14.04.2013 Aufrufe

Bekanntmachung Wahllokale - Walluf

Bekanntmachung Wahllokale - Walluf

Bekanntmachung Wahllokale - Walluf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3 3 Rathaus, Mühlstr. 40 rückwärtiges Ge-<br />

bäude, (Bauamt), Büro Frau Hölzer<br />

4 4 Rathaus, Mühlstr. 40, Zimmer 15<br />

Briefwahl Briefwahl Rathaus, Mühlstr. 40, Sitzungssaal<br />

Falls die Ergebnisermittlung am 28. März 2011 nicht abgeschlossen werden kann,<br />

vertagt sich der Auszählungsvorstand am Ende der Sitzung auf den Folgetag.<br />

3. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des<br />

Wahlergebnisses durch die Wahlvorstände, Briefwahlvorstände und<br />

Auszählungswahlvorstände sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit<br />

das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

4.1. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen und abstimmen, in dem sie in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.<br />

Dazu hat sie die Wahlbenachrichtigung und einen Ausweis mitzubringen. Die<br />

Wahlbenachrichtigung soll bei einer evtl. notwendigen Stichwahl der Wahl der<br />

Landrätin/ des Landrates des Rheingau-Taunus-Kreises abgeben werden.<br />

4.2. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, die im Wahlraum<br />

bereitgehalten werden. Für jede der gleichzeitig durchgeführten Wahlen und<br />

für die Volksabstimmung gibt es einen besonderen Stimmzettel; sie<br />

unterscheiden sich durch den Aufdruck und die Farbe des Papiers:<br />

- ein amtlicher weißer Stimmzettel für die Gemeindewahl,<br />

- ein amtlicher roter Stimmzettel für die Kreiswahl<br />

- ein amtlicher oranger Stimmzettel für die Wahl der Landrätin/ des Landrates<br />

- ein amtlicher grüner Stimmzettel für die Volksabstimmung<br />

4.3. Sind für die Kommunalwahlen mehrere Wahlvorschläge (Listen) zur Wahl<br />

zugelassen, wird nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl<br />

verbundenen Verhältniswahl gewählt; ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen,<br />

so wird die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.<br />

Die amtlichen Stimmzettel erhalten<br />

- bei der mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl die<br />

zugelassenen Wahlvorschläge in der gemäß § 15 Abs. 4 des<br />

Kommunalwahlgesetzes bestimmten Reihenfolge unter Angabe des Namens<br />

der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung<br />

verwendet, auch diese, Ruf- und Familiennamen der Bewerberinnen und<br />

Bewerber eines jeden Wahlvorschlags, zu jeder Bewerberin oder zu jedem<br />

Bewerber bei der Wahl der Kreistagsabgeordneten zusätzlich Beruf oder<br />

Stand, Geburtsjahr und die Gemeinde der Hauptwohnung sowie einen Kreis<br />

für die Kennzeichnung eines Wahlvorschlages und drei<br />

Kennzeichnungsmöglichkeiten für jede Bewerberin und jeden Bewerber. Es<br />

sind für jeden Wahlvorschlag höchstens so viele Bewerberinnen und<br />

Bewerber aufgeführt, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!