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planung und ausführung - Fachverband der Ziegelindustrie Nord eV

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FESTLEGUNGEN FÜR MAUERZIEGEL BEZEICHNUNG DER MAUERZIEGEL<br />

Europäische Mauerziegelnorm<br />

EN 771-1 <strong>und</strong> CE-Kennzeichnung<br />

Seit <strong>der</strong> Bekanntmachung im<br />

Europäischen Amtsblatt vom<br />

01.04.2005 <strong>und</strong> im B<strong>und</strong>esanzeiger<br />

vom 27.04.2005 darf die<br />

europäische Mauerziegelnorm<br />

DIN EN 771 in Deutschland<br />

angewandt werden. Die europaweit<br />

gültige Mauerziegelnorm<br />

regelt die Vorgaben zu<br />

Ausgangsstoffen, Herstellung<br />

<strong>und</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> gibt<br />

ein einheitliches Verfahren für<br />

die Kennzeichnung <strong>und</strong><br />

Prüfung <strong>der</strong> Mauerziegel vor.<br />

Mit <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong><br />

EN 771-1 in <strong>der</strong> Bauregelliste B,<br />

Teil 1 besteht für die Mauerziegelhersteller<br />

eine CE-Kenn-<br />

zeichnungspflicht. Der Hersteller<br />

bestätigt mit dem Konformitätszeichen<br />

CE, dass seine<br />

Bauprodukte im Sinne des<br />

Bauproduktengesetzes brauchbar<br />

sind <strong>und</strong> mit den mandatierten<br />

Eigenschaften <strong>der</strong> europäischen<br />

Mauersteinnormen<br />

übereinstimmen.<br />

Das mit <strong>der</strong> EN 771-1 eingeführte<br />

CE-Kennzeichen sagt lediglich<br />

aus, dass diese Mauerziegel<br />

in Europa verkauft werden<br />

dürfen. Das CE-Kennzeichen ist<br />

kein Qualitätszeichen.<br />

Die Zuständigkeit für die<br />

Sicherheit im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Anwendung von Bauprodukten<br />

ist <strong>und</strong> bleibt alleine<br />

<strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> jeweiligen<br />

EU-Mitgliedsstaaten unter-<br />

stellt. Für Deutschland zuständig<br />

sind hier die Bauaufsichtsbehörden<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>.<br />

Ausschließlich CE-gekennzeichnete<br />

Mauerziegel, welche<br />

nicht den Güteanfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> DIN 105-100 entsprechen,<br />

können in Deutschland nur in<br />

Verbindung mit <strong>der</strong> Anwendungsnorm<br />

EN 20000-401 verwendet<br />

werden.<br />

Einige seit Jahrzehnten<br />

bewährten Eigenschaften von<br />

Mauerziegeln sind in <strong>der</strong> europäischen<br />

Mauerziegelnorm<br />

EN 771-1 nicht enthalten. Aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong> hat die deutsche<br />

Bauaufsicht die so genannte<br />

Restnorm DIN 105-100 „Mauerziegel<br />

mit beson<strong>der</strong>en Eigenschaften“<br />

auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong><br />

bisherigen, nationalen Mauerziegelnormreihe<br />

DIN 105 eingeführt.<br />

Die Bezeichnung Klinker, das<br />

Synonym für höchste Dauerhaftigkeit<br />

eines Mauerziegels,<br />

kann nunmehr nur auf <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Mauerziegelnorm DIN 105-<br />

100 deklariert werden. Die<br />

Restnorm DIN 105-100 regelt<br />

darüber hinaus weitere für die<br />

Dauerhaftigkeit von Ziegeln<br />

wichtige Anfor<strong>der</strong>ungen, wie<br />

z. B. Rohdichte, Druckfestigkeitsklassen,<br />

Formate, Lochungen<br />

(Lochgeometrien) <strong>und</strong><br />

Grenzwerte für Ausblühungen<br />

<strong>und</strong> treibende Einschlüsse.<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Mauerziegel<br />

gemäß DIN 771-1<br />

LD Ziegel = low density<br />

Mauerziegel mit niedriger<br />

Brutto-Trockenrohdichte<br />

(< 1000 kg/m 3 ) für die Verwendung<br />

in geschütztem Mauerwerk.<br />

HD Ziegel = high density<br />

Mauerziegel für ungeschütztes<br />

Mauerwerk sowie mit hoher<br />

Brutto-Trockendichte (> 1000 kg<br />

/m 3 ) für die Verwendung in<br />

ungeschütztem Mauerwerk.<br />

Mauersteine <strong>der</strong> Kategorie I<br />

Mauersteine mit einer deklarierten<br />

Druckfestigkeit, wobei<br />

die Wahrscheinlichkeit des<br />

Nichterreichens dieser Festigkeit<br />

nicht über 5 % liegen darf.<br />

Diese darf über den mittleren<br />

Wert o<strong>der</strong> den charakteristischen<br />

Wert ermittelt werden.<br />

Mauersteine <strong>der</strong> Kategorie II<br />

Mauersteine, die das Vertrauensniveau<br />

<strong>der</strong> Kategorie I nicht<br />

erreichen.<br />

4 5<br />

Der Hersteller muss angeben,<br />

ob <strong>der</strong> Mauerziegel in die<br />

Kategorie I o<strong>der</strong> II eingestuft ist.

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