Nationales Hafenkonzept des Bundes - Wirtschaftsverband Weser e.V.
Nationales Hafenkonzept des Bundes - Wirtschaftsverband Weser e.V.
Nationales Hafenkonzept des Bundes - Wirtschaftsverband Weser e.V.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die bestehende Aufgabenverteilung<br />
zwischen Kommunen,<br />
Ländern und dem Bund hinsichtlich<br />
der Entwicklung der Häfen<br />
sowie der hafenorientierten<br />
Verkehrsinfrastruktur hat sich<br />
in den vergangenen Jahrzehnten<br />
grundsätzlich bewährt und<br />
sollte beibehalten werden. Das<br />
„Nationale <strong>Hafenkonzept</strong>“ sollte<br />
auf der „Gemeinsamen Seehafenplattform<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und<br />
der Küstenländer zur Deutschen<br />
Seehafenpolitik“ aufsetzen und<br />
diese Plattform auf der Grundlage<br />
der bisherigen Strukturen<br />
und Zuständigkeiten weiterentwickeln.<br />
Der bisherige „Bottom-up-<br />
Ansatz“ hinsichtlich der Informations-<br />
und Entscheidungsstrukturen<br />
ist dadurch gekennzeichnet,<br />
dass die maritimen Unternehmen<br />
vor dem Hintergrund der<br />
Anforderungen <strong>des</strong> Marktes und<br />
der Wettbewerbssituation die als<br />
notwendig und sinnvoll identifi -<br />
zierten Infrastrukturprojekte bzw.<br />
Ausbaumaßnahmen gegenüber<br />
den jeweiligen Bun<strong>des</strong>ländern<br />
formulieren. Die enge Kooperation<br />
zwischen maritimen Unternehmen<br />
und ihrer Verbände<br />
sowie den Bun<strong>des</strong>ländern sichert<br />
Durch eine von der Bun<strong>des</strong>regierung<br />
am 16. Juli 2008<br />
beschlossene Novelle zum<br />
Bun<strong>des</strong>raumordnungsgesetz, die<br />
7<br />
bedarfsorientierte, praxisbezogene<br />
und regionalspezifi sche<br />
Entwicklungskonzeptionen, die<br />
unmittelbar auf den marktorientierten<br />
Anforderungen der jeweiligen<br />
Hafenstandorte basieren.<br />
Die Bun<strong>des</strong>länder setzen sich<br />
im wettbewerblichen Miteinander<br />
für die Entwicklung „ihrer“<br />
Hafenstandorte ein und formulieren<br />
– auf der Grundlage <strong>des</strong><br />
Diskussions- und Abstimmungsprozesses<br />
mit der Seehafenverkehrswirtschaft<br />
– gegenüber dem<br />
Bund entsprechende Positionen.<br />
Der Bund prüft die Ausbauprojekte<br />
auf der Grundlage bun<strong>des</strong>weit<br />
einheitlicher Maßstäbe<br />
im Rahmen der Systematik der<br />
Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplanung,<br />
so dass nationale Interessen und<br />
Kriterien angemessen berücksichtigt<br />
werden. Sofern seitens <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> zusätzlich neue Bewertungsmaßstäbe<br />
als erforderlich<br />
angesehen werden, um den gestiegenen<br />
Stellenwert leistungsfähiger<br />
Häfen für die Volkswirtschaft<br />
noch besser Rechnung zu<br />
tragen, könnte dies im Rahmen<br />
der bestehenden Methodik der<br />
Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplanung<br />
erfolgen, ohne dass der bisherige<br />
und erfolgreiche „Bottom up“-<br />
zur Zeit dem Bun<strong>des</strong>rat als nicht<br />
zustimmungspfl ichtiger Gesetzentwurf<br />
vorliegt, soll der rechtliche<br />
Rahmen für den Bund zur<br />
Ansatz aufgegeben werden muss.<br />
Dieses System „Bottom up“ hat<br />
sich in den letzten Jahrzehnten<br />
hervorragend bewährt und<br />
zu einem hocheffi zienten und<br />
bedarfsgerechten Verkehrssystem<br />
über die Seehäfen geführt.<br />
Wäre dies nicht der Fall gewesen,<br />
wäre der Wachstumsboom in der<br />
Seehafenverkehrswirtschaft nicht<br />
möglich gewesen!<br />
Das Nationale <strong>Hafenkonzept</strong> <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> muss das bisherige Informations-,<br />
Abstimmungs- und Entscheidungssystem<br />
vom Grundsatz<br />
her beibehalten. Bei einer vorwiegend<br />
zentralistisch orientierten<br />
Hafenpolitik, bei der der Bund<br />
die Bedeutung der Häfen und<br />
deren Entwicklungsperspektiven<br />
festlegt und über den Ausbau<br />
bzw. Nichtausbau von Verkehrsinfrastrukturprojekten<br />
umsetzt<br />
(„Top down“- Ansatz) – besteht<br />
die Gefahr, dass marktferne, d.h.<br />
nicht am wirtschaftlichen Bedarf<br />
orientierte Entscheidungen, getroffen<br />
werden. Ein „top-down-<br />
Ansatz“ beinhaltet systembedingt<br />
stets die Gefahr von Fehlallokationen<br />
öffentlicher Mittel aufgrund<br />
suboptimaler Informationsgrundlagen.<br />
erstmaligen Aufstellung eines<br />
Raumordnungsplanes „Hafen“<br />
geschaffen werden.<br />
In der von der Bun<strong>des</strong>regierung beschlossenen Novelle wird im § 17 Absatz 2 ROG E ausgeführt:<br />
„Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann Raumordnungspläne für<br />
das Bun<strong>des</strong>gebiet mit Festlegungen zu länderübergreifenden Standortkonzepten für See- und<br />
Binnenhäfen sowie für Flughäfen als Grundlage für ihre verkehrliche Anbindung im Rahmen<br />
der Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplanung als Rechtsverordnung aufstellen, soweit dies für die räumliche<br />
Entwicklung und Ordnung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gebietes unter nationalen oder europäischen Gesichtspunkten<br />
erforderlich ist. Die Raumordnungspläne nach Satz 1 entfalten keine Bindungswirkung für<br />
raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen der Länder.“<br />
4.3 Beibehaltung <strong>des</strong><br />
bisherigen Informations-,<br />
Abstimmungs- und<br />
Entscheidungssystems<br />
(Bottom-Up-Ansatz)<br />
4.4 Verzicht auf länderübergreifendeStandortkonzepte