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Wunsch Syntest HE-NWG 46 Datum: 06.02.2013 Seite - Wunsch Öle ...

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EG-Sicherheitsdatenblatt<br />

gemäß Verordnung 1907/2006 (REACH)<br />

<strong>Wunsch</strong> <strong>Syntest</strong> <strong>HE</strong>-<strong>NWG</strong> <strong>46</strong><br />

<strong>Datum</strong>: <strong>06.02.2013</strong> <strong>Seite</strong>: 8/10<br />

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit<br />

Name des Produkts / Test Resultat Dosis Inokulum<br />

Inhaltsstoffs<br />

Q8 Holbein <strong>NWG</strong> <strong>46</strong> OECD 301B 91 % - 28 Tage - -<br />

301B Ready<br />

Biodegradability -<br />

CO2 Evolution<br />

Test<br />

Schlussfolgerung / Zusammenfassung: Nicht verfügbar<br />

Name des Produkts / Aquatische Halbwertszeit Photolyse Biologische<br />

Inhaltsstoffs Abbaubarkeit<br />

- - Leicht<br />

12.3 Bioakkumulationspotenzial<br />

Nicht verfügbar<br />

12.4 Mobilität im Boden<br />

- Verteilungskoeffizient Boden/Wasser (KOC): Nicht verfügbar<br />

- Mobilität: Nicht verfügbar<br />

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung<br />

- PBT: Nicht anwendbar<br />

- vPvB: Nicht anwendbar<br />

12.6 Andere schädliche Wirkungen<br />

Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt<br />

13 Hinweise zur Entsorgung<br />

Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten<br />

Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im<br />

Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden<br />

13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung<br />

- Produkt<br />

- Entsorgungsmethoden<br />

Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.<br />

Beachtliche Rückstandsmengen des Abfallprodukts sollten nicht über den<br />

Abwasserkanal entsorgt werden, sondern in einer geeigneten<br />

Abwasserbehandlungsanlage behandelt werden. Überschüsse und nicht zum<br />

Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen<br />

entsorgen. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und<br />

Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen<br />

und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden<br />

erfolgen. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder<br />

Deponierung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht<br />

durchführbar ist. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.<br />

Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden<br />

Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt<br />

mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen<br />

- Gefährliche Abfälle : Ja<br />

- Europäischer Abfallkatalog (EAK)<br />

Abfallschlüssel Abfallbezeichnung<br />

13 01 12* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle<br />

- Verpackung<br />

- Entsorgungsmethoden<br />

Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.

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