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Schule von A bis Z 2012 – Dienstrecht Inhaltsverzeichnis ... - VLBS

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Schwerbehinderung<br />

Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen<br />

(SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen<br />

(RdErl. des Kultusministeriums vom 31.5.89 - BASS 21 – 06 Nr. 1)<br />

Die Zahl der Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund schwerwiegender Erkrankungen<br />

einen Schwerbehindertenausweis beantragen müssen, steigt in den<br />

letzten Jahren beständig an. Ein Grund dafür ist sicher im hohen Durchschnittsalter<br />

der Kollegien zu suchen, ein anderer in der wachsenden Belastung, der<br />

Lehrerinnen und Lehrer heute in der <strong>Schule</strong> ausgesetzt sind.<br />

Wann ist ein Mensch behindert?<br />

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder<br />

seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate <strong>von</strong> dem<br />

für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und dadurch ihre Teilhabe am<br />

Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. (§ 2 SGB IX)<br />

Was ist zu tun, um die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch zu erhalten?<br />

Bevor Sie einen Antrag stellen, lassen Sie sich <strong>von</strong> der Schwerbehindertenvertretung<br />

Ihrer Schulform beraten, sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt / Ihrer<br />

Ärztin, machen Sie sich auf jeden Fall kundig. Ausführliche Informationen zur Antragstellung<br />

und zu den Grundlagen für die Beurteilung einer Erkrankung durch<br />

Ärzte erhalten Sie in den Richtlinien „Versorgungsmedizinische Grundsätze", die<br />

sie als pdf-Datei herunterladen können unter:<br />

http://www.lwl.org/lwl-versorgungsamt-download/Antraege_und_downloads/Anlage_VersmedVO_BGBl_vom.pdf<br />

Erst danach sollten Sie wie folgt vorgehen:<br />

Antrag bei der zuständigen Stelle bei Kreis bzw. kreisfreien Stadt stellen. Eingangsbescheid<br />

auf dem Dienstweg an die Dienststelle schicken. Der Antragsteller,<br />

die Antragstellerin wird ab dato als schwerbehindert unter Vorbehalt geführt.<br />

Zur Anerkennung als schwerbehinderter Mensch muss der Grad der Behinderung<br />

(GdB) mindestens 50 betragen.<br />

Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird ein versorgungsamtlicher Bescheid<br />

erteilt und ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Schicken Sie bitte sofort<br />

nach Erhalt des Ausweises eine Kopie auf dem Dienstweg an die BR. Die Meldung<br />

der Behinderung an die Dienststelle bringt Ihnen keine Nachteile!<br />

Änderungsantrag („Verschlimmerungsantrag“) nur stellen, wenn mit Sicherheit<br />

eine Erhöhung des Grades der Behinderung zu erwarten ist. Befragen Sie vorher<br />

Ihren Facharzt, sprechen Sie mit der Schwerbehindertenvertretung. Denn: In bestimmten<br />

Fällen ist auch eine Rückstufung möglich!<br />

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