Geschäftsbericht 2012 - 7P Group
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2014 beginnen. In der aktuellen Gruppenstruktur ergeben sich<br />
keine Auswirkungen auf SEVEN PRINCIPLES.<br />
IFRS 11 „Joint Arrangements“<br />
IFRS 11 „Joint Arrangements“ wird IAS 31 „Interests in Joint<br />
Ventures“ sowie SIC-13 „Jointly Controlled Entities – Non-<br />
Monetary Contributions by Venturers“ ersetzen. Er regelt die<br />
Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures)<br />
und von gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint operations).<br />
Mit Aufhebung von IAS 31 ist die Anwendung der Quotenkonsolidierungsmethode<br />
für Gemeinschaftsunternehmen nicht<br />
länger zulässig. Die Anwendung der Equity-Methode ist nunmehr<br />
in der Neufassung des IAS 28 „Interests in Associates<br />
and Joint Ventures“ geregelt und erstreckt sich sowohl auf<br />
assoziierte unternehmen als auch Gemeinschaftsunternehmen.<br />
Bei Bestehen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit werden<br />
die zurechenbaren Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen<br />
und Erträge gemäß der Beteiligungsquote unmittelbar in<br />
den Konzern- und Jahresabschluss des „Joint operators“<br />
übernommen. Die Änderungen sind verpflichtend für<br />
Geschäfts jahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar<br />
2014 beginnen. In der aktuellen Gruppenstruktur ergeben sich<br />
keine Auswirkungen auf SEVEN PRINCIPLES.<br />
IFRS 12 „Disclosure of Interests in Other Entities“<br />
In IFRS 12 „Disclosure of Interests in other Entities“ werden<br />
sämtliche Angabepflichten, die im Konzernabschluss in Bezug<br />
auf Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Vereinbarungen<br />
und assoziierte unternehmen sowie nicht konsolidierte strukturierte<br />
unternehmen zu tätigen sind, zentral gebündelt. Die<br />
Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden,<br />
die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Aktuell<br />
ermittelt SEVEN PRINCIPLES die erwarteten Auswirkungen<br />
bis zum Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung.<br />
IAS 27 „Separate Financial Statements“<br />
Die Neufassung des IAS 27 „Separate Financial Statements“<br />
regelt ausschließlich die bilanzielle Abbildung von Tochter-,<br />
Gemeinschafts- und assoziierten unternehmen im Jahresabschluss<br />
sowie zugehörige Anhangsangaben (Einzelabschluss<br />
gemäß § 325 Abs. 2 a HGB). Die Änderungen sind verpflichtend<br />
für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem<br />
1. Januar 2014 beginnen. In der aktuellen Gruppenstruktur<br />
ergeben sich keine Auswirkungen auf SEVEN PRINCIPLES.<br />
<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2012</strong> SEVEN PRINCIPLES Konzernabschluss<br />
IAS 28 „Investments in Associates and Joint Ventures“<br />
Die Neufassung des IAS 28 „Investments in Associates and<br />
Joint Ventures“ regelt die Einbeziehung von Anteilen an<br />
assoziierten unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen<br />
nach der Equity-Methode. Die Änderungen sind verpflichtend<br />
für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem<br />
1. Januar 2014 beginnen. In der aktuellen Gruppenstruktur<br />
ergeben sich keine Auswirkungen auf SEVEN PRINCIPLES.<br />
IFRS 13 „Fair Value Measurement“<br />
Ebenfalls im Mai 2011 hat das IASB den IFRS 13 „Fair Value<br />
Measurement“ veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung<br />
schafft das IASB einen einheitlichen, übergreifenden Standard<br />
zur Fair-Value-Bewertung. IFRS 13 ist verpflichtend<br />
prospektiv anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder<br />
nach dem 1. Januar 2013 beginnen. IFRS 13 regelt, wie zum<br />
Fair Value zu bewerten ist, sofern ein anderer IFRS die Fair-<br />
Value-Bewertung (oder die Fair-Value-Angabe) vorschreibt.<br />
Es gilt eine neue Fair-Value-Definition, die den Fair Value als<br />
Veräußerungspreis einer tatsächlichen oder hypothetischen<br />
Transaktion zwischen beliebigen unabhängigen Marktteilnehmern<br />
unter marktüblichen Bedingungen am Bewertungsstichtag<br />
charakterisiert. Der Standard gilt nahezu allumfassend,<br />
lediglich IAS 2 „Inventories“, IAS 17 „Leases“ und<br />
IFRS 2 „Share-based Payment“ sind ausgenommen. Während<br />
für Finanzinstrumente der umfang dieser Vorschriften<br />
nahezu unverändert bleibt, ist dies für andere Sachverhalte<br />
(zum Beispiel als Finanzinvestition gehaltene Immobilien,<br />
immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) nunmehr<br />
umfassender beziehungsweise präziser geregelt. Die bereits<br />
bekannte dreistufige Fair-Value-Hierarchie ist übergreifend<br />
anzuwenden. Die Anwendung des IFRS 13 führt voraussichtlich<br />
zu erweiterten Anhangsangaben im Abschluss der<br />
SEVEN PRINCIPLES. Die Regelungen wurden im Dezember<br />
<strong>2012</strong> von der Europäischen union in europäisches Recht<br />
übernommen.<br />
IAS 1 „Presentation of Financial Statements“<br />
Das IASB hat im Juni 2011 Änderungen zu IAS 1 „Presentation<br />
of Financial Statements“ veröffentlicht. Die Änderungen verlangen,<br />
dass die im sonstigen Ergebnis dargestellten Posten<br />
in zwei Kategorien unterteilt werden müssen – in Abhängigkeit<br />
davon, ob sie in Zukunft über die Gesamtergebnisrechnung<br />
gebucht werden (Recycling) oder nicht. Die Änderungen<br />
zu IAS 1 sind verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre,<br />
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