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regionales raumentwicklungsprogramm westmecklenburg

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Gesamträumliche Entwicklung RREP Westmecklenburg<br />

nungen und Maßnahmen sind dabei auch mit den berührten Gemeinden der Planungsregion Mecklenburgische<br />

Seenplatte abzustimmen.<br />

Am Schweriner See sind die Gemeinden Dobin am See, Leezen und Seehof als Tourismusschwerpunktraum<br />

festgelegt.<br />

zu 3.1.3 (3):<br />

Im Vergleich zu den Tourismusschwerpunkträumen sind die Gemeinden in Tourismusentwicklungsräumen<br />

dadurch gekennzeichnet, dass sie gegenwärtig eine weniger gute touristische Ausstattung<br />

haben und eine geringere Anzahl von Urlaubern anziehen. In diesen Räumen entwickelt sich der Tourismus<br />

auch mit sehr unterschiedlichen Profilen. Die Tourismusentwicklungsräume erfüllen mindestens<br />

eines der folgenden Kriterien gemäß Landes<strong>raumentwicklungsprogramm</strong>:<br />

Abbildung 5: Kriterien zur Festlegung von Tourismusentwicklungsräumen<br />

- Räume, die in der Landschaftsbildbewertung als „sehr hoch“ eingestuft worden sind<br />

- Gemeinden mit direktem Zugang zur Küste<br />

- Gemeinden mit direktem Zugang zu Seen >10 km²<br />

- Biosphärenreservate<br />

- Naturparke<br />

- Übernachtungsrate (Gemeinden mit > 7000 Übernachtungen / 1000 Einwohner) Stand 31.12.2008;<br />

in der Übernachtungsrate sind durch Hochrechnung Übernachtungen auf Campingplätzen und in<br />

Betrieben kleiner 9 Betten enthalten.<br />

- Bettenzahl absolut (Gemeinden mit > als 100 Betten) Stand 31.12.2008; in der Bettenzahl sind<br />

durch Hochrechnung Betten auf Campingplätzen und in Betrieben kleiner 9 Betten enthalten.<br />

- Kulturelles Angebot von landesweiter Bedeutung (Auswahl von Fachexperten):<br />

zu 3.1.3 (4):<br />

34<br />

touristisch relevante Denkmale<br />

Bodendenkmale<br />

Museen<br />

Durch die Festlegung von Tourismusschwerpunkt- und Tourismusentwicklungsräumen nach raumordnerischen<br />

Kriterien besteht für den Einsatz von tourismusrelevanten Fördermitteln eine räumlich konkrete<br />

Grundlage.<br />

zu 3.1.3 (5):<br />

Eine intakte Natur und Landschaft ist die entscheidende Basis für eine weitere Entwicklung des Tourismus.<br />

Westmecklenburg hat dafür aufgrund der ausgezeichneten naturräumlichen Ausstattung und<br />

der geringen Bevölkerungsdichte beste Voraussetzungen. Für die Entwicklung von Angeboten des<br />

Naturtourismus sind die bestehenden bzw. noch zu erarbeitenden Naturparkpläne sowie touristischen<br />

Nutzungskonzepte für einzelne Tourismusräume eine wichtige Planungsgrundlage. Auch die außerhalb<br />

der Großschutzgebiete in den Tourismusschwerpunkt- und Tourismusentwicklungsräumen vorhandenen<br />

Potenziale sollen bei der Entwicklung attraktiver Pauschalangebote einbezogen werden.<br />

Dadurch ist eine Kombination naturtouristischer mit anderen Tourismusangeboten möglich.<br />

zu 3.1.3 (6):<br />

Aufgrund der zahlreichen Sehenswürdigkeiten der vom Zweiten Weltkrieg verschonten <strong>westmecklenburg</strong>ischen<br />

Städte mit ihren historischen Altstadtkernen, bedeutenden Baudenkmälern, Kirchen, Museen<br />

und Parkanlagen spielt der Städte- und Kulturtourismus eine besondere Rolle. Anspruchsvolle<br />

kulturelle Veranstaltungen in diesen Städten tragen dazu bei, das Freizeitangebot zu erhöhen.<br />

Insbesondere sollen in folgenden Städten die Potenziale für den Städte- und Kulturtourismus gesichert<br />

und weiter erschlossen werden:<br />

- Landeshauptstadt Schwerin mit dem Schloss und seinen Parkanlagen, dem Staatstheater und<br />

den Staatlichen Museen sowie dem nahe gelegenen Schloss Wiligrad<br />

- Hansestadt Wismar mit der gesamten Altstadt als UNESCO-Welterbestätte<br />

- die Barockstadt Ludwigslust mit Schloss- und Parkensemble

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