<br />
Mitgliedsbeiträge und die Zahlungsmodalitäten ab dem 01. Januar 2013 beschlossen.<br />
- Aktive Mitglieder zahlen ab Januar 2013 monatlich 30,00 Euro. Der Betrag wird jeweils zum Ende des<br />
Monats eingezogen.<br />
- Passive Mitglieder zahlen ab 2013 130,00 Euro im Januar jeden Jahres. Der Betrag wird Ende Januar<br />
eingezogen.<br />
Zahlungsmodalitäten der Mitgliedsbeiträge:<br />
- Sie sind einheitlich per Lastschrifteinzug/Einzugsermächtigung zu zahlen.<br />
- Überweisungen sind nur von den ausländischen Mitgliedern zulässig.<br />
- Beim Eintritt neuer aktiver Mitglieder ist die erste monatliche Zahlung von 30,00 Euro zum Ende des<br />
Monats fällig in dem der Eintritt erfolgt. Passive Mitglieder zahlen bei Einritt im 1. Halbjahr den vollen<br />
Beitrag (130,00 Euro), bei Eintritt im 2. Halbjahr den halben Beitrag (65,00 Euro). Die Zahlung ist zum Ende<br />
des Monats fällig in dem der Eintritt erfolgt. Bei Eintritt eines passiven Mitglieds im Dezember wird kein<br />
Beitrag mehr erhoben.<br />
- Die Prozesskostenpauschale beträgt einmalig 50,00 Euro und ist beim Eintritt in den BVV von allen neuen<br />
aktiven Mitgliedern, bzw. beim erstmaligen Wechsel von passiver zu aktiver Mitgliedschaft zu zahlen und ist<br />
zum Ende des Monats fällig in dem der Eintritt bzw. Wechsel erfolgt.<br />
- Es obliegt jedem Mitglied, wenn keine Kontodeckung vorhanden ist, bzw. bei einer Änderung der<br />
Bankverbindung die Geschäftsstelle zu informieren und <strong>für</strong> eine baldige Kontodeckung zu sorgen.<br />
- Bei Rücklastschriften, die nicht durch den BVV verursacht sind, werden die Rücklastschriftgebühren dem<br />
Mitglied berechnet. Bei erfolgloser Abbuchung erfolgt der 2. Lastschrifteinzug ca. 2 Wochen später.<br />
- Wenn die Zahlung des Mitgliedsbeitrages nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach den<br />
Zahlungsterminen erfolgt, ist der Vorstand nach einmaliger schriftlicher Mahnung (Email, Fax, Brief) zum<br />
Lizenzentzug und Ausschluss berechtigt.<br />
- Beim Austritt eines aktiven Mitglieds wird ab dem auf den Austritt folgenden Monat kein Beitrag mehr<br />
eingezogen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge ist nicht möglich.<br />
- Beim Austritt eines passiven Mitglieds während des Jahres wird der bereits gezahlte Beitrag nicht zurück<br />
erstattet.