Mietspiegel Esslingen 2012
Mietspiegel Esslingen 2012
Mietspiegel Esslingen 2012
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Vorwort<br />
3<br />
STADT ESSLINGEN AM NECKAR<br />
Der vorliegende <strong>Mietspiegel</strong> wurde gemäß den Bestimmungen des §558d Abs. 2S. 1<br />
BGB unter Zugrundelegung des Verbraucherpreisindex für Deutschland fortgeschrieben.<br />
Die Grundlage für die Fortschreibung bildete eine repräsentative Umfrage bei Mietern<br />
nicht preislich gebundener Wohnungen im Stadtgebiet von <strong>Esslingen</strong> amNeckar aus<br />
dem Jahr 2009.<br />
Die Daten wurden im Zeitraum von Juni bis August 2009 bei zufällig ausgewählten<br />
mietspiegelrelevanten Haushalten nur zum Zweck der <strong>Mietspiegel</strong>erstellung schriftlich<br />
erhoben. Der <strong>Mietspiegel</strong> wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen<br />
errechnet und erfüllt damit methodisch die Voraussetzungen eines qualifizierten<br />
<strong>Mietspiegel</strong>s.<br />
An der Erstellung des <strong>Mietspiegel</strong>s hat ein begleitender Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexperten<br />
mitgewirkt. Indiesem Gremium waren vertreten:<br />
Baugenossenschaft <strong>Esslingen</strong> eG<br />
Deutscher Mieterbund Landkreis <strong>Esslingen</strong> e.V.<br />
Esslinger Wohnungsbau GmbH<br />
Haus und Grund <strong>Esslingen</strong> e.V.<br />
Mieterbund <strong>Esslingen</strong> Stadt und Land e.V.<br />
Stadt <strong>Esslingen</strong> am Neckar, Amt für Sozialwesen und Gutachterausschuss<br />
Die repräsentative Datenerhebung 2009 wurde von diesem Arbeitskreis unter<br />
wissenschaftlicher Begleitung des EMA-Instituts für empirische Marktanalysen, Sinzing,<br />
organisiert. Die Auswertung der Daten und die Konzeption des <strong>Mietspiegel</strong>s erfolgte<br />
durch das EMA-Institut. Das dem <strong>Mietspiegel</strong> zugrunde liegende regressionsanalytische<br />
Auswertungsverfahren ermöglicht detaillierte und mathematisch abgesicherte Ergebnisse<br />
für den Mietwohnungsmarkt.<br />
Der <strong>Mietspiegel</strong> in der vorliegenden Form wurde von den Interessenvertretern der<br />
Vermieter und der Mieter und von der Stadt <strong>Esslingen</strong> am Neckar als qualifizierter <strong>Mietspiegel</strong><br />
anerkannt. Er tritt am1.Januar <strong>2012</strong> in Kraft.<br />
Der <strong>Mietspiegel</strong> stellt keine Preisempfehlung dar, esdürfen durchaus niedrigere, jedoch<br />
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht wesentlich höhere Mieten gefordert werden.<br />
In diesem Sinne erwarten die an der Erstellung Beteiligten, dass der <strong>Mietspiegel</strong> weiterhin<br />
Vermietern und Mietern, Verbänden, Gutachtern und Gerichten eine praktikable und<br />
realitätsgerechte Entscheidungshilfe sein wird.<br />
<strong>Esslingen</strong> amNeckar, im Dezember 2011