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Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r Winkler Multi Media Events AG, Wohlen AG<br />

8. VERGÜTUNG/ZAHLUNGSVERZUG<br />

8.1. Wird nichts an<strong>de</strong>res schriftlich vereinbart, erfolgt die<br />

Rechnungsstellung an <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n für die von WINKLER<br />

erbrachten Leistungen auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Offerte.<br />

8.2. Wird nichts an<strong>de</strong>res vereinbart, sind die Rechnungen<br />

(inkl. MWSt.) <strong>de</strong>r WINKLER s<strong>of</strong>ort nach Erhalt ohne Abzug<br />

fällig und zu bezahlen. Die Zahlungen haben in Schweizer<br />

Franken zu erfolgen, falls nichts an<strong>de</strong>res schriftlich vereinbart<br />

wird.<br />

8.3. Bei Zahlungsverzug schul<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> einen Verzugszins<br />

von 6% pro Kalen<strong>de</strong>rjahr.<br />

8.4. Die Verrechnung von For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n mit<br />

For<strong>de</strong>rungen von WINKLER ist ausgeschlossen.<br />

9. EIGENTUMSVORBEHALT/RETENTION<br />

9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung <strong>de</strong>r Vergütung durch <strong>de</strong>n<br />

Kun<strong>de</strong>n bleiben sämtliche Gegenstän<strong>de</strong>, die gemäss Offerte<br />

von WINKLER hergestellt bzw. bearbeitet und an<br />

<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n verkauft wur<strong>de</strong>n, im Eigentum von WINKLER<br />

(für Mietsachen siehe Ziffer 5.3.).<br />

9.2. Der Kun<strong>de</strong> ist verpflichtet, eine allfällige Pfändung, Retention<br />

o<strong>de</strong>r Verarrestierung o<strong>de</strong>r eine allfällige Konkurseröffnung<br />

über ihn s<strong>of</strong>ort WINKLER zu mel<strong>de</strong>n; im<br />

Falle von Mietsachen, welche <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> von WINKLER<br />

bezogen hat, muss <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> das zuständige Betreibungs-<br />

o<strong>de</strong>r Konkursamt auf das Eigentum von WINKLER<br />

an <strong>de</strong>n Mietsachen hinweisen.<br />

9.3. Das Retentionsrecht <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n an von WINKLER übergebenen<br />

Gegenstän<strong>de</strong>n ist ausgeschlossen.<br />

10. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE/NUTZUNGSRECHTE<br />

10.1. Sämtliche Immaterialgüterrechte, <strong>de</strong>ren Nutzungs- und<br />

Bearbeitungsrechte („Rechte“) an <strong>de</strong>n von WINKLER geschaffenen<br />

Erzeugnissen (wie insbeson<strong>de</strong>re und nicht abschliessend<br />

Pläne, Zeichnungen, Muster, Mo<strong>de</strong>lle usw.)<br />

stehen im ausschliesslichen und uneingeschränkten Eigentum<br />

von WINKLER.<br />

10.2. WINKLER ist berechtigt, die bei <strong>de</strong>r Vertragserfüllung<br />

verwen<strong>de</strong>ten I<strong>de</strong>en, Konzepte, Metho<strong>de</strong>n und Techniken,<br />

einschliesslich <strong>de</strong>s erworbenen Know-hows, auch an<strong>de</strong>rweitig<br />

frei zu verwen<strong>de</strong>n. Die Geheimhaltung von vertraulichen<br />

Daten und Unterlagen <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n bleibt in je<strong>de</strong>m<br />

Fall gewahrt (siehe auch Ziffer 11.).<br />

10.3. Jegliche Verletzung <strong>de</strong>r Rechte wird zivil- und strafrechtlich<br />

verfolgt.<br />

11. DATENSCHUTZ<br />

11.1. Der Kun<strong>de</strong> erklärt sein ausdrückliches Einverständnis,<br />

dass WINKLER Daten <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses mit <strong>de</strong>m<br />

Kun<strong>de</strong>n verarbeiten und nutzen darf. Weiterhin darf<br />

WINKLER die Tatsache <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses und ihre<br />

konkrete Tätigkeit als Referenz verwen<strong>de</strong>n, beispielsweise<br />

innerhalb von Angeboten o<strong>de</strong>r bei Veranstaltungen.<br />

11.2. WINKLER ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene<br />

Daten im Rahmen <strong>de</strong>r Vertragserfüllung zu verarbeiten<br />

o<strong>de</strong>r durch Dritte verarbeiten zu lassen.<br />

11.3. Sämtliche Kun<strong>de</strong>ndaten wer<strong>de</strong>n in Übereinstimmung mit<br />

<strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen <strong>de</strong>r schweizerischen Datenschutzgesetzgebung<br />

behan<strong>de</strong>lt.<br />

12. HAFTUNG<br />

12.1. WINKLER steht für die sorgfältige Erfüllung ihrer vertraglichen<br />

Verpflichtungen ein und haftet für damit in Zusammenhang<br />

stehen<strong>de</strong> direkte Schä<strong>de</strong>n, die sie o<strong>de</strong>r von<br />

ihr beauftragte Dritte absichtlich o<strong>de</strong>r grobfahrlässig verursachen.<br />

Im Übrigen, insbeson<strong>de</strong>re bei leichter Fahrlässigkeit<br />

sowie für indirekte Schä<strong>de</strong>n, Folgeschä<strong>de</strong>n und<br />

entgangene Gewinne ist die Haftung ausgeschlossen.<br />

12.2. In je<strong>de</strong>m Fall ist oberste Haftungsgrenze die vom Kun<strong>de</strong>n<br />

entrichtete Vergütung für die Leistungen von WINKLER.<br />

12.3. Der Kun<strong>de</strong> stellt WINKLER von jeglichen Ansprüchen frei,<br />

die aus <strong>de</strong>m nicht bestimmungsgemässen bzw. unsachgemässen<br />

Gebrauch <strong>de</strong>r von WINKLER überlassenen Gegenstän<strong>de</strong><br />

resultieren.<br />

13. SACH- UND RECHTSGEWÄHRLEISTUNG<br />

13.1. Soweit nichts an<strong>de</strong>res schriftlich vereinbart wur<strong>de</strong>,<br />

wer<strong>de</strong>n sämtliche Sach- und Rechtsgewährleistungsrechte,<br />

soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.<br />

14. RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG<br />

14.1. Tritt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung ganz o<strong>de</strong>r<br />

teilweise vom Vertrag zurück, so haftet er für <strong>de</strong>n vollen<br />

Mietpreis und allfällig bereits getätigte Aufwendungen<br />

von WINKLER. Gelingt es WINKLER, die Mietsache für<br />

<strong>de</strong>n gleichen Zeitraum an<strong>de</strong>rweitig zu vermieten, so haftet<br />

<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> für die Differenz zum vereinbarten Mietpreis.<br />

14.2. WINKLER kann aus wichtigen Grün<strong>de</strong>n je<strong>de</strong>rzeit vom<br />

Vertrag zurücktreten. Als wichtige Grün<strong>de</strong> gelten insbeson<strong>de</strong>re<br />

und nicht abschliessend Zahlungsverzug <strong>de</strong>s<br />

Kun<strong>de</strong>n, seit Annahme <strong>de</strong>r Offerte geän<strong>de</strong>rte Tatsachen,<br />

welche die Vertragserfüllung für WINKLER unzumutbar<br />

machen, vom Kun<strong>de</strong>n unterlassene Mitwirkungshandlung<br />

usw.<br />

15. VERSICHERUNGEN<br />

15.1. Mit Unterzeichnung <strong>de</strong>s Vertrages bestätigt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>,<br />

dass er die von WINKLER gemieteten Gegenstän<strong>de</strong> ausreichend<br />

gegen Feuer- und Elementarschä<strong>de</strong>n sowie gegen<br />

Beschädigung und Diebstahl versichert hat. Bei Diebstahl<br />

ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> verpflichtet, Anzeige bei <strong>de</strong>r Polizei zu<br />

machen und einen Polizeirapport erstellen zu lassen.<br />

16. SALVATORISCHE KLAUSEL<br />

16.1. Sollte eine <strong>de</strong>r Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

ungültig, nichtig o<strong>de</strong>r nicht durchsetzbar<br />

sein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n, so wird die Gültigkeit und<br />

Durchsetzbarkeit <strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen hiervon<br />

nicht berührt.<br />

17. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT<br />

17.1. SÄMTLICHE VEREINBARUNGEN UND DIE ÜBRIGEN<br />

RECHTLICHEN BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN,<br />

WELCHE DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUN-<br />

GEN UNTERSTEHEN, UNTERLIEGEN SCHWEIZERISCHEM<br />

RECHT, UNTER AUSSCHLUSS DES WIENER KAUF-<br />

RECHTSÜBEREINKOMMENS (CISG) UND ALLFÄLLIG WEI-<br />

TERER STAATSVERTRÄGE.<br />

17.2. FÜR SÄMTLICHE STREITIGKEITEN AUS ODER IM ZU-<br />

SAMMENHANG MIT VEREINBARUNGEN ODER ANDE-<br />

REN RECHTSBEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN,<br />

WELCHE DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUN-<br />

GEN UNTERLIEGEN, IST DAS ZUSTÄNDIGE GERICHT AM<br />

SITZ DER WINKLER (WOHLEN AG) ZUSTÄNDIG, NACH<br />

WAHL VON WINKLER AUCH DER SITZ ODER WOHNSITZ<br />

DES KUNDEN.<br />

Ausgabe: Juli 2011 2/2 © Winkler Multi Media Events AG

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