"Wegweiser Anerkennung" (PDF) - wir-sind-du
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Inhalt<br />
WHKT-WEGWEISER ANERKENNUNG: 30 FRAGEN UND ANTWORTEN<br />
I. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND RECHTSGRUNDLAGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
1. Was bedeutet »Anerkennung« einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
2. Welche Formen der Anerkennung gibt es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
3. Was <strong>sind</strong> reglementierte und was nicht reglementierte Berufe? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
4. Auf welche Rechtsgrundlagen kann ich mich beziehen, wenn ich<br />
mit einem Anerkennungsinteresse auf eine Handwerkskammer zugehe?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
5. Welche Sonderregelungen gelten für Spätaussiedler und warum? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
6. Wo erfahre ich den Sachstand zum eigenständigen Anerkennungsgesetz in Deutschland? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
II. ANLÄSSE UND VORAUSSETZUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
7. Kann ich mich in Deutschland im Handwerk selbstständig machen, wenn ich im Ausland als Selbstständiger gearbeitet habe?. . . . 8<br />
8. Kann ich an einem Fortbil<strong>du</strong>ngslehrgang und der dazugehörigen Fortbil<strong>du</strong>ngsprüfung teilnehmen,<br />
auch wenn ich in Deutschland keine Erstausbil<strong>du</strong>ng absolviert habe?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
9. Kann ich von Teilen einer Prüfung in Deutschland befreit werden,<br />
wenn ich Vergleichbares im Ausland bereits in einer Prüfung nachgewiesen habe? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
10. Darf ich jeden akademischen Grad, den ich im Ausland erworben habe, in Deutschland führen? . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
11. Darf ich jede Berufsbezeichnung, die ich <strong>du</strong>rch eine Prüfung im Ausland erworben habe, in Deutschland führen? . . . . . . . . 10<br />
12. Wie hängt das Führen eines akademischen Grades bzw. einer Berufsbezeichnung<br />
mit der Ausübungsberechtigung eines entsprechend reglementierten Berufes zusammen? . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
13. Kann ich eine Abschluss- bzw. Gesellenprüfung ablegen und damit einen<br />
deutschen Berufsabschluss erreichen, ohne in Deutschland je eine Ausbil<strong>du</strong>ng absolviert zu haben?. . . . . . . . . . . . . 10<br />
14. Muss ich einen in Deutschland formal anerkannten Berufsabschluss haben, um tariflich als Facharbeiter bezahlt zu werden? . . . 10<br />
III. VERFAHREN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11<br />
15. Welche Unterlagen muss ich mitbringen, wenn ich meine im Ausland erworbene Qualifikation anerkennen lassen möchte? . . . . 11<br />
16. Was <strong>sind</strong> die häufigsten Gründe für die Ablehnung einer Gleichstellung des ausländischen Abschlusses mit dem deutschen? . . . 11<br />
17. Wie ist der übliche Ablauf eines Anerkennungsverfahrens bei einer zuständigen Stelle? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
18. Welche Kosten fallen für Antragsteller/innen an?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
19. Welche Prüfverfahren kommen bei der Anerkennung zum Einsatz? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
IV. ZUSTÄNDIGKEITEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12<br />
20. In welchen Fällen ist eine formale Anerkennung <strong>du</strong>rch die Handwerkskammer möglich?. . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
21. Kann ich eine zuständige Stelle frei auswählen, bei der ich meinen Anerkennungsantrag stelle?. . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
22. Wie finde ich heraus, welche Stelle für meinen Anerkennungswunsch zuständig ist? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
23. Gilt eine einmal <strong>du</strong>rch eine Handwerkskammer ausgesprochene Anerkennung bundesweit,<br />
oder muss ich mich nach einem Umzug erneut einem Anerkennungsverfahren unterziehen? . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
V. UNTERSTÜTZUNGSMÖGLICHKEITEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13<br />
24. Gibt es Beratungsstellen, an die ich mich wenden kann, bevor ich ein Anerkennungsverfahren beantrage? . . . . . . . . . . 13<br />
25. Wo kann ich Zeugnisse und Urkunden beglaubigen lassen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
26. Wer übersetzt Zeugnisse und Urkunden so, dass sie in einem Anerkennungsverfahren berücksichtigt werden können? . . . . . . 13<br />
27. Gibt es Hilfen, wenn meine Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um ein gewünschtes Anerkennungsverfahren zu beantragen?. . . 14<br />
28. Gibt es finanzielle Unterstützung für die Durchführung von Anerkennungsverfahren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
29. Was kann ich unternehmen, wenn eine Anerkennung meiner im Ausland erworbenen<br />
Berufsqualifikation aufgrund der Dokumentenprüfung nicht zum Erfolg führt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
30. Wie sollte ich mich am besten um eine Arbeitsstelle im Betrieb bewerben,<br />
wenn ich keine deutschsprachigen Zeugnisse vorweisen kann? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
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