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Mietspiegel Esslingen 2012

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Vorwort<br />

3<br />

STADT ESSLINGEN AM NECKAR<br />

Der vorliegende <strong>Mietspiegel</strong> wurde gemäß den Bestimmungen des §558d Abs. 2S. 1<br />

BGB unter Zugrundelegung des Verbraucherpreisindex für Deutschland fortgeschrieben.<br />

Die Grundlage für die Fortschreibung bildete eine repräsentative Umfrage bei Mietern<br />

nicht preislich gebundener Wohnungen im Stadtgebiet von <strong>Esslingen</strong> amNeckar aus<br />

dem Jahr 2009.<br />

Die Daten wurden im Zeitraum von Juni bis August 2009 bei zufällig ausgewählten<br />

mietspiegelrelevanten Haushalten nur zum Zweck der <strong>Mietspiegel</strong>erstellung schriftlich<br />

erhoben. Der <strong>Mietspiegel</strong> wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen<br />

errechnet und erfüllt damit methodisch die Voraussetzungen eines qualifizierten<br />

<strong>Mietspiegel</strong>s.<br />

An der Erstellung des <strong>Mietspiegel</strong>s hat ein begleitender Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexperten<br />

mitgewirkt. Indiesem Gremium waren vertreten:<br />

Baugenossenschaft <strong>Esslingen</strong> eG<br />

Deutscher Mieterbund Landkreis <strong>Esslingen</strong> e.V.<br />

Esslinger Wohnungsbau GmbH<br />

Haus und Grund <strong>Esslingen</strong> e.V.<br />

Mieterbund <strong>Esslingen</strong> Stadt und Land e.V.<br />

Stadt <strong>Esslingen</strong> am Neckar, Amt für Sozialwesen und Gutachterausschuss<br />

Die repräsentative Datenerhebung 2009 wurde von diesem Arbeitskreis unter<br />

wissenschaftlicher Begleitung des EMA-Instituts für empirische Marktanalysen, Sinzing,<br />

organisiert. Die Auswertung der Daten und die Konzeption des <strong>Mietspiegel</strong>s erfolgte<br />

durch das EMA-Institut. Das dem <strong>Mietspiegel</strong> zugrunde liegende regressionsanalytische<br />

Auswertungsverfahren ermöglicht detaillierte und mathematisch abgesicherte Ergebnisse<br />

für den Mietwohnungsmarkt.<br />

Der <strong>Mietspiegel</strong> in der vorliegenden Form wurde von den Interessenvertretern der<br />

Vermieter und der Mieter und von der Stadt <strong>Esslingen</strong> am Neckar als qualifizierter <strong>Mietspiegel</strong><br />

anerkannt. Er tritt am1.Januar <strong>2012</strong> in Kraft.<br />

Der <strong>Mietspiegel</strong> stellt keine Preisempfehlung dar, esdürfen durchaus niedrigere, jedoch<br />

aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht wesentlich höhere Mieten gefordert werden.<br />

In diesem Sinne erwarten die an der Erstellung Beteiligten, dass der <strong>Mietspiegel</strong> weiterhin<br />

Vermietern und Mietern, Verbänden, Gutachtern und Gerichten eine praktikable und<br />

realitätsgerechte Entscheidungshilfe sein wird.<br />

<strong>Esslingen</strong> amNeckar, im Dezember 2011

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