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1 010 Allgemeine Mietbedingungen Festsaal Riesei - Werdohl

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III. Einschränkungen des Mietrechts<br />

1. Der Zustimmung der Vermieterin bedürfen:<br />

a) genehmigungspflichtige Verlosungen<br />

b) Funk- und Fernsehsendungen und -aufzeichnungen<br />

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c) gewerbsmäßiges Fotografieren und Filmen (ausgenommen die Presse)<br />

d) gewerbsmäßige Werbung<br />

2. Nicht gestattet ist die Ablage von Garderoben an anderen als den dafür vorgesehenen<br />

Stellen.<br />

IV. Haftung und Haftungsausschluß<br />

1. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für die vom Mieter oder dritten Personen<br />

eingebrachten Gegenstände einschließlich der Garderoben der Veranstalter,<br />

Mitwirkenden und Besucher, soweit sie nicht von der Vermieterin ausdrücklich<br />

in besondere Verwahrung genommen wurden.<br />

Der Mieter hat die Pflicht, von ihm oder Dritten mitgebrachte Gegenstände<br />

unverzüglich nach der Veranstaltung aus dem Schulzentrum <strong>Riesei</strong> zu<br />

entfernen. Bei Nichtbeachtung behält sich die Vermieterin vor, die zurückgebliebenen<br />

Sachen auf Kosten und Risiko des Mieters diesem zuzustellen oder<br />

volle Miete für die in Anspruch genommenen Räumlichkeiten zu verlangen.<br />

2. Für das Versagen irgendwelcher Einrichtungen sowie für Betriebsstörungen oder<br />

sonstige die Veranstaltung beeinträchtigende oder ihre Durchführung verhindernde<br />

Ereignisse haftet die Vermieterin nicht.<br />

3. Die Vermieterin kann vom Mieter eine entsprechende Vorauszahlung auf die<br />

Mietkosten oder die vorherige Zahlung einer Sicherheitsleistung in angemessener<br />

Höhe verlangen. Außerdem kann vom Mieter der Abschluß einer ausreichenden<br />

Haftpflichtversicherung gefordert werden. Der Deckungsschutz hat die<br />

Freistellungsansprüche der Vermieterin zu umfassen und muß sich auf die gesamte<br />

Mietzeit erstrecken (für die Zeit des Auf- und Abbaues von Einrichtungen<br />

jeglicher Art und das Anbringen von Dekorationen usw.). Der Versicherungsschein<br />

ist der Vermieterin ggf. unverzüglich nach Vertragsabschluß vorzulegen.

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