PDF-Datei des WWB 05/2013 - Waren
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<strong>Waren</strong> – 6 – Nr. <strong>05</strong>/<strong>2013</strong><br />
Anlage: Lageplan<br />
▼<br />
Satzung der Stadt <strong>Waren</strong> (Müritz)<br />
über die Ausübung <strong>des</strong> besonderen Vorkaufsrechtes gemäß<br />
§ 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für Flächen <strong>des</strong> in Aufstellung<br />
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 21 „<strong>Waren</strong>sberg“ der<br />
Stadt <strong>Waren</strong> (Müritz)<br />
Auf Grund von § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land<br />
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl.<br />
M-V S. 777) und <strong>des</strong> § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 <strong>des</strong> Baugesetzbuches<br />
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.<br />
September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel<br />
1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), hat die<br />
Stadtvertretung in ihrer Sitzung vom 20. Februar <strong>2013</strong> folgende<br />
Satzung beschlossen:<br />
Präambel<br />
Für das Gebiet, das sich im Geltungsbereich nachfolgender Satzung<br />
befindet, soll zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen<br />
Entwicklung eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen werden.<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst Flächen im<br />
Bereich <strong>des</strong> in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 21<br />
„<strong>Waren</strong>sberg“ der Stadt <strong>Waren</strong> (Müritz).<br />
Folgende Flurstücke der Gemarkung <strong>Waren</strong> liegen im Geltungsbereich:<br />
Flur 34 - Flurstücke: 140/7, 141/3, 141/4, 142/2;<br />
Flur 35 - Flurstücke: 1/1, 2, 3, 4/1, 5, 6.<br />
Der genaue Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Plan<br />
durch eine gestrichelte schwarze Linie dargestellt. Der Plan ist Bestandteil<br />
der Satzung.<br />
Werden innerhalb <strong>des</strong> Geltungsbereiches der Satzung Flurstücke<br />
aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch<br />
Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die<br />
Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.<br />
§ 2<br />
Planungsziel<br />
Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 <strong>des</strong> Baugesetzbuches (BauGB)<br />
steht der Stadt <strong>Waren</strong> (Müritz) zur Sicherung einer geordneten<br />
städtebaulichen Entwicklung ein Vorkaufsrecht zu. Dieses Vorkaufsrecht<br />
bezieht sich auf das im § 1 dieser Satzung näher bezeichnete<br />
Gebiet. In der Stadt <strong>Waren</strong> (Müritz) besteht weiterhin<br />
ein Bedarf an Wohnbauflächen entsprechend den Ergebnissen <strong>des</strong><br />
integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Um diesen Bedarf zu<br />
decken, wird für dieses Gebiet zur Sicherung einer geordneten<br />
städtebaulichen Entwicklung diese Satzung erlassen. Der Geltungsbereich<br />
der Satzung umfasst im Wesentlichen Flächen, die im Flächennutzungsplan<br />
als Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet<br />
dargestellt sind.<br />
§ 3<br />
Inkrafttreten<br />
Die Satzung über die Ausübung <strong>des</strong> besonderen Vorkaufsrechtes<br />
tritt mit Ablauf <strong>des</strong> Tages der Bekanntmachung in Kraft.<br />
<strong>Waren</strong> (Müritz), 26.02.<strong>2013</strong>