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Geschäftsbericht 2012 - 7P Group

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2014 beginnen. In der aktuellen Gruppenstruktur ergeben sich<br />

keine Auswirkungen auf SEVEN PRINCIPLES.<br />

IFRS 11 „Joint Arrangements“<br />

IFRS 11 „Joint Arrangements“ wird IAS 31 „Interests in Joint<br />

Ventures“ sowie SIC-13 „Jointly Controlled Entities – Non-<br />

Monetary Contributions by Venturers“ ersetzen. Er regelt die<br />

Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures)<br />

und von gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint operations).<br />

Mit Aufhebung von IAS 31 ist die Anwendung der Quotenkonsolidierungsmethode<br />

für Gemeinschaftsunternehmen nicht<br />

länger zulässig. Die Anwendung der Equity-Methode ist nunmehr<br />

in der Neufassung des IAS 28 „Interests in Associates<br />

and Joint Ventures“ geregelt und erstreckt sich sowohl auf<br />

assoziierte unternehmen als auch Gemeinschaftsunternehmen.<br />

Bei Bestehen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit werden<br />

die zurechenbaren Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen<br />

und Erträge gemäß der Beteiligungsquote unmittelbar in<br />

den Konzern- und Jahresabschluss des „Joint operators“<br />

übernommen. Die Änderungen sind verpflichtend für<br />

Geschäfts jahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar<br />

2014 beginnen. In der aktuellen Gruppenstruktur ergeben sich<br />

keine Auswirkungen auf SEVEN PRINCIPLES.<br />

IFRS 12 „Disclosure of Interests in Other Entities“<br />

In IFRS 12 „Disclosure of Interests in other Entities“ werden<br />

sämtliche Angabepflichten, die im Konzernabschluss in Bezug<br />

auf Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Vereinbarungen<br />

und assoziierte unternehmen sowie nicht konsolidierte strukturierte<br />

unternehmen zu tätigen sind, zentral gebündelt. Die<br />

Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden,<br />

die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Aktuell<br />

ermittelt SEVEN PRINCIPLES die erwarteten Auswirkungen<br />

bis zum Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung.<br />

IAS 27 „Separate Financial Statements“<br />

Die Neufassung des IAS 27 „Separate Financial Statements“<br />

regelt ausschließlich die bilanzielle Abbildung von Tochter-,<br />

Gemeinschafts- und assoziierten unternehmen im Jahresabschluss<br />

sowie zugehörige Anhangsangaben (Einzelabschluss<br />

gemäß § 325 Abs. 2 a HGB). Die Änderungen sind verpflichtend<br />

für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem<br />

1. Januar 2014 beginnen. In der aktuellen Gruppenstruktur<br />

ergeben sich keine Auswirkungen auf SEVEN PRINCIPLES.<br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2012</strong> SEVEN PRINCIPLES Konzernabschluss<br />

IAS 28 „Investments in Associates and Joint Ventures“<br />

Die Neufassung des IAS 28 „Investments in Associates and<br />

Joint Ventures“ regelt die Einbeziehung von Anteilen an<br />

assoziierten unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen<br />

nach der Equity-Methode. Die Änderungen sind verpflichtend<br />

für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem<br />

1. Januar 2014 beginnen. In der aktuellen Gruppenstruktur<br />

ergeben sich keine Auswirkungen auf SEVEN PRINCIPLES.<br />

IFRS 13 „Fair Value Measurement“<br />

Ebenfalls im Mai 2011 hat das IASB den IFRS 13 „Fair Value<br />

Measurement“ veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung<br />

schafft das IASB einen einheitlichen, übergreifenden Standard<br />

zur Fair-Value-Bewertung. IFRS 13 ist verpflichtend<br />

prospektiv anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder<br />

nach dem 1. Januar 2013 beginnen. IFRS 13 regelt, wie zum<br />

Fair Value zu bewerten ist, sofern ein anderer IFRS die Fair-<br />

Value-Bewertung (oder die Fair-Value-Angabe) vorschreibt.<br />

Es gilt eine neue Fair-Value-Definition, die den Fair Value als<br />

Veräußerungspreis einer tatsächlichen oder hypothetischen<br />

Transaktion zwischen beliebigen unabhängigen Marktteilnehmern<br />

unter marktüblichen Bedingungen am Bewertungsstichtag<br />

charakterisiert. Der Standard gilt nahezu allumfassend,<br />

lediglich IAS 2 „Inventories“, IAS 17 „Leases“ und<br />

IFRS 2 „Share-based Payment“ sind ausgenommen. Während<br />

für Finanzinstrumente der umfang dieser Vorschriften<br />

nahezu unverändert bleibt, ist dies für andere Sachverhalte<br />

(zum Beispiel als Finanzinvestition gehaltene Immobilien,<br />

immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) nunmehr<br />

umfassender beziehungsweise präziser geregelt. Die bereits<br />

bekannte dreistufige Fair-Value-Hierarchie ist übergreifend<br />

anzuwenden. Die Anwendung des IFRS 13 führt voraussichtlich<br />

zu erweiterten Anhangsangaben im Abschluss der<br />

SEVEN PRINCIPLES. Die Regelungen wurden im Dezember<br />

<strong>2012</strong> von der Europäischen union in europäisches Recht<br />

übernommen.<br />

IAS 1 „Presentation of Financial Statements“<br />

Das IASB hat im Juni 2011 Änderungen zu IAS 1 „Presentation<br />

of Financial Statements“ veröffentlicht. Die Änderungen verlangen,<br />

dass die im sonstigen Ergebnis dargestellten Posten<br />

in zwei Kategorien unterteilt werden müssen – in Abhängigkeit<br />

davon, ob sie in Zukunft über die Gesamtergebnisrechnung<br />

gebucht werden (Recycling) oder nicht. Die Änderungen<br />

zu IAS 1 sind verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre,<br />

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