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Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r Winkler Multi Media Events AG, Wohlen AG<br />

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

(Ausgabe: 07.07.2011; ersetzt alle früheren Ausgaben)<br />

1. GELTUNGSBEREICH<br />

1.1. Die vorliegen<strong>de</strong>n allgemeinen Geschäfts-bedingungen<br />

gelten für alle Verträge zwischen <strong>de</strong>r Winkler Multi Media<br />

Events AG mit Sitz in Wohlen AG (im nachstehen<strong>de</strong>n<br />

WINKLER genannt) und ihren Kun<strong>de</strong>n über die in <strong>de</strong>r Offerte<br />

umschriebenen Leistungen, soweit nicht etwas an<strong>de</strong>res<br />

ausdrücklich schriftlich vereinbart o<strong>de</strong>r zwingend<br />

gesetzlich vorgeschrieben ist.<br />

1.2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kun<strong>de</strong>n und<br />

Kundinnen sind nicht anwendbar, s<strong>of</strong>ern sie nicht gesamthaft<br />

o<strong>de</strong>r im Einzelnen von WINKLER ausdrücklich<br />

und schriftlich anerkannt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

2. UMFANG UND AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN<br />

2.1. Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages ist die auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />

schriftlichen Offerte vereinbarte Leistung.<br />

2.2. Wird nach Annahme <strong>de</strong>r Offerte durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n auf<br />

seinen Wunsch <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r vereinbarten Leistung<br />

erweitert, so sind die entsprechen<strong>de</strong>n zusätzlichen Aufwendungen<br />

durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n vereinbarten<br />

Stun<strong>de</strong>nansätzen separat zu bezahlen. Der Mehraufwand<br />

wird von WINKLER nach Abschluss <strong>de</strong>r Mehraufwendungen<br />

in Rechnung gestellt. Im Falle von Mietsachen erfolgt<br />

die Rechnungsstellung bei Rückgabe <strong>de</strong>r Mietsachen.<br />

2.3. WINKLER ist berechtigt, die Ausführung einzelner Verpflichtungen<br />

aus <strong>de</strong>m Vertrag auf Dritte zu übertragen.<br />

WINKLER haftet für <strong>de</strong>ren gehörige Auswahl und Instruktion.<br />

3. ERFÜLLUNGSORT/GEFAHRÜBERGANG/TRANSPORT<br />

3.1. Erfüllungsort und massgebend für <strong>de</strong>n Gefahrenübergang<br />

ist ausschliesslich <strong>de</strong>r Sitz von WINKLER („Erfüllungsort“).<br />

3.2. Im Falle <strong>de</strong>s Transports <strong>de</strong>r Güter vom Erfüllungsort zum<br />

Einsatzort <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n geht die Gefahr mit Übergabe<br />

<strong>de</strong>s Gutes am Erfüllungsort an das Transportunternehmen<br />

bzw. <strong>de</strong>n Spediteur über.<br />

3.3. Die Transportdienstleistung von WINKLER stellt eine<br />

Nebenpflicht dar. WINKLER kann hierfür ein Transportunternehmen<br />

beauftragen. Die Transportkosten gehen in<br />

je<strong>de</strong>m Fall zulasten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n.<br />

4. ANNAHMEVERZUG/UNTERLASSENE MITWIRKUNG<br />

4.1. Kommt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r ein von ihm beauftragter Dritter<br />

mit <strong>de</strong>r Annahme <strong>de</strong>r von WINKLER angebotenen Leistung<br />

in Verzug o<strong>de</strong>r unterlässt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r ein von<br />

ihm beauftragter Dritter eine ihm obliegen<strong>de</strong> Mitwirkung,<br />

so ist WINKLER zur fristlosen Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages<br />

berechtigt. Davon unberührt bleibt <strong>de</strong>r Anspruch<br />

von WINKLER auf Ersatz <strong>de</strong>r ihr durch <strong>de</strong>n Verzug o<strong>de</strong>r<br />

die unterlassene Mitwirkung <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r eines<br />

durch ihn beauftragten Dritten entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>ns.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re stellt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die WINKLER von Ansprüchen<br />

Dritter frei.<br />

5. MIETBEDINGUNGEN<br />

5.1. Die Mietdauer wird, soweit nicht ausdrücklich an<strong>de</strong>rs<br />

vereinbart, in Tagen bemessen und richtet sich nach <strong>de</strong>r<br />

in <strong>de</strong>r Offerte angegebenen und vom Kun<strong>de</strong>n akzeptierten<br />

Überlassungsdauer.<br />

5.2. WINKLER kann eine Vorauszahlung innert einer bestimmten<br />

Frist für die Miete verlangen. In diesem Fall steht <strong>de</strong>r<br />

Mietvertrag mit <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n<br />

Bedingung, dass <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die verlangte Vorauszahlung<br />

in <strong>de</strong>r vereinbarten Frist leistet. Erfolgt die Vorauszahlung<br />

nicht fristgemäss, kommt <strong>de</strong>r Mietvertrag nicht zustan<strong>de</strong><br />

und kann WINKLER an<strong>de</strong>rweitig über die Mietsache verfügen.<br />

Der säumige Kun<strong>de</strong> hat eine Umtriebsentschädigung<br />

in <strong>de</strong>r Höhe von 25% <strong>de</strong>s Mietpreises zu bezahlen.<br />

5.3. WINKLER stellt <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n Mietsachen gemäss schriftlicher<br />

Offerte zum Gebrauch zur Verfügung. Sämtliche,<br />

<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n überlassene Mietsachen stehen im ausschliesslichen<br />

Eigentum von WINKLER.<br />

5.4. WINKLER verpflichtet sich, die Mietsachen in einem <strong>de</strong>m<br />

Verwendungszweck entsprechen<strong>de</strong>n und gehörigen Zustand<br />

zu übergeben. Dem Kun<strong>de</strong> ist bekannt, dass die<br />

Mietsachen mehrfach eingesetzt wer<strong>de</strong>n und im Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Übergabe in <strong>de</strong>r Regel we<strong>de</strong>r neu noch frei<br />

von Gebrauchsbeeinträchtigungen sind. Kleinere Abnützungen<br />

und Abweichungen in <strong>de</strong>r Farbe o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n<br />

Massen gelten daher nicht als Mängel, welche die Tauglichkeit<br />

<strong>de</strong>r Mietsache beeinträchtigen.<br />

5.5. Der Kun<strong>de</strong> verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung<br />

und zu bestimmungsgemässen Gebrauch <strong>de</strong>r Mietsachen.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re muss die Mietsache ausreichend<br />

vom Publikum abgeschirmt und bei Open Air Veranstaltungen<br />

vor Witterungseinflüssen geschützt wer<strong>de</strong>n. Bedienungsanleitungen<br />

und Sicherheitsvorschriften sind<br />

strikte einzuhalten. Je<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Mietsache o<strong>de</strong>r<br />

das Ab<strong>de</strong>cken o<strong>de</strong>r Entfernen von WINKLER-<br />

Firmenlogos ist untersagt. Im Wi<strong>de</strong>rhandlungsfall trägt<br />

<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Kosten für die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r<br />

Mietsache in ihren ursprünglichen Zustand.<br />

5.6. Der Kun<strong>de</strong> stellt sicher, dass die Mietsachen nicht an<br />

Dritte weitergegeben wer<strong>de</strong>n und trifft die zumutbaren<br />

Vorkehren gegen Verlust und Diebstahl.<br />

5.7. Der Kun<strong>de</strong> hat die Mietsache zur vereinbarten Zeit und<br />

am vereinbarten Ort zurückzugeben. Er haftet bei verspäteter<br />

Rückgabe für je<strong>de</strong>n angebrochenen Tag gemäss<br />

<strong>de</strong>n vereinbarten Tagessätzen. WINKLER behält sich vor,<br />

weitergehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>nersatz geltend zu machen.<br />

5.8. Die Untervermietung bzw. Abtretung <strong>de</strong>s Mietverhältnisses<br />

ist untersagt.<br />

5.9. Der Kun<strong>de</strong> haftet vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r Übergabe bis zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Rückgabe <strong>de</strong>r Mietsachen für <strong>de</strong>ren Beschädigung,<br />

Verlust o<strong>de</strong>r Diebstahl.<br />

6. BEWILLIGUNGEN<br />

6.1. Der Kun<strong>de</strong> ist selber verantwortlich, die notwendigen<br />

Bewilligungen, Konzessionen o<strong>de</strong>r Lizenzen für <strong>de</strong>n ordnungsgemässen<br />

Betrieb <strong>de</strong>r von WINKLER zur Verfügung<br />

gestellten Gegenstän<strong>de</strong> einzuholen und die damit verbun<strong>de</strong>nen<br />

Gebühren zu bezahlen.<br />

7. MÄNGELBESEITIGUNG<br />

7.1. Der Kun<strong>de</strong> hat die von WINKLER zur Verfügung gestellten<br />

Gegenstän<strong>de</strong> unverzüglich bei Erhalt zu prüfen. Der Anspruch<br />

auf Beseitigung von Mängeln muss vom Kun<strong>de</strong>n<br />

unverzüglich nach <strong>de</strong>ren Ent<strong>de</strong>ckung schriftlich geltend<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n, widrigenfalls <strong>de</strong>r Anspruch auf Mängelbeseitigung<br />

verwirkt.<br />

7.2. Im Falle <strong>de</strong>s käuflichen Erwerbs von Gegenstän<strong>de</strong>n durch<br />

<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n wird je<strong>de</strong> Gewähr für Mängel ausgeschlossen.<br />

7.3. Ist in <strong>de</strong>r Offerte die Herstellung eines bestimmten<br />

Arbeitsergebnisses schriftlich vereinbart wor<strong>de</strong>n, so hat<br />

<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel<br />

durch WINKLER. Nur bei Fehlschlagen <strong>de</strong>r Nachbesserung<br />

kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> auch Min<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Rücktritt vom<br />

Vertrag verlangen. Ein Anspruch auf Ersatz <strong>de</strong>r Kosten,<br />

die <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> zur Herstellung <strong>de</strong>r ordnungsgemässen<br />

Leistung aufgewen<strong>de</strong>t hat, ist ausgeschlossen. Soweit<br />

darüber hinaus Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche bestehen, gilt<br />

Ziffer 12.<br />

7.4. Allfällige während <strong>de</strong>r Mietdauer notwendigen Reparatur-<br />

und Unterhaltsarbeiten an <strong>de</strong>r Mietsache dürfen nur<br />

von WINKLER o<strong>de</strong>r einer von dieser bezeichneten Person<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Vor und nach <strong>de</strong>r Rückgabe <strong>de</strong>r<br />

Mietsache erfor<strong>de</strong>rliche Reparaturen wer<strong>de</strong>n auf Kosten<br />

<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n vorgenommen, s<strong>of</strong>ern die Reparatur auf<br />

übermässige Abnützung durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zurückzuführen<br />

ist.<br />

Ausgabe: Juli 2011 1/2 © Winkler Multi Media Events AG

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